Unabhängig von der Rechtsform muss jeder Existenzgründer zunächst beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung durchführen. Welche Voraussetzungen Sie für die Gewerbeanmeldung erfüllen müssen erfahren Sie hier!

 

Wer in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen will, muss für seinen Gewerbebetrieb beim zuständigen Gewerbeamt/Bürgermeisteramt seiner Gemeinde eine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Gewerbeanmeldung gilt unabhängig von der Rechtsform für alle Gewerbetreibende. Ausnahmen für die Gewerbeanmeldung stellen dagegen die Freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten oder Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (GmbH) als Gewerbetreibende zur Gewerbeanmeldung verpflichtet sind. Weitere Ausnahmen für die Gewerbeanmeldung stellen Wissenschaftler und Landwirte dar - sie benötigen keinen Gewerbeschein.

 

 

In der Regel gilt in Deutschland eine Gewerbefreiheit, sodass jeder seinen gewählten Beruf ausüben und für die Gewerbeanmeldung einen Gewerbeschein beantragen darf. Doch auch hier gibt es Ausnahmen für die ein Gewerbetreibender eine spezielle Genehmigung, die vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden muss, benötigt. Diese Regelung wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt, um eine hohe Qualität der Arbeit sicherzustellen. Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab, die der Gründer selbst erbringen muss und gilt neben der Gewerbeanmeldung. Welche Nachweise erbracht werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, hängt von der Branche ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer.

Die meisten  Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung lassen sich in 3 Punkten zusammenfassen:

  • persönliche Voraussetzungen (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes)
  • sachliche Voraussetzungen (Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume)
  • fachliche Voraussetzungen (Ausbildung, Teilnahme an Weiterbildungen, Studium)

Anmeldung beim Gewerbeamt

Das für Sie zuständige Gewerbeamt bei dem Sie einen Gewerbeschein erhalten, finden Sie in der Regel in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Durch die Aufnahme Ihrer Daten wird eine Gewerbeanzeige erstellt und alle zuständigen Behörden zur Überwachung der Gewerbeausübung informiert. Bei Ihrer Gewerbeanmeldung wird geprüft, ob Sie alle erforderlichen Erlaubnisse haben. Die gesammelten Informationen werden nach der Ausstellung vom Gewerbeschein an die folgenden Behörden weitergereicht:

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • das Handelsregistergericht
  • die Berufsgenossenschaft

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

  • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bedarf Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte)
  • Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen


  • Einen Handelsregisterauszug, wenn das Unternehmern im Handelsregister eingetragen ist
  • Bei begründetem Anlass kann die Anforderung eines Führungszeugnisses oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nötig sein
  • Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat ebenfalls die entsprechenden Eintragungsunterlagen vorzulegen, inklusive deutscher Übersetzung
  • Bei einem ausländischen Unternehmen wird ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift verlangt.
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