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Erforderliche Unterlagen für den Gewerbeschein

Nichts ist ärgerlicher als nach langer Wartezeit vor dem zuständigen Sachbearbeiter des Gewerbeamtes zu stehen, um dann festzustellen, dass eine Unterlage fehlt. Damit das nicht passiert, sollte im Vorfeld gründlich recherchiert werden.

Wer bei der Anmeldung eines Gewerbes bereits alle erforderlichen Unterlagen dabei hat, spart sich ärgerliche Wartezeiten und doppelte Wege. Je nach Standort des zugründeten Unternehmens kann die Anfahrt und die Warteschlange einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei der Vorbereitung hilft die folgende Checkliste:

Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein

Die Bearbeitungskosten für den Gewerbeschein sind von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Das Gleiche gilt für die Bezahlmethode. Je nach Standort muss beziehungsweise kann diese direkt vor Ort, mit einem Verrechnungscheck oder auch per Überweisung an die zuständige Behörde bezahlt werden. Bei einer Überweisung sollte der Überweisungsbeleg zur Anmeldung mitgebracht werden.

 

Ausgefülltes Formular

Das Formular zur Gewerbeanmeldung erhalten Unternehmer direkt beim Gewerbeamt. Wer sich die Zeit mit dem Ausfüllen vor Ort sparen möchte, kann sich den entsprechenden Vordruck auf dem Computer zuhause herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Gefordert werden in der Regel die folgenden Angaben: persönliche Daten, private Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie die betriebliche Adresse, Telefon- und Faxnummer. Zudem sind der Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit anzugeben. Hier empfiehlt es sich, die Art der angemeldeten Tätigkeit nicht zu eng zu fassen, um sich späteren Änderungsaufwand zu ersparen. Dieser Vordruck wird vom zuständigen Beamten abgestempelt und unterschrieben. Im Anschluss wird das Dokument dem Anmelder zurückgegeben. Bei diesem Schriftstück handelt es sich bereits um den sogenannten Gewerbeschein: der Beleg für die offizielle Anmeldung Ihres Gewerbes.

 

 

Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass

Wer ein Gewerbe anmelden will, muss sich unbedingt mit gültigen Papieren ausweisen können. Also sollte rechtzeitig überprüft werden, ob der Personalausweis noch gültig ist. Alternativ ist auch das Vorlegen eines Reisepasses inklusive Meldebescheinigung möglich. Der Identitätsnachweis durch einen Führerschein, Studentenausweis oder ähnliches wird hingegen nicht akzeptiert.

 

Genehmigungen und Nachweise

Es gibt einige Berufsgruppen für welche weitere Nachweise erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Handwerker, Makler oder Gast- und Beherbergungsgewerbetreibende. Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab: häufig wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Genauere Auskünfte geben die örtlichen Industrie- und Handelskammern.

 

Handelsregisterauszug

Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss dem Gewerbeamt ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die in einem ausländischen Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragungsunterlagen müssen in diesem Fall sogar in deutscher Übersetzung vorliegen.

 

Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen. Wichtig dabei ist, dass die Aufenthaltsgenehmigung die Erlaubnis beinhaltet, eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen zu dürfen.

 

Inlandsbevollmächtigter für ausländische Unternehmen

Bei einem ausländischen Unternehmen verlangt das Gewerbeamt die Angabe eines Inlandsbevollmächtigten. Außerdem muss eine inländische Anschrift angegeben werden.

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