Die Anmeldung für einen Gewerbeschein kann erheblich beschleunigt werden, wenn man vorbereitet zu den zuständigen Behörden geht und sich bereits im Vorwege umfassend über alle erforderlichen Unterlagen informiert.

 

Nichts ist ärgerlicher als nach langer Wartezeit vor dem zuständigen Sachbearbeiter des Gewerbeamtes zu stehen und es fehlt eine Unterlage.

Im Einzelnen sind die folgenden Unterlagen notwendig:

 

  • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bedarf Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte)
  • Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen
  • Einen Handelsregisterauszug, wenn das Unternehmern im Handelsregister eingetragen ist
  • Bei begründetem Anlass kann die Anforderung eines Führungszeugnisses oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nötig sein
  • Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat ebenfalls die entsprechenden Eintragungsunterlagen vorzulegen, inklusive deutscher Übersetzung
  • Bei einem ausländischen Unternehmen wird ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift verlangt
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