Ein großer Teil der Promoter arbeitet selbständig und sich dazu beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein geholt. Für viele Promoter ist es der bequemste Weg, da man sich nicht mit Arbeitsverträgen, Lohnsteuerkarten usw. beschäftigen muss.
Jeder selbständige Promoter muss sich zunächst einen Gewerbeschein besorgen, um bei Veranstaltungen arbeiten zu dürfen. Dazu geht man am besten zum zuständigen Gewerbeamt, füllt ein Formular aus, bezahlt ein paar Euro und bekommt dann den Gewerbeschein. Zusätzlich wird noch eine Umsatzsteuernummer für die Abrechnung der Honorare benötigt.
Durch den Gewerbeschein geht der Promoter nicht etwa ein Arbeitsverhältnis ein, sondern es besteht eine Auftraggeber/Auftragnehmer-Beziehung. Der Promoter kann nach einem Einsatz bei einer Veranstaltung ganz einfach seine erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
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