Die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland ist die GmbH.

 

Dieses ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland, da die Haftung der GmbH auf die Höhe der Einlage beschränkt ist, d.h. in diesem Fall wird nicht mit dem privaten Vermögen gehaftet. Die Höhe der Mindesteinlage beträgt 25.000 €. Die GmbH ist auch als Ein-Mann-GmbH gründbar. Es ist also einer einzelnen Person möglich eine GmbH zu gründen.
Ein Eintrag in das Handelsregister ist Pflicht, die GmbH entsteht erst durch die Eintragung, ferner muss ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden. Der Gesellschaftervertrag muss folgendes zum Inhalt haben:

 

  • den Namen der GmbH
  • den Sitz der Gesellschaft
  • den Unternehmensgegenstand, also das Tätigkeitsfeld muss beschrieben sein
  • die Höhe des Stammkapitals, wie beschrieben mindestens 25.000 €
  • und die Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter

 Ferner sollten wie bei dem Gesellschaftervertrag der GmbH die Gewinn- und Verlustverteilungen, Verteilungen der Stimmrechte der einzelnen Gesellschafter, Vorgehensweisen beim Ausscheiden oder Todesfall eines Gesellschafters und die Auflösung der Gesellschaft geklärt sein.
Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet sein und von allen Gesellschaftern in Anwesenheit des Notars unterzeichnet werden.  
Die GmbH wird erst aktiv wenn der Gesellschaftervertrag geschlossen, die Eintragung in das Handelsregister erfolgt, ein Geschäftsführer ernannt und zumindest ein Teil der Stammeinlagen erbracht worden ist.
Die GmbH unterliegt dann der Buchhaltungs- und Gewerbesteuerpflicht.

 

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer (25%), der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und auch der Kapitalertragssteuer. 

Vorteile:

  • kein Gesellschafter haftet persönlich, sondern nur der Gesellschaft gegenüber mit seiner Einlage

Nachteile:

  • Eintragung ins Handelsregister
  • Aufwendige Gründung
  • Mindestkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben
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