Bequem und einfach - die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Was früher noch zwingend einen Behörderngang erforderte, kann heute bequem von zu Hause aus online erledigt werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) kann über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Jeder der als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, benötigt diese USt-IdNr. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §27 UStG.
Alle zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können auf eigenen Antrag eine USt-IdNr. erhalten. Des Weiteren sind antragsberechtigt:
- Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen
- Kleinunternehmer, die §19 Abs. 1 UStG anwenden
- juristische Personen, die nicht Unternehmer sind
- Land- und Forstwirte, die der Besteuerung nach §24 Abs. 1 bis 3 UStG unterliegen.
Auf www.bzst.de gelangen Sie direkt zur Beantragung einer USt-IdNr. Sie benötigen lediglich Ihre Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist oder bei Einzelunternehmen Name und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmers. Die Bekanntgabe der USt-IdNr. erfolgt anschließend per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.
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