Gewerbe und Gewerbeanmeldung für die Haushaltshilfe
Wer seine Dienste als professionelle Hilfe im Haushalt anbieten möchte, muss beim zuständigen Gewerbeamt ein eigenes Gewerbe anmelden. In der Regel sollte dies problemlos ablaufen, da keine besonderen Bedingungen an diesen Beruf geknüpft sind.
Es gibt unterschiedlichste Gründe sich als Haushaltshilfe oder Putzfrau selbstständig zu machen. Für den einen ist es eine echte Leidenschaft und für den anderen vielleicht eine gute Chance um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Auch Personen in Elternzeit können sich auf diese Art und Weise etwas dazu verdienen.
Voraussetzungen als Haushaltshilfe
Um sich auf dem Markt zu behaupten, sollten angehende Haushaltshilfen sich darüber bewusst sein, dass diese Art von Arbeit auch eine körperliche Belastung sein kann. Schließlich können auch hohe Fenster putzen, Staubwischen auf Schränken oder die Gartenarbeit zu den Aufgaben gehören. Natürlich ist dies von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich. Auch Behördengänge, Einkäufe oder die Betreuung von Haustieren können notwendig sein. Somit ist es ratsam sich vorab mit dem potentiellen Kunden zusammenzusetzen und den genauen Aufgabenbereich zu planen.
Gewerbe anmelden als Haushaltshilfe
In fast allen Städten erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Je nach Stadt gibt es auch die Option die Gewerbeanmeldung online durchzuführen. Ob dies möglich ist, erfahren Interessierte auf der Internetseite der jeweiligen Stadt. In einigen wenigen Regionen ist auch die Handelskammer dazu befugt Gewerbeanmeldungen anzunehmen. Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens wird in der Regel nur der gültige Personalausweis benötigt. Es ist jedoch ratsam sich vorab genau zu erkundigen, ob noch weitere Dokumente für die Anmeldung als Haushaltshilfe benötigt werden.
Achtung Falle: Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit
Laut einer Studie von dem Deutschen Institut für Wirtschaft werden um die 80 Prozent aller Haushaltshilfen schwarz bezahlt. Was bedeutet, dass Auftraggeber ihre Haushaltshilfen meistens direkt bar bezahlen ohne das eine der beiden Parteien Abgaben leisten muss. Jede gewinnorientierte Arbeit, also auch die einer Haushaltshilfe, muss dem Staat jedoch gemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, können Bußgelder fällig werden. Handelt es sich um eine Nebentätigkeit, muss keine Umsatzsteuer erhoben und einmal im Jahr eine Einnahmenüberschussrechnung gemacht werden.
Wer nur für einen Kunden arbeitet und in die Abläufe integriert ist, läuft Gefahr als scheinselbständig eingestuft zu werden, da dieses Unternehmen beziehungsweise der Auftraggeber dauerhaft an der Leistung interessiert ist und die Person somit auch als Geringfügig Beschäftigten einstellen könnte
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