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BWA / Betriebswirtschaftliche Auswertung

Wer ein Gewerbe anmeldet und erfolgreich betreibt, wird an dem Thema BWA kaum vorbeikommen. Bei der BWA handelt es sich um die Betriebswirtschaftliche Auswertung. Doch was ist das genau?

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA genannt, stellt die aktuelle Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens dar. Im Gegensatz zum Jahresabschluss oder der Bilanz, welche zeitverzögert die wirtschaftliche Situation darlegen, kann eine BWA monatlich oder quartalsweise erstellt werden und schafft somit während des laufenden Jahres einen klaren Überblick über die Zahlen vom Gewerbe.

Was ist also eine BWA oder Betriebswirtschaftliche Auswertung?

Wie bereits erwähnt, werden bei der BWA die aktuellen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen vom eigenen Gewerbe ermittelt. Als Basis dafür dient die laufende Buchhaltung. Dazu gehören unter anderem auch Belege und Abschreibungen. Je nach Größe des Unternehmens kann die BWA monatlich oder auch quartalsweise erstellt werden. Die Betriebswirtschaftliche Auswertung wird in der Regel vom Steuerberater oder von der Buchhaltung gefertigt. Wer selbst fit in Sachen Zahlen und Buchhaltung ist, kann mit Hilfe von Buchhaltungsprogrammen eine BWA erstellen.

Wofür wird die BWA benötigt?

Zwar besteht keine Pflicht zur Betriebswirtschaftliche Auswertung, im Gegensatz zur Bilanz, jedoch ist eine BWA für Unternehmen von großem Vorteil. Anhand der BWA können Unternehmer die Zahlen zur aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Gewerbes auch unterjährig einsehen und haben somit einen konkreten Überblick über die Erlöse und Kosten. Da eine Betriebswirtschaftliche Auswertung ohne großen Aufwand erzeugt werden kann, ist diese eine gern genutztes Mittel von kleinen aber auch großen Unternehmen. Schließlich hilft die BWA bei der Unternehmensplanung und -strategie. Des Weiteren dient diese bei wichtigen Verhandlungsgesprächen mit Banken oder Investoren als Grundlage.

Was beinhaltet eine BWA?

Die BWA setzt sich wie gesagt aus den aktuellen Daten und Zahlen des Gewerbes zusammen. So werden sowohl Einnahmen als auch Ausgaben gegenübergestellt. Dazu gehören:

 

Betriebseinnahmen

  • Erlöse aus betrieblichen Tätigkeiten
  • Sonstige Erlöse
  • Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuerrückerstattung
  • Erhaltene Forderungen
  • Anzahlungen

Betriebsausgaben

  • Wareneinkäufe
  • Miete
  • Personalkosten
  • Abschreibungen
  • Versicherungen
  • Reisekosten
  • Vorsteuern
  • Umsatzsteuerzahlungen

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