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Versicherungen für Freiberufler

Freiberufler sorgen nicht nur eigenständig für ihre Aufträge und genügend Einkommen – sie sind auch selbst für Versicherungen und die Altersvorsorge verantwortlich. Somit ist es wichtig vor dem Start in die Selbstständigkeit sich für den Notfall und das Rentenalter abzusichern.

Angestellte, die einen festen oder befristeten Arbeitsvertrag haben, brauchen sich fürs Erste keine Sorgen über Sozialabgaben wie Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung machen. Das läuft im Grunde alles automatisch und wird zu Teilen vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen.

Anders sieht es als Freiberufler aus – Selbstständige sind im Grunde nicht dazu verpflichtet eine gesetzliche Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Was aber nicht bedeutet, dass Freiberufler sich nicht eigenständig für eine Rentenversicherung oder ähnliches entscheiden können. Schließlich sind so manche Versicherungen für Freiberufler empfehlenswert, um im Notfall nicht mit leeren Händen da zu stehen. Das gilt insbesondere im Falle einer Krankheit und einer möglichen Berufsunfähigkeit.

Ratsam ist es, mehrere Angebote zu den unterschiedlichen Versicherungen für Freiberufler einzuholen, da die Versicherungsangebote in Leistung und Preis recht unterschiedlich sind. Wer sich sehr unsicher bei der Auswahl ist, sollte einen Versicherungsmakler seines Vertrauens mit Spezialisierung auf Selbstständige und Freiberufler um Rat bitten.

Krankenversicherung für Freiberufler

Bei der Krankenversicherung haben Freiberufler und Selbstständige die Wahl, ob sie sich privat versichern oder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Der Beitrag zur Versicherung für Freiberufler bemisst sich dabei am Beitragssatz des Anbieters und am Einkommen des Freiberuflers.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt der Vorteil ganz klar in der Familienversicherung. Während bei einer privaten Versicherung der Beitragssatz für jedes Familienmitglied einzeln gezahlt werden muss, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, nicht berufstätige Kinder und Ehegatten mitzuversichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler liegt im Grunde klar auf der Hand. Diese private Versicherung stellt im Fall einer Berufsunfähigkeit, beispielsweise durch Verletzung oder anderen Krankheiten, für Freiberufler eine finanzielle Absicherung dar. Auch unter Freiberuflern gibt es risikoreichere Berufe als beispielsweise Tätigkeiten am Schreibtisch. Demnach können die Kosten für eine solche Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen. Alternativ gibt es für Freiberufler die Möglichkeit eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wer sich im Vorwege informiert, wird wohlmöglich auch auf eine Unfallversicherung stoßen. In diesem Fall sollte allerdings bedacht werden, dass diese nur bei Unfällen zum tragen kommt und nicht bei Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern führen, greift.

Arbeitslosenversicherung für Freiberufler

Seit 2006 haben auch Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler abzuschließen. Wer vor der Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung für Freiberufler, Selbstständige und Existenzgründer stellen.

Rentenversicherung für Freiberufler

Als verkammerte Freiberufler werden Berufstätige wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Apotheker bezeichnet, die Mitglied in der jeweiligen Kammer sind. In der Regel sind diese Personen in ihrer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert. Aber auch unter den nicht verkammerten Freiberuflern gibt es Berufsgruppen, die zur Rentenversicherung verpflichtet sind. Hierzu gehören beispielsweise Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen, solange sie nicht für einen versicherungspflichtigen Arbeitgeber tätig sind.
Um genau zu klären, welche freiberuflichen Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche in die Rentenversicherungspflicht fallen, sollten Freiberufler eine Beratung bei den berufsständischen Versorgungswerken oder dem Deutschen-Rentenversicherungs-Bund nutzen.

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