Gewerbe anmelden in Dresden: Gewerbeamt Dresden
Wer sich in Dresden selbstständig machen und somit ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies beim zuständigen Gewerbeamt Dresden beantragen. In der Landeshauptstadt von Sachsen gibt es neben dem persönlichen Vorsprechen auch Alternativen zur Gewerbeanmeldung.
Bevor es zum Gewerbeamt geht, sollte das Konzept für das Unternehmen komplett stehen, da die Gewerbeanmeldung am Tag des Geschäftsstarts fällig wird. Wer sich in der Gründungsphase noch etwas unsicher ist, was die Businessplanung oder die Gesellschaftsform angeht, kann sich bei einer Beratungsstelle Hilfe holen. In Dresden gibt es gleich mehrere Institutionen, die Gründern bei dem Weg in die Selbstständigkeit helfen.
Beratung für Existenzgründer in Dresden
Da wäre zum Beispiel die IHK Dresden, welche einen eigenen GründerService hat. Berufsübergreifend werden Interessierte zu Themen wie Namensfindung, Finanzierung oder Erlaubnisse umfangreich informiert. Neben einem Informationspaket kann auch der persönliche Kontakt durch die Teilnahme an einem Gründungsabend oder durch Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch erfolgen.
Auch die Handwerkskammer Dresden verfügt über ein eigenes Starter-Center. Wer sich in einem handwerklichen Beruf selbstständig machen möchte, bekommt hier Unterstützung bei der Planung, bei der Bearbeitung wichtiger Formalitäten und bei der Kontaktaufnahme zu wichtigen Ansprechpartnern.
In Dresden gibt es weiterhin fünf Gründungszentren bei denen Jungunternehmer Kontakt zu anderen Gründern aufnehmen können und gleichzeitig die Beratungsstellen vor Ort nutzen können.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Dresden
In Dresden gibt es eine zentrale Anlaufstelle für die Gewerbeanmeldung: das Gewerbeamt, genauer gesagt die Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt. Damit bei der Gewerbeanmeldung nichts schief geht, hat die Stadt Dresden ein Merkblatt veröffentlicht, auf dem Gründer alle wichtigen Infos zur Anmeldung finden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit das Formular für die Gewerbeanmeldung bereits vorab herunterzuladen. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich auf 30 Euro beziehungsweise auf 40 Euro bei juristischen Personen. Die Gewerbemeldestelle übermittelt nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung eine Kopie an die weiteren (je nach Fall unterschiedlichen) Behörden. Dazu gehören die Stadtkasse/Steuerstelle, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Landesdirektion/Abteilung Arbeitsschutz, das Eichamt, die Berufsgenossenschaften und das Finanzamt.
Weitere Möglichkeiten für die Gewerbeanmeldung
In der Landeshauptstadt Dresden haben Existenzgründer neben der persönlichen Gewerbeanmeldung weitere Optionen. So gibt es in Dresden das Gewerbe Online-Antragsverfahren. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, muss gewisse Punkte beachten. Sofern bei dem Antrag ein Unterschriftserfordernis besteht, benötigen Nutzer eine Signaturkarte mit einer gültigen qualifizierten Signatur und ein Kartenlesegerät. Zudem gibt es gewisse Systemvorrausetzungen, die der Computer zu Hause erfüllen muss. Wer über eine De-Mailadresse verfügt, kann den Antrag auch per Mail an die Gewerbemeldestelle Dresden übermitteln. Dies ist jedoch nur mit einer vertraulichen, sicheren und nachweisbaren De-Mail möglich.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Dresden
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Bürgern zusätzlich eine Meldebescheinigung, bei Nicht-EU Bürgern eine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung
- Bei Bevollmächtigten der Ausweis (Kopie) des Antragstellers, die Vollmacht sowie der eigene Ausweis
- Bei erlaubnispflichtigen oder in einem Register eingetragenen Unternehmen die Erlaubnis beziehungsweise der Registerauszug
Adresse Gewerbeamt Dresden
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten
Theaterstraße 11 – 15
01067 Dresden
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