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Kleingewerbeschein oder Gewerbeschein?

Wer ein eigenes Gewerbe anmelden möchte, braucht einen Gewerbeschein. Reicht für ein Nebengewerbe ein Kleingewerbeschein und gibt es überhaupt einen Unterschied zum Gewerbeschein?

Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte gut überlegt sein, schließlich kommt jede Menge Verantwortung auf die eigene Person zu. Auch wenn es nur ein Kleingewerbe sein soll, dass neben der Arbeit geführt wird, muss dies gut geplant werden. In den meisten Fällen führt zu allererst kein Weg an der Gewerbeanmeldung und dem dazugehörigen Gewerbeschein vorbei.

Wer braucht einen Kleingewerbeschein oder Gewerbeschein?

Im Grunde genommen lässt sich sagen, dass jeder der ein Gewerbe anmelden möchte auch einen Gewerbeschein braucht. Hierbei spielt es keine Rolle ob ein großes Unternehmen gegründet wird oder ob es nur ein Nebengewerbe sein soll. Doch wie bei fast allen Dingen im Leben, gibt es auch hier wenige Ausnahmen. Sogenannte Freie Berufe und freiberufliche Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Gemeint sind künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Auch Berufstätige der Urproduktion müssen kein Kleingewerbeschein oder Gewerbeschein beantragen.

Wofür wird Kleingewerbeschein bzw. der Gewerbeschein gebraucht?

Wer sich selbstständig machen möchte, kommt um den Gewerbeschein beziehungsweise die Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Der Gewerbeschein, wie die Gewerbeanmeldung gerne genannt wird, erlaubt es Personen auf selbstständiger Basis zu arbeiten. Jedoch nur für jene Tätigkeiten, die in der Gewerbeanmeldung angeben wurden. Ist in dem Kleingewerbeschein oder dem Gewerbeschein zum Beispiel nur Hundesitten angegeben, darf die Person auch nur dieser Tätigkeit nachkommen. Sollen zusätzlich zum Beispiel Haushaltsdienste angeboten werden, müssen diese zusätzlich bei der Gewerbeanmeldung angegeben werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Kleingewerbeschein und dem Gewerbeschein?

Diese Frage lässt sich kurz und knapp beantworten: Nein! Bei dem Gewerbeschein oder dem Kleingewerbeschein handelt es sich einfach um die Gewerbeanmeldung. Unterschiede werden nur bei der gewählten Rechtsform gemacht. Ein Kleinunternehmer füllt das gleiche Formular aus, wie eine zukünftige GmbH oder GbR, nur, dass der Kleinunternehmer ein paar Felder weniger auszufüllen hat.

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