Gewerbeschein für Minderjährige
Dürfen Minderjährige einen Online-Shop eröffnen oder einen Promotion-Job annehmen? Die Antwort ist: ja! Allerdings gibt es für Personen unter 18 Jahren einige Sonderregeln die bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden müssen.
Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt in Deutschland als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Das spielt vor allem bei der Gewerbeanmeldung eine wichtige Rolle. Denn in der Regel sind Minderjährigen ab dem siebten Lebensjahr nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt. Diese beziehen sich auf den Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), welcher besagt, dass Minderjährige ohne direkte Erlaubnis des Erziehungsberechtigten kleine Einkäufe tätigen dürfen, wenn dessen Wert die höhe des Taschengeldes nicht deutlich übersteigt.
Vom Hobby zur Verdienstquelle
Heutzutage ist der Computer kaum noch wegzudenken. Vor allem Kinder und Jugendliche lernen schnell mit dem PC und dem Internet umzugehen. So kann ein Minderjähriger natürlich auch eine neue Geschäftsidee haben und zum Beispiel eine Website erstellen. Doch sobald ein Gewinn erzielt wird, muss dieses Gewerbe angemeldet werden. So heißt es laut Gesetzt: dass ein Gewerbe eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraussetzt.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung als Minderjähriger
Businessplan und Genehmigung der Eltern
Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Zunächst erstellt der Jugendliche einen Businessplan, in dem angegeben sein muss wie hoch der Zeitaufwand, die Kosten und die Einnahmen voraussichtlich sein werden. Der fertige Plan muss nun von den Eltern unterschrieben werden.
Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht
Der nächste Schritt führt zum Vormundschaftsgericht. Hier wird die die Genehmigung der Ermächtigung der Eltern vom Jugendlichen beantragt. Ohne diese ist die Erlaubnis der Eltern nicht rechtskräftig. So muss neben den Erziehungsberechtigten außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Gewerbeamt
Wenn sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt, kann der Minderjährige beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Dazu zählt auch das Abschließen von Verträgen, wie zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge.
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