X
Gewerbe in 10 Minuten Online beantragen

Kleingewerbe Formular – korrekt ausfüllen!

Wer sich dazu entschließt ein Kleingewerbe zu gründen, muss dieses zunächst beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Um Zeit zu sparen, kann das dafür notwendige Formular vorab ausgefüllt werden. Doch worauf sollte beim Ausfüllen von dem Formular für ein Kleingewerbe geachtet werden?

Die Gründung von einem Kleingewerbe verläuft in der Regel unkompliziert und geht recht schnell. Wer sich vorab mit dem Thema auseinander setzt und das Formular für die Gewerbeanmeldung von dem Kleingewerbe korrekt ausgefüllt hat, sollte beim Gewerbeamt oder beim Onlineantrag keine Probleme haben.

1. Angaben zum Betriebsinhaber

Feld 1 und Feld 2 spielen für Kleinunternehmer keine Rolle und müssen daher auch nicht ausgefüllt werden. Nur Betriebe die im Handelsregister beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, müssen hier die Daten angeben.

2. Angaben zur Person

In die Felder 3 bis 9 werden die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abgefragt. Diese Felder müssen auch von angehenden Kleinunternehmern ausgefüllt werden. Wichtig dabei ist, dass die Daten auf dem Formular für das Kleingewerbe mit denen vom Personalausweis übereinstimmen.

3. Angaben zum Betrieb

Die Felder 10 und 11 brauchen bei einem Kleingewerbe oder einem Einzelunternehmen nicht ausgefüllt werden.

4. Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

Dieser Block scheint auf den ersten Blick sehr groß, da hier gleich 14 Punkte in den Feldern 12 bis 26 abgefragt werden. Für Kleinunternehmer die ihr erstes Kleingewerbe anmelden, sind allerdings nur wenige dieser Felder von Bedeutung.
In Feld 12 muss die Anschrift der der Betriebsstätte eingetragen werden. Wer hauptsächlich von zu Hause aus, agieren wird, kann die eigene Wohnanschrift eintragen. Die Felder 13 und 14 können freigelassen werden, sofern es keine andere beziehungsweise frühere Betriebsstätte gibt.
Das Feld 15 wiederum spielt eine entscheidende Rolle. Hier wird die Tätigkeit angeben, die durch das Kleingewerbe ausgeübt werden soll. Die Beschreibung muss dabei so exakt wie möglich sein und sollte dabei nicht zu allgemein gehalten werden, da der Antrag unter Umständen sonst abgelehnt werden könnte. Statt „Handel mit Waren“ ist es ratsam spezifischer zu werden, wie zum Beispiel „Großhandel mit Werkzeugen“. Wer gleiche mehreren Tätigkeiten nachgehen möchte, sollte diese möglichst direkt mit angeben, da ein späterer Nachtrag mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

In Feld 16 muss angegeben werden, ob es sich bei der Tätigkeit um einen Nebenerwerb handelt, da dies in der Regel als Kleingewerbe der Fall ist, sollte hier „Ja“ angekreuzt werden. Im nächsten Feld 17 wir das Datum des Geschäftsbeginns eingetragen. Dies kann der gleiche Tag, wie der der Antragstellung sein oder auch ein Termin in der Zukunft.

Bei der Art des angemeldeten Betriebes in Feld 18 wird nach einer eventuellen Zugehörigkeit zur IHK oder HWK gefragt. Hier kann auch das Kästchen „Sonstige“ angekreuzt werden. Da in der Regel bei dem Kleingewerbe keine Mitarbeiter beschäftigt werden, kann in Feld 19 „Keine“ angekreuzt werden. In den Feldern 20 bis 26 müssen ergänzende Angaben gemacht werden. In der Regel kann in Feld 20 die „Hauptniederlassung“ angekreuzt werden, solange es kein weiteres Gewerbe gibt und im nächsten Schritt sollte „Neugründung“ ausgewählt werden.

5. Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist:

In den Feldern 28 und 29 müssen nur Angaben getätigt werden, wenn es sich bei dem Betrieb um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder um ein Gewerbe handelt, für das es gewisse Zulassungsvoraussetzungen gibt, wie zum Beispiel bei Gastronomen, Handwerkern oder auch Friseuren.
Die Felder 30 und 31 müssen nur ausgefüllt werden, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt.

6. Datum, Unterschrift und das Kleingewerbe kann starten!

____________________________________________

Infos über die GBR und die Limited

Alles über das Einzelunternehmen und die Freiberufler

Informatives über den Ebayhandel und dem Gewerbeamt Hamburg

Aktuelles zur Gewerbe und die Umsatzsteuer