Kleingewerbe Rechnung schreiben
Das Kleingewerbe ist angemeldet und der erste Auftrag wurde ausgeführt? Dann kommt jetzt der schönste Teil: die Rechnung schreiben. Doch was genau muss die Rechnung von einem Kleingewerbe beinhalten?
Sobald das Kleingewerbe erfolgreich angemeldet ist und die ersten Arbeiten erledigt sind, kann das Thema Rechnungen schreiben angegangen werden. Natürlich gibt es dabei einiges zu beachten – doch ist die erste Rechnung gestellt, kann diese hervorragend als Vorlage für weitere Rechnungen, von dem Kleingewerbe, genutzt werden.
Die erste Rechnung als Vorlage für das Kleingewerbe erstellen
Da mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als nur eine Rechnung gestellt werden soll, ist es ratsam sich schon vorab mit dem Thema zu beschäftigen und eine Vorlage zu erstellen. Diese Vorlage kann von da an für alle Rechnungen genutzt werden und muss nur minimal angepasst werden.
Checkliste – was muss meine Rechnung von meinem Kleingewerbe beinhalten?
- Vollständiger Name und Anschrift des Kleinunternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- Liefer- / Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Art und Menge der Dienstleistung oder der Gegenstände
- Deutlicher Hinweis auf den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben
- (Sollte ein Logo vorhanden sein, ist es ratsam dieses ebenfalls unterzubringen)
Vorschläge: Hinweis auf den Grund für fehlende Umsatzsteuer-Angabe
- Die Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht ausgewiesen.
- Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach §19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
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