Regeln und Bestimmungen für Kleingründungen
Was sind Kleingründungen?
Ein Großteil der Existenzgründungen in Deutschland fällt unter die Bezeichnung der Kleingründung. Was genau eine Kleingründung ist, wurde von der Europäischen Union allgemeingültig festgelegt.
Ein Gewerbe, auch ein Kleingewerbe, ist eine selbständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt also immer dann vor, wenn regelmäßig Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnabsicht angeboten werden.
Die Europäische Union definiert eine Kleingründung als Existenzgründung, die einen Finanzierungsbedarf von 25.000 Euro nicht überschreitet. Damit fällt eine Vielzahl der Existenzgründungen in Deutschland in diese Kategorie. Gerade Dienstleistungsunternehmen liegen häufig unterhalb der Finanzierungsgrenze von 25.000 Euro.
Kleinunternehmer und Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung tritt ein, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr laut Umsatzsteuergesetz §19 nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Bei Nichtausweisung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das lohnt sich für alle, die weder bei der Existenzgründung noch später hohe laufende Kosten haben, von denen sie sonst die Umsatzsteuer abziehen könnten. Dies hat den Vorteil, dass den Kleinunternehmern die ständigen Meldungen beim Finanzamt entfallen.
Rechtliche Bestimmungen einer Kleingründung
Als Geschäftsbezeichnung einer Kleingründung wird der Vor- und Zuname des Kleinunternehmers verwendet, Fantasienamen sind dabei nicht erlaubt. Der Umsatz eines Kleingewerbes muss weniger als 260.000 Euro jährlich betragen. Anders als bei zum Beispiel der Gründung einer GmbH erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister. In der Regel reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) aus.
Der Kleinunternehmer haftet beispielsweise mit seinem Privatvermögen, wenn sein Gewerbe eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbdR) ist. In dem Fall darf sich der Unternehmer keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen (beispielsweise für den Kauf von benötigten Waren).
Kleingründung – Gewerbeordnung und Anmeldung
Die Gründung und Ausübung eines Gewerbes unterliegt in Deutschland der Gewerbeordnung (GewO), in der auch die Gewerbefreiheit festgeschrieben ist. Wer ein Gewerbe gründen möchte, muss dies bei der entsprechenden Behörde, dem Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt anmelden. Die Kosten betragen je nach Region und Stadt zwischen 15 bis 65 Euro.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes wird erst nach der Gewerbeanmeldung möglich. Nach der Antragstellung sendet das zuständige Finanzamt einen entsprechenden Fragebogen zu, in dem beispielsweise über die zu erwartenden Umsätze Auskunft gegeben werden muss.
Ein Kleingewerbe kann auch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Ob dies der Fall ist und wie hoch die Mitgliedsbeiträge sind, hängt von dem jeweiligen Umsatz ab.
Der freiwillige Eintrag ins Handelsregister
Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbebetreibende freiwillig möglich. Damit wird das Kleinunternehmen dann ein Handelsgewerbe und der Gewerbebetreibende nach §1 HGB ein „Vollkaufmann“. Die Eintragung bindet für fünf Jahre. Ein Nachteil kann die doppelte Buchführung sein. Vorteile liegen in einem seriöseren Auftreten gegenüber potentiellen Geschäftspartnern, in der Möglichkeit, einen Fantasiename als Firmenname zu wählen und somit den eigenen Namen nicht im Firmennamen nennen zu müssen.
Personalbedarf bei Kleingründungen
Des Weiteren wird bei einer Kleingründung angenommen, dass die Gründung nicht nur zu Beginn, sondern dauerhaft nur dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz bietet. Die Anstellung von Personal ist bei dieser Form der Gründung nicht vorgesehen, was aber nicht bedeutet, dass das Unternehmen aus Prinzip nicht wachsen darf. Stehen die Kosten für den Mitarbeiter jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, kann dem Kleingewerbe unterstellt werden keine Gewinnerzielungsabsicht zu haben.
Das Kleingewerbe als Nebenerwerb
Eine Unterkategorie der Kleingründung ist der Nebenerwerb. In Deutschland waren im Jahr 2004 laut dem KfW-Gründungsmonitor über die Hälfte aller Existenzgründungen reine Nebenerwerbstätigkeiten.
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Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Kleingründung in Deutschland?
Eine Kleingründung wird von der Europäischen Union als Existenzgründung definiert, deren Finanzierungsbedarf 25.000 Euro nicht übersteigt. Ein Kleingewerbe ist eine selbstständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Diese Definitionen umfassen einen Großteil der Neugründungen in Deutschland, insbesondere im Dienstleistungsbereich.
Wann gelte ich als Kleinunternehmer nach deutschem Recht?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz tritt ein, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen im Eröffnungsjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen. Im laufenden Kalenderjahr dürfen die Einnahmen voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Grenzen entfällt die Regelung.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Bei Nichtausweisung entfällt der Vorsteuerabzug, was sich für Gründungen ohne hohe laufende Kosten lohnt. Zudem entfallen bei dieser Option die ständigen Umsatzsteuermeldungen beim Finanzamt.
Wie melde ich ein Kleingewerbe in Deutschland an?
Ein Kleingewerbe muss in Deutschland beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Die Kosten für diese Anmeldung liegen je nach Region und Stadt zwischen 15 und 65 Euro. Nach der Gewerbeanmeldung sendet das Finanzamt einen Fragebogen zu den erwarteten Umsätzen zu.
Welche Geschäftsbezeichnung darf ich für meine Kleingründung verwenden?
Als Geschäftsbezeichnung für eine Kleingründung muss der Vor- und Zuname des Kleinunternehmers verwendet werden. Fantasienamen oder reine Firmennamen sind in diesem Fall nicht erlaubt. Dies dient der eindeutigen Identifikation des Unternehmers im Geschäftsverkehr.
Wer haftet bei einer Kleingründung mit seinem Privatvermögen?
Bei einer Kleingründung, beispielsweise in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Kapitalgesellschaften wie einer GmbH. Eine separate Haftungsbeschränkung besteht hier nicht automatisch.
Welche Umsatzgrenzen gelten für ein Kleingewerbe und welche Buchhaltung ist nötig?
Der Umsatz eines Kleingewerbes darf jährlich 260.000 Euro nicht überschreiten. Für die Buchhaltung reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) aus. Eine Eintragung ins Handelsregister ist für ein Kleingewerbe nicht erforderlich.