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Kleingewerbe – welche Versicherung wird benötigt?

Ein Kleingewerbe anmelden, ist meist schnell erledigt. Doch neben dem Gang zum Gewerbeamt gibt es noch weitere wichtige Punkte, die erledigt werden müssen, wie zum Beispiel die Versicherungen für das Kleingewerbe.

Das Thema Versicherung beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und Krankenversicherung sind wichtige Bestandteile der Selbstständigkeit, auch wenn es sich bei dem eigenen Gewerbe nur um ein Kleingewerbe handelt, welches nebenbei betrieben wird.

Welche Versicherung braucht mein Kleingewerbe?

Wer sich dazu entschließt sich selbstständig zu machen und ein Kleingewerbe zu gründen, muss sich unter anderem mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Schließlich kann diese existenziell von Bedeutung sein. Natürlich spielt es eine entscheidende Rolle, was für eine Art von Gewerbe angemeldet werden soll. Für die meisten Kleingewerbe ist es ratsam eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, welche im Schadensfall den Gründer vor hohen Kosten bewahren können.
Auch bezüglich der Krankenkassenversicherung für Unternehmer von einem Kleingewerbe, kann es unter Umständen zu Veränderungen kommen, sollten die Arbeitszeiten oder die Höhe der Einnahmen überhand gewinnen.
Je nach Art des Unternehmens können für das Kleingewerbe zudem eine Rechtsschutzversicherung und/oder eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Bei der Inhaltsversicherung können die Betriebsräume und das Inventar gesondert versichert werden. Während die Rechtsschutzversicherung für Anwalts- und Prozesskosten aufkommt.

Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe

Ob und welche Versicherung für das Kleingewerbe wichtig ist, hängt ganz davon ab um welche Art des Kleinunternehmens es sich handelt. Auch wenn die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung ziemlich ähnlich klingen, gibt es gravierende Unterschiede. So kann ich manchen Fällen sogar beides von Vorteil sein.
Die beiden Versicherungen schützen das eigene Kleingewerbe und greifen, sobald Schadenersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden. Kleingewerbetreibende haben somit einen Rechtsschutz und sind durch eine vereinbarte Deckungssumme abgesichert.

Kleingewerbe und Berufshaftpflichtversicherung

Wie bereits erklärt, gibt es gewisse Unterschiede zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung. Bei der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht, die einspringt, wenn durch die eigene berufliche Tätigkeit Dritten ein Vermögensschaden entstanden ist. Für einige Berufe wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler und Ärzte besteht sogar eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe?

Sowohl die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Berufshaftpflichtversicherung sollen das eigene Kleingewerbe schützen. Während bei der Berufshaftpflichtversicherung die eigene Tätigkeit versichert ist, handelt es sich bei Betriebshaftpflichtversicherung eher um eine Gewerbehaftpflicht, die das gesamte Unternehmen betrifft. Die Versicherung deckt somit Schäden ab, die durch den eigenen Betrieb an Dritten anstanden sind. Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, so sind auch dessen mögliche Schäden in der Regel darüber versichert.

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