Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Die Gewerbeanmeldung ist der erste große Schritt in die Selbstständigkeit. Doch es gehört noch weitaus mehr dazu. Wer hauptberuflich sein Gewerbe betreiben möchte, muss sich nun selbst krankenversichern. Eine Option ist die gesetzliche Krankenversicherung.
Bevor das eigene Gewerbe erfolgreich starten kann, gibt es einiges zu bedenken. Vor allem wenn die Selbstständigkeit nicht nur nebenberuflich, sondern in Vollzeit aufgenommen werden soll. Ein wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Auf Grund der Sozialversicherungspflicht müssen sich Existenzgründer um die eigene Krankenversicherung kümmern und sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.
Vorteile gesetzliche Krankenversicherung
Welche Krankenversicherung nun die passende ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, da unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle sind. Die Entscheidung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, kann für Personen von Vorteil sein, die zum Beispiel Vorerkrankungen haben. Da für die Höhe des Beitragssatzes bei einer privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen miteinbezogen werden, kann hier die gesetzliche Krankenversicherung günstiger ausfallen, da hier Höhe des Einkommens entscheidend ist.
Auch für Gründer mit Familie kann die gesetzliche Krankenversicherung von Vorteil sein, da sowohl erwerbslose Ehepartner als auch Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden können. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, auch eine private Krankenversicherung nach einem Familienangebot zu fragen.
Ebenfalls ausschlagend für die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Alter eines Selbstständigen. Wer über 55 Jahre alt ist, kann nachdem eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Nachteile für Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Der wohl größte Faktor der gegen die gesetzliche Krankenversicherung spricht, ist die Höhe des Beitragssatzes. Je nachdem ob Krankentagegeld in Anspruch genommen wird, beträgt die zuzahlende Summe 14 oder 14,6 Prozent des Einkommens sowie ein möglicher Zusatzbeitrag. Der Höchstsatz für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 721 Euro bei einem Verdienst von 4.425 Euro oder mehr. Verringert sich das Einkommen, sinken auch die Beiträge jedoch liegt die Mindestgrenze bei etwa 330 Euro. Dabei spielt es keine Rolle ob das Einkommen bei 1.000 Euro oder bei 2.200 Euro liegt, auf Grund der gesetzlichen Mindesteinkommensgrenze von etwa 2.200 Euro bei Selbstständigen müssen in der Regel pro Monat an die 330 Euro Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
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