Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Die Gewerbeanmeldung ist der erste große Schritt in die Selbstständigkeit. Doch es gehört noch weitaus mehr dazu. Wer hauptberuflich sein Gewerbe betreiben möchte, muss sich nun selbst krankenversichern. Eine Option ist die gesetzliche Krankenversicherung.
Bevor das eigene Gewerbe erfolgreich starten kann, gibt es einiges zu bedenken. Vor allem wenn die Selbstständigkeit nicht nur nebenberuflich, sondern in Vollzeit aufgenommen werden soll. Ein wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Auf Grund der Sozialversicherungspflicht müssen sich Existenzgründer um die eigene Krankenversicherung kümmern und sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.
Vorteile gesetzliche Krankenversicherung
Welche Krankenversicherung nun die passende ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, da unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle sind. Die Entscheidung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, kann für Personen von Vorteil sein, die zum Beispiel Vorerkrankungen haben. Da für die Höhe des Beitragssatzes bei einer privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen miteinbezogen werden, kann hier die gesetzliche Krankenversicherung günstiger ausfallen, da hier Höhe des Einkommens entscheidend ist.
Auch für Gründer mit Familie kann die gesetzliche Krankenversicherung von Vorteil sein, da sowohl erwerbslose Ehepartner als auch Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden können. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, auch eine private Krankenversicherung nach einem Familienangebot zu fragen.
Ebenfalls ausschlagend für die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Alter eines Selbstständigen. Wer über 55 Jahre alt ist, kann nachdem eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Nachteile für Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Der wohl größte Faktor der gegen die gesetzliche Krankenversicherung spricht, ist die Höhe des Beitragssatzes. Je nachdem ob Krankentagegeld in Anspruch genommen wird, beträgt die zuzahlende Summe 14 oder 14,6 Prozent des Einkommens sowie ein möglicher Zusatzbeitrag. Der Höchstsatz für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 721 Euro bei einem Verdienst von 4.425 Euro oder mehr. Verringert sich das Einkommen, sinken auch die Beiträge jedoch liegt die Mindestgrenze bei etwa 330 Euro. Dabei spielt es keine Rolle ob das Einkommen bei 1.000 Euro oder bei 2.200 Euro liegt, auf Grund der gesetzlichen Mindesteinkommensgrenze von etwa 2.200 Euro bei Selbstständigen müssen in der Regel pro Monat an die 330 Euro Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
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Häufige Fragen
Muss ich mich als Selbstständiger selbst krankenversichern?
Ja, als hauptberuflicher Selbstständiger unterliegen Sie in Deutschland der Sozialversicherungspflicht. Sie müssen sich somit zwingend um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung besonders vorteilhaft?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann für Selbstständige mit Vorerkrankungen vorteilhaft sein, da die Beitragshöhe einkommensbasiert und nicht von gesundheitlichen Faktoren abhängig ist. Auch für Gründer mit Familie ist die GKV oft eine gute Wahl, da erwerbslose Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden können. Zudem ist ein Wechsel zurück in die GKV ab 55 Jahren nach einer privaten Versicherung in der Regel nicht mehr möglich.
Was sind die Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige?
Der wohl größte Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist die Höhe des Beitragssatzes, der einkommensbasiert ist und einen möglichen Zusatzbeitrag umfasst. Es gibt einen Höchstbeitrag, aber auch einen gesetzlichen Mindestbeitrag von etwa 330 Euro pro Monat. Dieser Mindestbeitrag muss auch bei geringem Einkommen gezahlt werden, da eine Mindesteinkommensgrenze angenommen wird.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige?
Der Mindestbeitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse liegt bei etwa 330 Euro pro Monat. Dieser Betrag basiert auf einer angenommenen gesetzlichen Mindesteinkommensgrenze von rund 2.200 Euro. Er muss auch dann gezahlt werden, wenn das tatsächliche Einkommen des Selbstständigen unter dieser Grenze liegt.
Können Familienangehörige in der GKV kostenfrei mitversichert werden?
Ja, in der gesetzlichen Krankenversicherung können erwerbslose Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Dies stellt einen erheblichen Vorteil für Gründer mit Familie dar. Es ist dennoch ratsam, auch private Krankenversicherungen nach Familienangeboten zu fragen.
Spielt das Alter bei der Wahl der Krankenversicherung eine Rolle?
Ja, das Alter ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Krankenversicherung. Wer über 55 Jahre alt ist und bereits privat versichert war, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Diese Altersgrenze sollte bei der Entscheidung für oder gegen die GKV berücksichtigt werden.
Ist die GKV bei Vorerkrankungen günstiger als die private Krankenversicherung?
Für Selbstständige mit Vorerkrankungen kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft günstiger ausfallen. In der GKV wird die Höhe des Beitragssatzes vom Einkommen bestimmt, und Vorerkrankungen haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Bei einer privaten Krankenversicherung hingegen werden Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung miteinbezogen und können zu höheren Kosten führen.