Limited (Ltd) - Was ist das?
Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat ein Pendant im britischen Königreich: die Limited. Aufgrund des niedrigen benötigten Startkapitals und die damit geringe Haftung ist diese für viele Existenzgründer eine beliebte Alternative.

Deutsche Unternehmer können sich für eine ausländische Gesellschaftsform aus einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) entscheiden. Wer sich für das britische Limited entscheidet, muss die Firma in das englische Unternehmensregister eintragen lassen und braucht dafür eine britische Büroadresse. Somit ist der Sitz der Gesellschaft in England, der Geschäftsbetrieb in der Regel aber in Deutschland.
Charakteristika der Limited
Ein Notar, wie beispielsweise bei der Gründung der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist bei der Limited nicht notwendig. Es wird einfach ein Antrag beim Companies House, dem englischen Gesellschaftsregister, gestellt. Dieses erstellt und versendet das sogenannte „Certificate of Incorporation“, also die Gründungsbescheinigung. Ein großes Stammkapital ist ebenfalls nicht erforderlich. Für englische und walisische Gesellschaften verlangt das Companies House ein Nennkapital von lediglich einem britischen Pfund. Haftungsrechtlich ist nur das gezeichnete Kapital (issued share capital) von Bedeutung. Die Gesellschafter können neben Bar- auch Sacheinlagen leisten.
Wie die meisten Unternehmen anderer Gesellschaftsformen muss auch eine Limited ihren Jahresabschluss vorlegen. Eine Limited, die ihren Sitz in Deutschland hat, muss der Publizitätspflicht nach britischen Bilanzierungsstandards nachkommen. Deutsche Vorschriften reichen in diesem Fall nicht und sämtliche Unterlagen müssen in englischer Sprache vorliegen. Selbstverständlich muss auch eine Limited Steuern zahlen. Ist die Limited ausschließlich in Deutschland aktiv, zahlt sie auch lediglich in Deutschland Steuern. Bei verschiedenen Verwaltungssitzen werden Steuern auch in zwei oder mehreren Ländern gezahlt.
Entscheidungshilfen: GmbH oder Limited
Die Limited ist die britische Version der deutschen Rechtsform GmbH. Daher stellen sich potentielle Gründer die Frage, welche der beiden Gesellschaftsformen für sie in Frage kommt. Wenn auch Sie vor dieser Frage stehen, sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Unabhängige Beratungsstellen, wie der Existenzgründungsservice der Industrie-und Handelskammer oder der Handwerkskammer, können weiterhelfen. Auch regionale Existenzgründungsinitiativen bieten Beratung an.
Vorteile der Limited
Es gibt zunächst einige eindeutige Argumente, die für die Limited und gegen die GmbH sprechen. Ein klarer Vorteil der Limited ist das enorm niedrige Mindestgründungskapital von einem Pfund und die damit verbundene Haftung, da die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage haften. Notarielle Beurkundung und Beglaubigung sind ebenfalls nicht notwendig und die Gründungskosten sind vergleichsweise gering. Im Gegensatz zu dem recht aufwendigen Verfahren bei der GmbH Gründung, beträgt die Dauer der Gründung einer Limited nur um die zehn Werktage. Zudem hat die Limited einen hohen Bekanntheitsgrad im internationalen Geschäftsverkehr. Somit findet der Gründer mit der Limited einfache und preiswerte Gesellschaftsform.
Nachteile der Limited
Doch kontinuierliche Pflichten, wie Jahresbilanzen oder Abgabe der Meldungen an das Companies House, können Existenzgründer auf Dauer teuer zu stehen kommen. Zumal diese in englischer Sprache vorliegen müssen und bei einem Verstoß beträchtliche Strafen gezahlt werden müssen. In einigen Fällen kann sogar die Streichung aus dem Handelsregister die Folge sein.
Bei möglichen neuen Geschäftsbeziehungen kann der Status als Limited nachteilig auf Grund der Kreditwürdigkeit bewertet werden. Schließlich wissen auch andere Unternehmen, dass das Startkapital nur ein Pfund beträgt.
Kostenintensiv kann auch ein Rechtsbeistand sein. Dieser kann nämlich dann nötig werden, wenn rechtliche Bestimmungen in England nicht alleine nachvollziehbar sind. Ebenfalls kann es bei Rechtsstreitigkeiten Problem geben, da häufig nicht klar ist, ob ein mögliches Verfahren nach deutschem oder englischem Recht laufen wird. Bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform gilt es also abzuwägen. Für Existenzgründer, die international geschäftlich tätig sein möchten und dafür auch qualifiziert sind, ist die Limited aber durchaus eine gute Option.
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