Wer sein Gewerbe von einem anderen Wohnort aus betreiben oder den vorher definierten Gewerbegegenstand erweitern möchte, muss das Gewerbe ummelden.
Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle des Betriebes innerhalb der Gemeinde oder der Stadt umziehen, dann muss eine Gewerbeummeldung vorgenommen werden. Erfolgt der Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde, so muss das Gewerbe zunächst abgemeldet und an dem neuen Stand- oder Wohnort wieder angemeldet werden. Hier muss dann natürlich erneut die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung gezahlt werden.
Die Ummeldung erfolg beim zuständigen Gewerbeamt und wird gegen eine geringe Gebühr durchgeführt.
Doch nicht nur beim Umzug muss das Gewerbe umgemeldet werden, sonder auch bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldetet Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Wer zum Beispiel ein Gewerbe als Tänzerin angemeldet hat, muss sein Gewerbe ummelden, wenn man sich dazu entscheidet gewerblich bei eBay Waren zu verkaufen. Aus diesem Grund sollte von vornherein für den Gewerbeschein eine Bezeichnung gewählt werden, die möglichst viele potenzielle Betätigungsfelder abdeckt.
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