Wenn eine Veränderung im Gewerbe ansteht oder das Gewerbe umzieht, muss eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Die entscheidende Veränderung im Gewerbe tritt ein, wenn sich der definierte Gewerbegegenstand ändert oder erweitert oder eine Veränderung der Rechtsform angestrebt wird.

 

Wenn das Gewerbe umziehen will, also das Gewerbe von einem anderen Ort aus betrieben wird, dann muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Diese Gewerbeummeldung steht auch dann an, wenn es sich um nichtselbstständige Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt. 

Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht. Denn dann muss das Gewerbe am bisherigen Standort zunächst abgemeldet werden, um dann am neuen Standort im dortigen Gewerbeamt wieder angemeldet zu werden. Dabei entsteht erneut die Gebühr zur Gewerbeanmeldung.

 

 


Gewerbeummeldung bei Veränderung des Gewerbegegenstandes

Eine Gewerbeummeldung muss auch dann erfolgen, wenn sich die Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Gewerbes angeboten werden, ändern. Das kann bei einer Ausdehnung der Waren und Leistungen der Fall sein oder einer Veränderung des Waren- oder Leistungssortiments. Die Gewerbeummeldung wird dann notwendig, wenn diese Änderung in der Gewerbetätigkeit für das ausgewiesene Gewerbe nun unübliche Waren oder Leistungen umfasst.

Wer die Rechtsform des Gewerbes ändern möchte, kann dies in manchen Fällen durch eine Gewerbeummeldung durchführen. Je nach Rechtsform kann aber auch eine erneute Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

 

Unterlagen zur Gewerbeummeldung

Die Gewerbeummeldung führt – genau wie die Gewerbeanmeldung – das zuständige Gewerbeamt durch. Dafür fällt eine geringe Gewerbeummeldungsgebühr an.

Für die Gewerbeummeldung ist ein Personalausweis oder Reisepass notwendig, sowie die das Gewerbe betreffenden Nachweise, die es auch bei einer Gewerbeanmeldung braucht. Die Gewerbeummeldung kann schriftlich durchgeführt werden. Dann müssen sämtliche Unterlagen in Kopie dem Antrag zur Gewerbeummeldung beigelegt sein. Wer die Gewerbeummeldung persönlich vornimmt, braucht die originalen Dokumente nur vorzuzeigen.

 


Gewerbeummeldung schon bei der Gewerbeanmeldung vermeiden

Dass bei einer Ausdehnung des Gewerbes auf für dieses unübliche Waren und Leistungen eine Gewerbeummeldung ansteht, sollte schon bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich darum, die bei der Gewerbeanmeldung gemachte Bezeichnung des Gewerbes so zu wählen, dass sie möglichst viele Betätigungsfelder abdeckt.

 

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