Grundsätzlich muss jeder in Deutschland, der ein Gewerbe betreiben möchte, eine Gewerbeanmeldung durchführen, um einen Gewerbeschein zu erlangen. Doch es gibt auch einige selbstständige Berufe für die kein Gewerbeschein erforderlich ist.

 

Um ordnungsgemäß ein Gewerbe zu betreiben, muss dieses durch Beantragen eines Gewerbescheins bei der Gewerbeanmeldung den Behörden und zuständigen Stellen angezeigt werden.

Das gilt für jeden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte.
Aber auch für diejenigen, die einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen, die Rechtsform des Gewerbes ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen, oder eine Zweigstelle des Gewerbes gründen möchten.

 

 

 

 


Keine Gewerbeanmeldung in Freien Berufen

Einige Berufsgruppen benötigen für ihre Selbstständigkeit keinen Gewerbeschein. Das sind in erster die sogenannten Freien Berufe und freiberufliche Tätigkeiten. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Folglich gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker diesen Freien Berufen an. Aber auch Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Lotsen zählen zu diesen Berufen und brauchen kein Gewerbe anmelden. Bei den Freien Berufen braucht es zwar keinen Gewerbeschein aber in der Regel handelt es sich um Berufe, deren Ausübung eine hohe Qualifikation oder bestimmte Begabung voraussetzen.

 


Urproduktion ohne Gewerbeschein

Neben den Freien Berufen gibt es eine weitere Gruppe, die keinen Gewerbeschein beantragen müssen: diejenigen, die der sogenannten Urproduktion nachkommen. Das sind land- oder forstwirtschaftliche Berufe, sowie solche in der Fischerei und im Bergbau.

Auch wenn bei beruflichen Tätigkeiten in Freien Berufen oder in der Urproduktion keine Gewerbeanmeldung durchgeführt werden muss, so wird deren Ausübung auf anderem Wege überwacht und muss ebenfalls dem Finanzamt gemeldet werden.

 

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