Eine persönliche Gewerbeanmeldung ist in vielen Gemeinden noch ein Muss. In einigen großen Städten ist dagegen eine schnelle Anmeldung per Internet möglich.
Die Gewerbeanmeldung findet in der Gewerbemeldestelle derjenigen Kommune statt, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen. Das kann in kleineren Städten oder Gemeinden im Rathaus sein oder in größeren Städten beim Ordnungsamt, wo die Aufnahme des Gewerbes formal durch Anzeige erfolgt.
Die Gewerbeanmeldung kann persönlich vorgenommen werden, in vielen Fällen auch schriftlich und in einigen Kommunen auch online. Die Anmeldung muss der Gewerbetreibende selber ausführen. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft der (oder die) geschäftsführende(n) Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ist dieser Schritt vollzogen,erhält der Gründer einen Gewerbeschein.
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