Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss dies durch Beantragen eines Gewerbescheines bei einer Gewerbemeldestelle in seiner Kommune tun. Diese Stelle wird häufig als Gewerbeamt bezeichnet.

 

Das Gewerbeamt ist meistens in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung ansässig.
Bei größeren Städten findet sich das Gewerbeamt oft in den Orts- oder Bezirksämtern.

Bei der Gewerbeanmeldung wird ein Gewerbeschein beantragt.
Mit Ausstellen des Gewerbescheines wird allen zuständigen Stellen und Behörden das neue Gewerbe angezeigt.
Das ist allen voran das Finanzamt aber auch gewerbespezifische Institutionen wie beispielsweise die Handwerkskammer.

 

 

 

 


Gewerbeanmelden persönlich, schriftlich, online

Nicht immer muss das Gewerbeamt von dem angehenden Gewerbetreiber persönlich aufgesucht werden. Je nach Gewerbeamt ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. In diesem Fall müssen dann alle erforderlichen Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Auch bieten immer mehr Gewerbeämter die auszufüllenden Unterlage und Anträge online an. Die vollständige Gewerbeanmeldung kann aber meistens nicht online durchgeführt werden, da es der persönlichen Unterschrift bedarf. Ob persönliche Vorstellung oder Versenden per Post, in jedem Fall kann der Antrag zur Gewerbeanmeldung zu Hause ausgefüllt werden.

 


Wer beantragt den Gewerbeschein?

Ausgefüllt und beantragt wird das Gewerbe vom Gewerbetreibenden persönlich. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, muss das Gewerbe vom Inhaber angemeldet werden. Bei einer Personengesellschaft erfolgt die Gewerbeanmeldung durch den Geschäftsführer oder die geschäftsführenden Gesellschafter. Das Gewerbe einer Kapitalgesellschaft wird vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer angemeldet.

 

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