Gewerbeanmeldung Kosten 2026: Gebühren nach Bundesland
Kurz gesagt: Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro, in den meisten Bundesländern 20 bis 40 Euro. Am günstigsten ist Berlin online mit 15 Euro, am teuersten sind München (50 bis 60 Euro), Stuttgart (42 bis 54 Euro) und Nürnberg (50 Euro). Die Gebühr ist einmalig; der eigentliche Kostenblock kommt danach mit IHK- oder Handwerkskammerbeitrag, Berufsgenossenschaft, Erlaubnissen und, bei Kapitalgesellschaften, Notar und Handelsregister.
Gebühren nach Bundesland
Die Gebühr legt jede Gemeinde im Rahmen der Landesgebührenordnung fest. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Spannen, ausgewertet aus den Angaben der Gewerbeämter in unserem Gewerbeamt-Verzeichnis mit über 10.900 Gemeinden.
| Bundesland | Übliche Gebühr | Beispiel Großstadt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 20 bis 40 Euro | Stuttgart 42 bis 54 Euro, Karlsruhe 20 bis 40 Euro |
| Bayern | 26 bis 56 Euro | München 50 bis 60 Euro, Nürnberg 50 Euro, Augsburg 26 bis 56 Euro |
| Berlin | 15 Euro online, 26 Euro persönlich, 31 Euro für juristische Personen | einheitlich in allen Bezirken |
| Brandenburg | 15 bis 35 Euro | |
| Bremen | 32 Euro | Bremen 32 Euro |
| Hamburg | 20 Euro | je Gesellschafter bei Personengesellschaften |
| Hessen | 26 bis 40 Euro | Frankfurt am Main 30 Euro, Wiesbaden 26 bis 40 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 20 bis 35 Euro | |
| Niedersachsen | 20 bis 40 Euro | Hannover 30 Euro (natürliche Person), 40 Euro (juristische Person), Braunschweig 20 bis 40 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 26 Euro (juristische Person 33 Euro) | landesweit einheitlich nach Gebührentarif NRW, z. B. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen; jede weitere gesetzliche Vertretung 13 Euro, Abmeldung gebührenfrei |
| Rheinland-Pfalz | 20 bis 40 Euro | |
| Saarland | 20 bis 40 Euro | |
| Sachsen | 15 bis 40 Euro | Dresden 40 bis 50 Euro, Leipzig 22 bis 112 Euro je nach Rechtsform |
| Sachsen-Anhalt | 20 bis 40 Euro | |
| Schleswig-Holstein | 20 bis 40 Euro | |
| Thüringen | 15 bis 40 Euro |
Juristische Personen (GmbH, UG, AG) zahlen fast überall einen höheren Satz, Personengesellschaften oft pro geschäftsführendem Gesellschafter. Die Online-Anmeldung ist teils günstiger als der persönliche Termin, deutlich in Berlin; welche Portale es gibt, zeigt Gewerbe online anmelden. Die genaue Gebühr Ihrer Gemeinde finden Sie auf der jeweiligen Seite im Gewerbeamt-Verzeichnis.
Ummeldung, Abmeldung, Zweitschrift
| Vorgang | Übliche Gebühr |
|---|---|
| Gewerbeummeldung (Umzug, geänderte Tätigkeit) | 10 bis 30 Euro, teils gleich hoch wie die Anmeldung |
| Gewerbeabmeldung | in vielen Gemeinden kostenlos, sonst 10 bis 25 Euro |
| Zweitschrift des Gewerbescheins | 8 bis 21 Euro |
| Auskunft aus dem Gewerberegister | 10 bis 30 Euro |
Folgekosten nach der Anmeldung
Die Gebühr des Gewerbeamts ist der kleinste Posten. Nach der Anmeldung kommen automatisch weitere Stellen auf Sie zu:
| Position | Kosten | Wer ist betroffen |
|---|---|---|
| IHK-Beitrag | Grundbeitrag je nach Kammer etwa 30 bis 250 Euro im Jahr; befreit sind nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe mit Gewerbeertrag bis 5.200 Euro, Existenzgründer zwei Jahre bis 25.000 Euro Gewerbeertrag | alle Gewerbetreibenden außer Handwerk |
| Handwerkskammer | Eintragungsgebühr plus Jahresbeitrag, je nach Kammer 100 bis 400 Euro; Gründerermäßigungen | Handwerke der Anlagen A und B |
| Berufsgenossenschaft | Mindestbeitrag ohne Beschäftigte je nach BG etwa 50 bis 150 Euro im Jahr; freiwillige Unternehmerversicherung extra | alle Betriebe |
| Erlaubnisse (§ 34a, 34c, 34d GewO, Gaststätte) | dreistellig bis über 1.000 Euro inklusive Sachkundeprüfung | erlaubnispflichtige Gewerbe |
| Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug | je 13 Euro | überwachungsbedürftige und erlaubnispflichtige Gewerbe |
| Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) | 20 bis 35 Euro | Lebensmittel, Gastronomie |
| Notar und Handelsregister | GmbH-Gründung mit Musterprotokoll ab etwa 400 bis 800 Euro, mit individuellem Vertrag ab 1.000 Euro; UG günstiger | Kapitalgesellschaften und e.K. |
| Steuerberater für Fragebogen und erste Erklärungen | freiwillig, oft 200 bis 500 Euro im ersten Jahr | alle |
Kostenlos sind die Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Beispielrechnung: Kleingewerbe im Nebenerwerb
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung (Durchschnittsgemeinde) | 30 Euro |
| IHK (Gründerbefreiung, Gewerbeertrag unter 25.000 Euro) | 0 Euro |
| Berufsgenossenschaft, Mindestbeitrag | etwa 60 bis 120 Euro im Jahr |
| Finanzamt | 0 Euro |
| Summe im ersten Jahr | etwa 90 bis 150 Euro |
Ein erlaubnispflichtiger Betrieb oder eine GmbH liegt im ersten Jahr schnell bei 1.000 bis 2.500 Euro allein für Behörden, Kammern und Notar.
Laufende Kosten im ersten Jahr
Neben Kammer und Berufsgenossenschaft fallen Betriebskosten an, die mit der Anmeldung nichts zu tun haben, aber zum Start gehören:
| Posten | Typische Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | 100 bis 500 Euro im Jahr | branchenabhängig, dringend empfohlen |
| Geschäftskonto | 0 bis 15 Euro im Monat | nicht Pflicht, aber sinnvoll |
| Buchhaltungssoftware | 0 bis 20 Euro im Monat | ELSTER ist kostenlos |
| Steuerberater | 300 bis 1.500 Euro im Jahr | optional |
| Rechtstexte (Impressum, AGB, Widerruf) | 0 bis 200 Euro | bei Online-Verkauf |
| Krankenversicherung | 0 Euro im Nebenerwerb; hauptberuflich ab rund 250 Euro im Monat | siehe Krankenversicherung |
| Reisegewerbekarte | 40 bis 200 Euro einmalig | nur beim Verkauf außerhalb fester Betriebsstätte |
| Vollmacht für Dritte | kostenlos, ggf. Beglaubigung 10 Euro | bei Anmeldung durch Bevollmächtigte |
Dazu kommen die branchenspezifischen Kosten: Material, Werkzeug, Miete, Verpackung, Werbung. Ein Online-Dienstleister vom Küchentisch startet mit unter 200 Euro Gesamtkosten; ein Imbiss oder eine Werkstatt braucht fünfstellige Beträge, bevor der erste Euro verdient ist.
Steuern als Kosten
Steuern fallen erst auf den Gewinn an: Einkommensteuer ab einem Gesamteinkommen von 12.348 Euro, Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab 24.500 Euro Gewerbeertrag, Umsatzsteuer erst ab 25.000 Euro Umsatz, solange die Kleinunternehmerregelung greift. Vorauszahlungen setzt das Finanzamt anhand der Schätzung im Fragebogen fest, ab 400 Euro Jahressteuer. Die Übersicht: Kleingewerbe und Steuern.
Warum die Gebühr nicht das Kriterium sein sollte
Zuständig ist immer das Gewerbeamt am Betriebssitz. Eine günstigere Nachbargemeinde zu wählen, ist nicht möglich, ohne den Sitz dorthin zu verlegen. Was Sie beeinflussen können: die Online-Anmeldung nutzen, wo sie günstiger ist, die Rechtsform passend wählen (Einzelunternehmen statt UG, wenn keine Haftungsbeschränkung nötig ist) und die IHK-Befreiung als Existenzgründer beantragen, die nicht automatisch gewährt wird.
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Deutschland?
Zwischen 15 und 65 Euro, je nach Gemeinde. In den meisten Bundesländern liegen die Gebühren zwischen 20 und 40 Euro. Berlin verlangt online 15 Euro, München bis zu 60 Euro.
Ist die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe günstiger?
Nein. Die Gebühr hängt von der Gemeinde und der Rechtsform ab, nicht vom Umfang des Gewerbes. Ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen zahlt den Satz für natürliche Personen, der niedriger ist als der für GmbH oder UG.
Kann ich die Gebühr steuerlich absetzen?
Ja. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Das gilt auch für Kammerbeiträge, Erlaubnisgebühren und Notarkosten der Gründung.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für eine GmbH oder UG?
Beim Gewerbeamt meist 5 bis 15 Euro mehr als für Einzelunternehmen (Berlin 31 Euro, Hannover 40 Euro, Leipzig bis 112 Euro). Der große Posten sind Notar und Handelsregister: ab etwa 400 bis 800 Euro mit Musterprotokoll, mit individuellem Gesellschaftsvertrag ab 1.000 Euro.
Fallen laufende Kosten an, auch wenn ich nichts verdiene?
Ja: Berufsgenossenschaft (Mindestbeitrag), Versicherungen und gegebenenfalls IHK- oder Handwerkskammerbeitrag, sofern keine Befreiung greift. Steuern fallen bei Gewinn null nicht an. Wer das Gewerbe nicht mehr ausübt, sollte es abmelden, sonst laufen diese Beiträge weiter; Details unter Gewerbe ruhen lassen.
Muss ich den IHK-Beitrag zahlen, wenn ich fast nichts verdiene?
Nein. Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende sind vom Grundbeitrag befreit, solange der Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Ein Beitragsbescheid kommt trotzdem oft automatisch; dann reicht der Nachweis des Gewinns.
Muss ich die Gebühr sofort bezahlen?
Bei persönlicher Anmeldung in der Regel vor Ort in bar oder mit Karte, bei Online-Anmeldung per Online-Bezahlung oder Gebührenbescheid, bei schriftlicher Anmeldung per Bescheid. Der Gewerbeschein wird meist erst nach Zahlung ausgehändigt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), Anzeigepflicht: gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- Gebührenangaben der Gewerbeämter: Auswertung unseres Gewerbeamt-Verzeichnisses mit 10.944 Gemeinden, Stand September 2026; Einzelnachweise auf den jeweiligen Gemeindeseiten
- § 3 IHK-Gesetz, Beitragsbefreiung für Kleingewerbe und Existenzgründer: gesetze-im-internet.de/ihkg/__3.html
- § 113 HwO, Beiträge zur Handwerkskammer: gesetze-im-internet.de/hwo/__113.html
- § 192 SGB VII, Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft: gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html
- Bundesamt für Justiz, Online-Antrag Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: fuehrungszeugnis.bund.de
- Land Berlin, Gewerbe anmelden: service.berlin.de
- Landeshauptstadt München, Gewerbe-Anmeldung: stadt.muenchen.de