Unabhängig & seriös
Stand: 14.09.2026

Einzelunternehmen gründen: Haftung, Kosten, Buchführung, e.K. (2026)

Kurz gesagt: Ein Einzelunternehmen entsteht, sobald eine Person allein ein Gewerbe anmeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigt. Es braucht kein Mindestkapital, keinen Notar und keinen Vertrag; die Gründung kostet nur die Gewerbeanmeldung. Der Inhaber entscheidet allein, bekommt den ganzen Gewinn und haftet dafür unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Zwei Varianten: das Kleingewerbe ohne Handelsregister (Auftritt unter dem eigenen Namen, EÜR) und der eingetragene Kaufmann (e.K.) mit Firma, Handelsregister und Bilanzpflicht. Rund 60 Prozent aller Gründungen in Deutschland sind Einzelunternehmen.

Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann

Kleingewerbe (Nichtkaufmann)Eingetragener Kaufmann (e.K.)
WannBetrieb braucht keine kaufmännische Organisation (§ 1 Abs. 2 HGB)kaufmännische Größe (Pflicht) oder freiwillige Eintragung (§ 2 HGB)
Handelsregisterneinja, Notar und Registergericht, rund 200 bis 300 Euro
NameVor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung erlaubtFirma mit Zusatz „e.K.“, Fantasienamen möglich
BuchführungEÜR bis 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinndoppelte Buchführung, Bilanz, keine Offenlegung
RechtBGBHGB: Prokura, kaufmännische Bräuche, Rügepflicht
Haftungunbeschränktunbeschränkt
KammerIHK oder HWK, Beitragsbefreiung bis 5.200 Euro GewerbeertragIHK oder HWK, voller Beitrag

Freiberufler sind ebenfalls Einzelunternehmer, gehören aber nie ins Handelsregister und melden kein Gewerbe an.

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Vorteile und Nachteile

Dafür spricht: Gründung an einem Tag für 15 bis 65 Euro, kein Kapital, keine Formalien, alle Entscheidungen und Gewinne beim Inhaber, EÜR statt Bilanz, keine Offenlegung, Gewerbesteuer erst ab 24.500 Euro und weitgehend angerechnet, Abmeldung jederzeit ohne Liquidation. Bei Gewinnen bis etwa 60.000 Euro ist die Steuerlast niedriger als bei einer GmbH.

Dagegen spricht: Die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen, auch für Fehler von Mitarbeitern; erschwerte Kreditaufnahme ohne Sicherheiten; keine Möglichkeit, Partner oder Investoren zu beteiligen, ohne die Rechtsform zu wechseln; das Unternehmen hängt an einer Person (Krankheit, Nachfolge); Gewinne werden auch dann voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wenn sie im Betrieb bleiben.

Gründung Schritt für Schritt

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt des Betriebssitzes (Freiberufler: nur Finanzamt).
  2. Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben, Kleinunternehmerregelung wählen.
  3. Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche, IHK oder HWK melden sich von selbst.
  4. Betriebshaftpflicht abschließen, Geschäftskonto einrichten (nicht Pflicht, aber sinnvoll).
  5. Bei kaufmännischer Größe oder gewünschter Firma: Eintragung als e.K. über einen Notar.

Steuern


Der Gewinn (EÜR oder Bilanz) ist Einkunft aus Gewerbebetrieb und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent versteuert; Gewerbesteuer fällt ab 24.500 Euro Gewerbeertrag an und wird mit dem Vierfachen des Messbetrags angerechnet. Umsatzsteuer 19 oder 7 Prozent, als Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Umsatz befreit. Für einbehaltene Gewinne gibt es die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG, 27 Prozent), die sich erst bei hohen Gewinnen lohnt. Übersicht: Steuern für Gewerbetreibende.

Name und Auftritt


Kleingewerbetreibende treten mit Vor- und Nachname auf und dürfen eine Geschäftsbezeichnung führen („Fahrradwerkstatt Müller“, „Studio Nordlicht, Inh. Anna Beispiel“); Zusätze, die eine Gesellschaft vortäuschen („& Partner“, „GmbH“, „Group“), sind unzulässig. Der e.K. führt eine Firma, die Personen-, Sach- oder Fantasiename sein darf und den Zusatz „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ trägt. Details: Firmenname und Geschäftsbezeichnung.

Häufige Fragen

Kann ich mit einem Einzelunternehmen Mitarbeiter einstellen?


Ja, beliebig viele. Sie brauchen eine Betriebsnummer, melden zur Sozialversicherung an und führen Lohnsteuer ab. Ab einer Größe, die kaufmännische Organisation erfordert, wird die Eintragung als e.K. Pflicht.

Wie schütze ich mein Privatvermögen als Einzelunternehmer?


Durch Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht, saubere Verträge mit Haftungsbegrenzung, Trennung von Konten und, wenn das Risiko groß wird, den Wechsel in eine UG oder GmbH. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung schützt das Vermögen des Partners.

Was passiert mit dem Einzelunternehmen, wenn ich sterbe?


Es geht auf die Erben über, die es fortführen, verkaufen oder abmelden. Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen. Ein Testament und eine Vollmacht für den Notfall erleichtern die Übergabe.

Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?


Bei Gewinnen deutlich über 60.000 Euro, die im Unternehmen bleiben sollen, bei wachsendem Haftungsrisiko, bei Aufnahme von Partnern oder Investoren und wenn Geschäftspartner die GmbH erwarten. Die Einbringung des Betriebs in eine GmbH ist steuerneutral möglich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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