X
Gewerbe in 10 Minuten Online beantragen

Gewerbeanmeldung für ein Taxiunternehmen oder Taxifahrer

Sich als Taxifahrer oder Taxiunternehmen selbstständig machen und eigenes Gewerbe anmelden, ist gar nicht so einfach. Da es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Zwei wichtige Grundvoraussetzungen sollten Taxifahrer haben: einen Führerschein sowie die Lust am Autofahren. Doch damit ist nur der Grundstein gelegt. Wer Personen befördern möchte, braucht laut Paragraf 13 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde. Diese wird nur ausgehändigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung für die Genehmigung

  • Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Betriebes muss gegeben sein (z.B. bestimmtes Eigenkapital, TÜV der Fahrzeuge u.s.w.)
  • Persönliche Zuverlässigkeit (z.B. persönliches Führungszeugnis, Verkehrszentralregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug)
  • Fachliche Eignung (z.B. mehrjährige Erfahrung oder Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer bei der IHK)
  • Betriebssitz (muss in Deutschland sein)

Fachliche Eignung – was heißt das genau?

Wer keine der genannten Vorerfahrungen nachweisen kann, muss bei der IHK die Fachkundeprüfung ablegen. Es gibt sowohl eine schriftliche Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen und Fallbeispielen als auch eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel eine Stunde und die mündliche Prüfung eine halbe Stunde. Abgefragt werden Themengebiete wie Personenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Buchführung, Versicherungswesen, technischer Betrieb und Betriebsdurchführung sowie Straßenverkehrssicherheit.

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer bei der IHK

Wer keine der genannten Vorerfahrungen nachweisen kann, muss bei der IHK die Fachkundeprüfung ablegen. Es gibt sowohl eine schriftliche Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen und Fallbeispielen als auch eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel eine Stunde und die mündliche Prüfung eine halbe Stunde. Abgefragt werden Themengebiete wie Personenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Buchführung, Versicherungswesen, technischer Betrieb und Betriebsdurchführung sowie Straßenverkehrssicherheit.

Vorbereitung zur Prüfung

Viele größere Taxiunternehmen bieten mittlerweile Kurse für angehende Taxifahrer an, die jene auf die Prüfung bei der IHK umfassend vorbereiten sollen. In größeren Städten gibt es mittlerweile sogar Taxischulen. Unterschieden wird hierbei teilweise zwischen dem Personenbeförderungsschein / Taxischein und dem Unternehmerschein.
Des Weiteren gibt es eine große Auswahl an Literatur, mit der sich Interessierte umfangreich auf die Prüfung vorbereiten können.

____________________________________________

Infos über die GmbH und die Limited

Alles über das Einzelunternehmen und die GBR

Informatives über die Steuernummer

Aktuelles zur Gewerbe und dem Kleingewerbe