Gewerbeanmeldung für eine Spedition oder ein Transportunternehmen
Ein Gewerbe für ein Transportunternehmen oder eine Spedition anzumelden, kann vor allem Bezug auf die vielen Online-Bestellungen ein lukratives Geschäft sein. Wer mit großen Fahrzeugen arbeiten möchte, muss dabei die Erlaubnispflicht beachten.
Wer sich dazu entschließt ein eigenes Gewerbe zu gründen und eine Spedition beziehungsweise ein Transportunternehmen zu eröffnen, sollte im Vorwege einige Dinge beachten. Zunächst ist es ratsam bereits in der Branche Erfahrungen und wohlmöglich bereits auch Kontakte gesammelt zu haben. Die Konkurrenz auf dem Gebiet ist nicht unerheblich. Vor allem in Großstädten dauert es eine gewisse Zeit, bis sich das Unternehmen behaupten kann.
Erlaubnis als Transportunternehmen / Spedition
Sobald das Gesamtgewicht der Fahrzeuge aus dem eigenen Fuhrpark die Grenze von 3,5 Tonnen übersteigt, wird das Gewerbe erlaubnispflichtig. In diesem Fall setzt das Güterkraftverkehrsgesetz ein, welches besagt, dass eine Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt wird. Um diese Lizenz zu erlangen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die beim zuständigen Gewerbeamt vorzulegen sind.
1. finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefragt wird hier nach dem Eigenkapital, welches für die Firmengründung benötigt wird. Als unterste Grenze für ein Transportunternehmen beziehungsweise eine Spedition sind 9.000 Euro. Diese Summe wird für die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs über 3,5 Tonnen vorausgesetzt. Für weitere Fahrzeuge liegt die Summe bei etwa 5.000 Euro. Eine Eigenkapitalbescheinigung kann vom Steuerberater ausgefüllt werden.
2. persönliche / unternehmerische Zuverlässigkeit
Ein weiterer Aspekt bei der Zulassung ist die Zuverlässigkeit des künftigen Unternehmens beziehungsweise des Unternehmers. Damit diese bestätigt werden kann, müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Dazu zählen das polizeiliche Führungszeugnis sowie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister.
3. fachliche Eignung
Je nach Gewerbeamt können die Anforderungen etwas abweichen. In einigen Fällen zählt als fachliche Qualifikation die mehrjährige Berufserfahrung in einem Transportunternehmen. Zu den qualifizierten Ausbildungsberufen zählen somit unter anderem Speditionsfachleute, Verkehrsfachwirte und Kaufleute aus dem Bereich Straßenverkehr. Auch Studienabschlüsse in den Bereichen aus dem Transport- und Logistikwesen können bereits die Anforderungen erfüllen. Eine Bescheinigung über die Eignung kann von der zuständigen IHK ausgestellt werden.
Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, kann eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Hier gibt es sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Prüfung über die relevanten Themengebiete.
Weitere Schritte für die Gewerbeanmeldung eines Transportunternehmens / Spedition
- Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen
- EU-Lizenz für grenzüberschreitende Transporte beantragen
- Mögliche Finanzierung beantragen
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