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Stand: 14.09.2026

Kleingewerbe: Anmeldung, Steuern, Kosten, Vorteile und Grenzen (2026)

Kurz gesagt: Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der so klein ist, dass er keine kaufmännische Organisation und keinen Handelsregistereintrag braucht (§ 1 Abs. 2 HGB). Es ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Sie melden es beim Gewerbeamt für 15 bis 65 Euro an, ermitteln den Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn und meist weder Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung bis 25.000 Euro Umsatz) noch Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 Euro). Der Preis: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Was ein Kleingewerbe ist


Das Handelsgesetzbuch unterscheidet Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Kaufmann ist, wer einen Gewerbebetrieb führt, der „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“; alle anderen Gewerbetreibenden sind Kleingewerbetreibende. Sie stehen nicht im Handelsregister, führen keine Firma, bilanzieren nicht und unterliegen nur dem BGB, nicht dem Handelsrecht. Eine Umsatzgrenze gibt es nicht; als Orientierung gelten Betriebe bis einige hunderttausend Euro Umsatz ohne Fremdfinanzierung und mit wenigen Mitarbeitern als Kleingewerbe.

Die wesentlichen Merkmale:

  • Kein Handelsregistereintrag, freiwillig als e.K. möglich
  • Einfache Buchführung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn
  • Auftritt unter dem eigenen Namen, eine Geschäftsbezeichnung darf ergänzt werden
  • Unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
  • Kleinunternehmerregelung möglich: keine Umsatzsteuer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG, seit 1. Januar 2025)

Was das rechtlich bedeutet, steht unter Kleingründung: Regeln und Bestimmungen; die Abgrenzung zu Nebengewerbe und Minigewerbe unter Minigewerbe, Nebengewerbe oder Kleingewerbe.

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Kleingewerbe anmelden


Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb sitzt, vor Beginn der Tätigkeit. Sie brauchen den Personalausweis, das Formular GewA 1 (Ausfüllhilfe) und 15 bis 65 Euro Gebühr; in den meisten Gemeinden geht es online. Das Amt informiert Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft automatisch. Innerhalb eines Monats füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus und entscheiden dort über die Kleinunternehmerregelung. Was das kostet: Kosten des Kleingewerbes.

Steuern im Kleingewerbe

SteuerIm Kleingewerbe
Einkommensteuerauf den Gewinn, zusammen mit anderen Einkünften; Grundfreibetrag 12.348 Euro (2026)
Umsatzsteuerentfällt mit der Kleinunternehmerregelung bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz
Gewerbesteuererst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag, darüber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet

Die Details mit Fristen und Vorauszahlungen: Kleingewerbe und Steuern. Wie eine korrekte Rechnung aussieht: Rechnung im Kleingewerbe.

Vorteile und Nachteile


Für das Kleingewerbe sprechen die geringen Kosten, der schnelle Start, die einfache Buchführung und die Möglichkeit, nebenberuflich zu beginnen (Vorteile). Dagegen sprechen die persönliche Haftung, der fehlende Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer und die schwierigere Finanzierung (Nachteile). Eine Betriebshaftpflicht ist in fast jedem Kleingewerbe die erste Ausgabe nach der Anmeldung (Versicherungen).

Kleingewerbe neben dem Job


Angestellte dürfen ein Kleingewerbe betreiben, solange der Arbeitsvertrag es nicht an eine Genehmigung bindet und keine Konkurrenz zum Arbeitgeber entsteht. Die Krankenversicherung bleibt beim Arbeitgeber, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt (Faustregel: unter 20 Wochenstunden und Gewinn unter dem Gehalt). Details: Kleingewerbe als Angestellter und Nebengewerbe anmelden. Wer aufhört, meldet das Gewerbe ab: Kleingewerbe abmelden.

Kleinunternehmerregelung: Lohnt sie sich für Sie?


Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind nicht dasselbe: Das Kleingewerbe beschreibt die einfache Unternehmensform, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer. Ob sich die Regelung für Ihr Kleingewerbe lohnt, zeigt unser Check:


Interaktiver Selbsttest

Kleinunternehmer-Check: Lohnt sich § 19 UStG für Sie?

In 5 Fragen zur Antwort: Erfüllen Sie die Umsatzgrenzen – und ist die Kleinunternehmerregelung für Ihr Geschäftsmodell die richtige Wahl?



Frage 1 von 5


Häufige Fragen

Was ist ein Kleingewerbe?


Ein Gewerbebetrieb ohne kaufmännische Organisation und ohne Handelsregistereintrag, geführt als Einzelunternehmen oder GbR. Es gilt das BGB statt des Handelsrechts, der Gewinn wird per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, die Haftung ist unbeschränkt.

Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?


Nein. Kleingewerbe ist ein Begriff des Handelsrechts (kein Kaufmann), Kleinunternehmer ein Begriff des Umsatzsteuerrechts (Umsatz bis 25.000 Euro, keine Umsatzsteuer). Die meisten Kleingewerbe nutzen die Kleinunternehmerregelung, müssen es aber nicht; auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein.

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?


Unbegrenzt. Ab 25.000 Euro Umsatz endet nur die Kleinunternehmerregelung, ab 24.500 Euro Gewerbeertrag fällt Gewerbesteuer an, ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn wird die Bilanz Pflicht. Der Status als Kleingewerbe endet erst, wenn der Betrieb eine kaufmännische Organisation erfordert.

Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?


15 bis 65 Euro Gebühr beim Gewerbeamt, je nach Gemeinde. Finanzamt, IHK-Anmeldung und Berufsgenossenschaft kosten nichts; der IHK-Grundbeitrag entfällt bei Gewerbeertrag bis 5.200 Euro.

Muss ich mein Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen?


Nein. Die Eintragung ist freiwillig (§ 2 HGB) und macht Sie zum eingetragenen Kaufmann mit Bilanzpflicht und Fantasiefirma. Pflicht wird sie erst, wenn der Betrieb kaufmännische Größe erreicht.

Kann ich ein Kleingewerbe neben meinem Job anmelden?


Ja. Prüfen Sie den Arbeitsvertrag auf eine Anzeigepflicht und informieren Sie den Arbeitgeber. Die Krankenversicherung bleibt unverändert, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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