Ein Großteil der Existenzgründungen in Deutschland fällt unter die Bezeichnung "Kleingründung". Die Definition einer Kleingründung wurde von der Europäischen Union übergreifend festgelegt.
Eine Kleingründung wird in der Europäischen Union als eine Existenzgründung, bei der der Finanzierungsbedarf nicht über 25.000 Euro liegt, gesehen. Somit fällt ein großer Teil der Gründungen in Deutschland in diese Kategorie, da sehr viele Dienstleistungsunternehmen unter diese Grenze fallen.
Des Weiteren wird bei einer Kleingründung angenommen, dass die Gründung nicht nur zu Beginn, sondern dauerhaft nur dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz bietet. Die Anstellung von Personal ist bei dieser Form der Gründung nicht vorgesehen, was aber nicht bedeutet, dass das Unternehmen aus Prinzip nicht wachsen darf.
Eine Unterkategorie der Kleingründung ist der Nebenerwerb. In Deutschland waren im Jahr 2004 laut dem KfW-Gründungsmonitor über die Hälfte aller Existenzgründungen Nebenerwerbstätigkeiten.
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