Selbstständig in der Schweiz: Ausgleichskasse, Bewilligung, Handelsregister
Kurz gesagt: Die Schweiz kennt keine Gewerbeanmeldung. Wer sich selbstständig macht, lässt sich von der AHV-Ausgleichskasse seines Kantons als selbstständigerwerbend anerkennen; dafür braucht es mehrere Auftraggeber, eigenes Risiko und eigenen Marktauftritt. Ab 100.000 Franken Jahresumsatz sind Handelsregistereintrag und Mehrwertsteuer-Registrierung Pflicht. Deutsche und andere EU/EFTA-Bürger dürfen sich dank Personenfreizügigkeit niederlassen, brauchen aber eine Aufenthaltsbewilligung B (Wohnsitz in der Schweiz) oder eine Grenzgängerbewilligung G (Wohnsitz in Deutschland); für Dienstleistungen bis 90 Tage im Jahr reicht das Online-Meldeverfahren.
Der Ratgeber
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Gewerbe anmelden in der Schweiz | Ausgleichskasse, Handelsregister, Mehrwertsteuer, Bewilligungen B und G, 90-Tage-Meldeverfahren, reglementierte Berufe und Anerkennung, Rechtsformen, Steuern, Sozialversicherung, Krankenversicherung |
Schweiz und Deutschland im Vergleich
| Schweiz | Deutschland | |
|---|---|---|
| Anmeldung | AHV-Ausgleichskasse des Kantons (Anerkennung als selbstständigerwerbend) | Gewerbeamt der Gemeinde |
| Register | Handelsregister Pflicht ab 100.000 Franken Umsatz (Einzelfirma), GmbH und AG immer | Handelsregister ab kaufmännischer Größe |
| Umsatzsteuer | Mehrwertsteuer 8,1 Prozent, Pflicht ab 100.000 Franken | 19 Prozent, Kleinunternehmer bis 25.000 Euro |
| Sozialversicherung | AHV/IV/EO 10,6 Prozent, keine Pensionskassen- und Arbeitslosenpflicht | GKV oder PKV, Rente meist freiwillig |
| Krankenversicherung | Grundversicherung nach KVG Pflicht, privat organisiert | GKV oder PKV |
| Für Deutsche | Bewilligung B oder G | – |
| Kammer | keine Pflichtkammer | IHK oder HWK |
Der Überblick über beide Nachbarländer: Gewerbe anmelden in Österreich und der Schweiz.
Häufige Fragen
Brauche ich in der Schweiz einen Gewerbeschein?
Nein, es gibt keinen. Die Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse; Handelsregister und Mehrwertsteuer kommen ab 100.000 Franken Umsatz dazu. Für reglementierte Berufe erteilt der Kanton eine Berufsausübungsbewilligung.
Kann ich von Deutschland aus in der Schweiz arbeiten?
Als Grenzgänger mit Bewilligung G, wenn Sie wöchentlich nach Deutschland zurückkehren, oder für bis zu 90 Arbeitstage im Jahr über das Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration. Wer dauerhaft in der Schweiz wohnen will, beantragt die Bewilligung B.
Was verlangt die Ausgleichskasse?
Belege für mehrere Auftraggeber (Rechnungen, Offerten), eigene Investitionen (Mietvertrag, Website, Material), gegebenenfalls Businessplan und Handelsregisterauszug. Wer nur einen Auftraggeber hat, gilt als unselbstständig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Staatssekretariat für Migration, selbstständige Erwerbstätigkeit von EU/EFTA-Angehörigen: sem.admin.ch
- AHV/IV, Merkblatt 2.02 Beiträge der Selbständigerwerbenden: ahv-iv.ch
- Obligationenrecht, Art. 931 (Handelsregisterpflicht): fedlex.admin.ch
- KMU-Portal des Bundes, Firmengründung: kmu.admin.ch