Erlaubnisse & Genehmigungen – Erlaubnispflichtige Gewerbe im Überblick
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Die meisten Gewerbe sind erlaubnisfrei: Gewerbeanmeldung ausfüllen, Gewerbeschein erhalten, loslegen. Doch für bestimmte Branchen verlangt der Gesetzgeber mehr: eine behördliche Erlaubnis, die vor der Anmeldung vorliegen muss. Ob Immobilienmakler, Sicherheitsdienst, Versicherungsvermittler oder Gastronom – hier finden Sie alle wichtigen Genehmigungen mit Voraussetzungen, Kosten und Ablauf.
Warum gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe?
Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit: Jeder darf ein Gewerbe betreiben, eine bloße Anzeige beim Gewerbeamt genügt. Bei Tätigkeiten mit besonderem Risiko für Kunden, Vermögen oder Allgemeinheit macht die Gewerbeordnung jedoch eine Ausnahme: Hier prüft die Behörde vor dem Start die Zuverlässigkeit, die Vermögensverhältnisse und teils die Sachkunde des Gründers. Ohne Erlaubnis ist die Tätigkeit verboten – es drohen Bußgelder und der Verlust von Vergütungsansprüchen. Welche Tätigkeiten generell anzeige- oder erlaubnispflichtig sind, erklärt unser Grundlagen-Ratgeber Wer muss ein Gewerbe anmelden? Pflichten und Ausnahmen.
Die richtige Reihenfolge: Erst Erlaubnis, dann Gewerbeanmeldung
Der häufigste Fehler bei erlaubnispflichtigen Gründungen ist die falsche Reihenfolge. Richtig ist:
- Erlaubnis beantragen bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt, Ordnungsamt oder IHK – je nach Erlaubnis und Bundesland)
- Nachweise beibringen: fast immer Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, je nach Erlaubnis auch Sachkundeprüfung, Berufshaftpflicht oder geeignete Räume
- Gewerbe anmelden – die Erlaubnis gehört dann zu den erforderlichen Unterlagen
- Danach folgen die üblichen Schritte von Finanzamt bis IHK – siehe Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Planen Sie je nach Erlaubnis vier Wochen bis mehrere Monate Vorlauf ein – inklusive der ein bis zwei Wochen für die behördlichen Registerauszüge.
Themen in diesem Bereich
§ 34c GewO: Maklererlaubnis beantragen →
Die Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter: Voraussetzungen, Kosten, MaBV-Pflichten und Weiterbildung.
§ 34a GewO: Bewachungsgewerbe →
Security-Unternehmen gründen: Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung, Bewacherregister, erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung und alle Kosten.
§ 34d GewO: Versicherungsvermittler werden →
Makler oder Vertreter? Sachkundeprüfung, Vermittlerregister, Berufshaftpflicht und die Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr.
§ 34f GewO: Finanzanlagenvermittler →
Fonds und Vermögensanlagen vermitteln ohne BaFin-Lizenz: die drei Erlaubniskategorien, FinVermV-Pflichten und der jährliche Prüfbericht.
Gaststättenkonzession: Voraussetzungen & Kosten →
Alkoholausschank nur mit Erlaubnis: IHK-Unterrichtung, geeignete Räume, Unterlagen und Gebühren – plus die Gestattung für Feste.
Gesundheitszeugnis: Belehrung nach § 43 IfSG →
Pflicht für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten: Ablauf der Erstbelehrung, die 3-Monats-Frist und die Folgebelehrungen im Betrieb.
Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauszug →
Das Standard-Duo jeder Erlaubnisprüfung: Belegart O, Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz, Kosten und Bearbeitungsdauer.
Weitere erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Neben den hier ausführlich behandelten Erlaubnissen bestehen weitere Genehmigungspflichten, etwa die Reisegewerbekarte für den Handel ohne feste Betriebsstätte, die Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke, die Erlaubnis nach § 34i GewO für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen sowie Konzessionen im Personenverkehr – etwa für Taxiunternehmen. Ob Ihre geplante Tätigkeit betroffen ist, verrät Ihnen auch unsere Übersicht Berufe – Gewerbe anmelden nach Branche.
Häufige Fragen
Welche Gewerbe sind in Deutschland erlaubnispflichtig?
Erlaubnispflichtig sind unter anderem Immobilienmakler und Bauträger (§ 34c GewO), das Bewachungsgewerbe (§ 34a), Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler (§ 34d, § 34f), Gaststätten mit Alkoholausschank, Pfandleiher sowie das Reisegewerbe. Auch zulassungspflichtige Handwerke benötigen mit der Handwerksrolle eine besondere Eintragung vor dem Start.
Woher weiß ich, ob mein Gewerbe eine Erlaubnis braucht?
Erste Anlaufstellen sind das Gewerbeamt Ihrer Stadt und die IHK, die verbindlich Auskunft geben. Als Faustregel gilt: Tätigkeiten mit fremdem Geld oder Vermögen, mit Sicherheitsbezug, mit Alkoholausschank oder mit besonderen Gefahren sind reguliert. Unsere Branchen-Übersicht im Berufe-Bereich nennt für viele Tätigkeiten die jeweiligen Anforderungen.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis starte?
Der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit teils hohen Bußgeldern; im Bewachungsgewerbe und Handwerk kann zudem der Vorwurf der Schwarzarbeit hinzukommen. Außerdem riskieren Sie zivilrechtliche Nachteile, etwa den Verlust von Provisionsansprüchen, und im Wiederholungsfall die Gewerbeuntersagung.
Welche Unterlagen brauche ich für fast jede Erlaubnis?
Das Standard-Set besteht aus Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister und häufig einer Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt. Je nach Erlaubnis kommen Sachkundenachweise, eine Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweise über geeignete Räume hinzu.
Wie lange dauert es, eine Erlaubnis zu bekommen?
Rechnen Sie je nach Erlaubnis und Behörde mit vier Wochen bis mehreren Monaten. Zeitfresser sind die Registerauszüge (ein bis zwei Wochen), Sachkundeprüfungen mit festen IHK-Terminen sowie bei der Gaststättenkonzession baurechtliche Fragen der Räumlichkeiten. Beantragen Sie die Erlaubnis daher deutlich vor dem geplanten Start.
Was kosten gewerberechtliche Erlaubnisse?
Die Spanne ist groß: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kostet rund 25 bis 35 Euro, die § 34c-Erlaubnis meist 300 bis 1.000 Euro, die Bewachungserlaubnis bis zu 1.500 Euro. Hinzu kommen Sachkundeprüfungen, Versicherungen und die normale Gebühr der Gewerbeanmeldung. Die genauen Beträge nennt die jeweils zuständige Behörde.