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Stand: 14.09.2026

Rechtsformen im Vergleich: Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH, OHG, KG (2026)

Kurz gesagt: Für den Start allein ist das Einzelunternehmen die Regel: keine Gründungskosten außer der Gewerbeanmeldung, EÜR, volle Kontrolle, aber unbeschränkte Haftung. Zu zweit entsteht automatisch eine GbR (seit 2024 mit optionalem Gesellschaftsregister), ab kaufmännischer Größe eine OHG. Wer die Haftung beschränken will, gründet eine UG (ab 1 Euro Stammkapital, 25 Prozent Gewinnrücklage) oder gleich eine GmbH (25.000 Euro, halb eingezahlt), beide mit Notar, Handelsregister, Bilanz und Körperschaftsteuer. Die KG kombiniert einen voll haftenden Komplementär mit beschränkt haftenden Kapitalgebern. Die britische Limited ist seit dem Brexit für Betriebe in Deutschland keine haftungsbeschränkte Rechtsform mehr.

Die Rechtsformen im Vergleich

RechtsformGründerMindestkapitalHaftungGründungBuchführungErtragsteuer
Einzelunternehmen1keinsunbeschränkt, privatGewerbeanmeldung 15 bis 65 Euro; als e.K. HandelsregisterEÜR bis 800.000 Euro Umsatz / 80.000 Euro Gewinn, e.K. BilanzEinkommensteuer, Gewerbesteuer ab 24.500 Euro (angerechnet)
GbRab 2keinsjeder Gesellschafter unbeschränkt, gesamtschuldnerischformlos, Vertrag empfohlen; optional Gesellschaftsregister (eGbR)EÜREinkommensteuer der Gesellschafter, Gewerbesteuer ab 24.500 Euro
OHGab 2keinswie GbRHandelsregister Pflicht, kein Notar für den VertragBilanzwie GbR
KGab 2keinsKomplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur EinlageHandelsregister PflichtBilanzwie GbR
UG (haftungsbeschränkt)ab 11 Euro, empfohlen 500 bis 1.000 Euroauf Gesellschaftsvermögen beschränktNotar (Musterprotokoll ab ca. 300 Euro), Handelsregister ca. 150 EuroBilanz, Offenlegung, 25 Prozent GewinnrücklageKörperschaftsteuer 15 Prozent + Soli, Gewerbesteuer ohne Anrechnung
GmbHab 125.000 Euro, mindestens 12.500 Euro eingezahltauf Gesellschaftsvermögen beschränktNotar 500 bis 1.000 Euro, Handelsregister ca. 150 EuroBilanz, Offenlegungwie UG
Ltd (UK)––seit Brexit in Deutschland als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen behandelt: unbeschränktnicht mehr empfehlenswert––

Nicht in der Tabelle: die AG (50.000 Euro, für Gründer selten), die Partnerschaftsgesellschaft (nur Freiberufler), die GmbH & Co. KG (KG mit GmbH als Komplementär, für Familienunternehmen und Mittelstand) und die Genossenschaft.

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Woran Sie die Wahl festmachen

  1. Haftungsrisiko. Dienstleistungen vom Schreibtisch, kleiner Handel, Nebenerwerb: Einzelunternehmen oder GbR mit Betriebshaftpflicht reichen. Produkte mit Sicherheitsrelevanz, Bau, Import, Kredite, große Aufträge: UG oder GmbH.
  2. Kapital. 25.000 Euro für die GmbH sind kein verlorenes Geld, sondern Betriebskapital; wer sie nicht hat, nimmt die UG und wächst hinein.
  3. Gründerzahl. Allein: Einzelunternehmen oder UG/GmbH. Mehrere: GbR für den Anfang, GmbH sobald Haftung, Investoren oder Anteilsverkauf eine Rolle spielen.
  4. Steuern. Bis etwa 60.000 Euro Gewinn ist das Einzelunternehmen fast immer günstiger; die GmbH lohnt, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen (rund 30 Prozent Steuer statt bis zu 45 Prozent plus Soli).
  5. Aufwand. Einzelunternehmen und GbR: EÜR, kein Notar, keine Offenlegung. Kapitalgesellschaften: Bilanz, Jahresabschluss im Unternehmensregister, Gesellschafterbeschlüsse, meist Steuerberater (1.500 bis 3.000 Euro im Jahr).
  6. Außenwirkung. GmbH und AG signalisieren Substanz; für Privatkunden ist die Rechtsform meist egal.

Die Entscheidungshilfe im Detail: Welche Rechtsform passt zu mir?

Wechsel der Rechtsform


Die Rechtsform ist nicht endgültig. Aus dem Einzelunternehmen wird eine GmbH durch Neugründung mit Einbringung des Betriebs (steuerlich neutral nach § 20 UmwStG möglich) oder, wenn ein e.K. eingetragen ist, durch Ausgliederung. Die UG wird durch Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro zur GmbH. Die GbR wird durch Eintragung zur OHG, die OHG durch Aufnahme eines Kommanditisten zur KG. Jeder Wechsel bedeutet Ab- und Neuanmeldung beim Gewerbeamt und Umstellung aller Verträge und Konten.

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Frage 1 von 3


Häufige Fragen

Welche Rechtsform ist für den Anfang die beste?


Für Einzelgründer mit überschaubarem Risiko das Einzelunternehmen, für Teams die GbR. Beide kosten nichts außer der Gewerbeanmeldung und lassen sich später in eine GmbH überführen. Wer von Anfang an haften will wie eine GmbH, aber kein Kapital hat, nimmt die UG.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?


Nur das Stammkapital und die Rücklagepflicht: Die UG startet ab 1 Euro und muss 25 Prozent des Jahresgewinns zurücklegen, bis 25.000 Euro erreicht sind; dann kann sie zur GmbH werden. Haftung, Notar, Handelsregister, Bilanz und Steuern sind identisch. Die UG darf keine Sacheinlagen leisten.

Brauche ich für eine GbR einen Vertrag?


Gesetzlich nicht, praktisch ja: Ohne Vertrag gelten die BGB-Regeln (gleiche Gewinnanteile, Einstimmigkeit, Auflösung bei Tod eines Gesellschafters). Ein schriftlicher Vertrag regelt Einlagen, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Ausscheiden und Wettbewerb.

Ist eine Limited noch sinnvoll?


Nein. Seit dem Brexit erkennt Deutschland eine UK-Limited mit Verwaltungssitz im Inland nicht mehr als Kapitalgesellschaft an; die Gesellschafter haften persönlich. Bestehende Limiteds sollten in eine GmbH oder UG überführt werden.

Muss ich als Einzelunternehmer ins Handelsregister?


Nur, wenn Ihr Betrieb kaufmännische Größe erreicht (§ 1 HGB); dann werden Sie eingetragener Kaufmann mit Bilanzpflicht. Kleingewerbe bleiben draußen, können sich aber freiwillig eintragen lassen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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