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Rechtsformen für die Selbstständigkeit erklärt:

GbR, OHG, KG, GmbH, UG oder Einzelunternehmen – nicht jede Rechtsform ist für die eigene Existenzgründung geeignet. Die Unterschiede liegen u.a. in der Haftung, dem benötigten Startkapital und dem Gründungsaufwand.
Aber keine Sorge – für jede Gründung gibt es die richtige Rechtsform und nach gründlicher Recherche ist die passende schnell gefunden.

Bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Wahl einer Rechtsform gibt es eine Vielzahl von Optionen. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist dabei entscheidend für die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung des Unternehmens. Im Folgenden stellen wir die gängigsten Rechtsformen in Deutschland vor.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Dabei wird das Unternehmen von einer einzelnen Person geleitet und getragen. Der Inhaber ist in vollem Umfang für das Unternehmen verantwortlich und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei einem Einzelunternehmen nicht erforderlich.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR ist eine Gesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Form der Gründung, da keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist. Allerdings haften die Gesellschafter auch hier persönlich und unbeschränkt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der bekanntesten Rechtsformen und bietet eine beschränkte Haftung für die Gesellschafter. Das bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter im Fall einer Insolvenz der GmbH geschützt ist. Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden und es ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Haftung der Aktionäre ist auf das gezeichnete Kapital beschränkt. Eine AG muss ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden und es ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren Kommanditisten besteht. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, der Komplementär jedoch persönlich und unbeschränkt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei einer KG erforderlich.

Limited (Ltd.)

Die Limited ist eine britische Rechtsform, die auch in Deutschland genutzt werden kann. Die Limited bietet eine beschränkte Haftung für die Gesellschafter und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und es ist eine Eintragung im englischen Handelsregister erforderlich.

Fazit

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Unternehmens, der Haftungsbeschränkung und den steuerlichen Auswirkungen. Es empfiehlt sich, bei der Wahl der Rechtsform eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung zu treffen.