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Aktualisiert: 16.07.2026

Berufsgenossenschaft: Anmeldepflicht und Kosten für Gründer

Sie ist die unbekannteste Pflicht nach der Gewerbeanmeldung – und die mit der kürzesten Frist: Jedes neu gegründete Unternehmen muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Das gilt auch für Solo-Selbstständige und das Kleingewerbe ohne Mitarbeiter. Was dahintersteckt, wer wirklich Beiträge zahlt und wann sich die freiwillige Versicherung lohnt.

Was ist die Berufsgenossenschaft?


Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten – und zwar verschuldensunabhängig. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, gegliedert nach Branchen, etwa die BG Handel und Warenlogistik, die BG Bau oder die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Dienstleister und Bürobetriebe.

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Die Anmeldepflicht: Eine Woche Frist


Nach § 192 SGB VII müssen Unternehmer ihr Unternehmen binnen einer Woche nach Gründung der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Zwar leitet das Gewerbeamt Ihre Daten ohnehin weiter, doch die gesetzliche Meldepflicht liegt bei Ihnen selbst. Die Anmeldung ist formlos oder online möglich; wenn Sie nicht wissen, welche BG zuständig ist, hilft die Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weiter.

Wichtig: Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Beiträge zahlen müssen.

Wer ist pflichtversichert – und wer nicht?


Hier lohnt sich ein genauer Blick:

  • Mitarbeiter: Alle Beschäftigten sind automatisch pflichtversichert. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber.
  • Der Unternehmer selbst: Solo-Selbstständige sind in den meisten Branchen nicht pflichtversichert. Ausnahmen gelten kraft Gesetzes oder Satzung – etwa im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, in der Fleischerei oder im Gesundheitswesen. Prüfen Sie die Satzung Ihrer BG.
  • Mitarbeitende Familienangehörige: Je nach Branche ebenfalls pflichtversichert.

Für ein Bürogewerbe ohne Angestellte heißt das in der Praxis oft: anmelden ja, zahlen nein.

Was kostet die Berufsgenossenschaft?


Die Beiträge werden jährlich rückwirkend erhoben und richten sich nach drei Faktoren: der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten, der Gefahrklasse Ihrer Branche und dem Umlagesatz der jeweiligen BG. Ein Bürobetrieb zahlt deutlich weniger als ein Gerüstbauunternehmen. Ohne Mitarbeiter und ohne Unternehmerpflichtversicherung fallen meist keine oder nur geringe Kosten an.

Freiwillige Unternehmerversicherung: Sinnvoll oder nicht?


Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig bei ihrer BG versichern. Das ist vor allem für körperlich arbeitende Gründer interessant – etwa im Handwerk oder in der Gastronomie. Die Leistungen umfassen Heilbehandlung, Verletztengeld und Rente bei Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall. Die freiwillige BG-Versicherung ersetzt allerdings keine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Einen Überblick über den gesamten Versicherungsbedarf bietet unser Ratgeber Gewerbe, Kleingewerbe und die nötigen Versicherungen.

Fazit


Die Berufsgenossenschaft gehört zu den Pflichten, die Gründer am häufigsten übersehen – dabei ist die Meldefrist mit einer Woche die kürzeste im ganzen Gründungsprozess. Melden Sie Ihr Unternehmen also direkt nach der Gewerbeanmeldung, klären Sie Ihre persönliche Versicherungspflicht und entscheiden Sie bewusst über eine freiwillige Versicherung. Wie es danach weitergeht, zeigt unsere Übersicht Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? (→ Pillar-Page dieses Clusters).

Häufige Fragen

Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, wenn ich keine Mitarbeiter habe?


Ja, die Meldepflicht nach § 192 SGB VII gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen. Ob Sie anschließend tatsächlich Beiträge zahlen, hängt davon ab, ob für Ihre Branche eine Unternehmerpflichtversicherung besteht.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?


Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Branche. Dienstleister und Bürobetriebe gehören meist zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Händler zur BG Handel und Warenlogistik, Bauunternehmen zur BG Bau. Bei Unsicherheit hilft die kostenlose Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bei der Zuordnung.

Was kostet die Berufsgenossenschaft für Kleingewerbe?


Ohne Mitarbeiter und ohne Versicherungspflicht für den Unternehmer selbst fallen in der Regel keine Beiträge an. Sobald Sie Personal beschäftigen, richtet sich der Beitrag nach der Lohnsumme, der Gefahrklasse Ihrer Branche und dem Umlagesatz der Kammer. Die Abrechnung erfolgt jährlich rückwirkend.

Bin ich als Selbstständiger automatisch unfallversichert?


Nein, in den meisten Branchen sind Solo-Selbstständige nicht gesetzlich unfallversichert. Ausnahmen mit Pflichtversicherung bestehen unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk und im Gesundheitswesen. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig bei seiner Berufsgenossenschaft versichern.

Lohnt sich die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft?


Für körperlich arbeitende Selbstständige mit erhöhtem Unfallrisiko ist die freiwillige Unternehmerversicherung oft sinnvoll, da sie Heilbehandlung, Verletztengeld und Renten nach Arbeitsunfällen abdeckt. Reine Schreibtischtätigkeiten profitieren weniger. Beachten Sie, dass private Unfälle und Krankheiten nicht abgesichert sind.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft versäume?


Die versäumte Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem kann die Berufsgenossenschaft Beiträge rückwirkend erheben. Da das Gewerbeamt Ihre Daten ohnehin weiterleitet, erfährt die BG früher oder später von Ihrem Unternehmen – melden Sie sich also besser fristgerecht selbst.

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