Aktualisiert:
18.02.2026
Freiberufler – Abgrenzung zum Gewerbe
Freiberufler – Abgrenzung zum Gewerbe
Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler bilden eine Ausnahme und unterliegen besonderen Regelungen. Hier erfahren Sie, wer als Freiberufler gilt und was dies für die Selbstständigkeit bedeutet.
Wer zählt zu den Freiberuflern?
Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 Abs. 1 EStG definiert und umfassen unter anderem:
- Heilberufe – Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
- Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Technisch-naturwissenschaftliche Berufe – Architekten, Ingenieure, Chemiker
- Kulturelle und kreative Berufe – Journalisten, Übersetzer, Schriftsteller, Künstler
- Lehr- und pädagogische Berufe – Dozenten, Erzieher, Lehrer
Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Der wesentliche Unterschied:
- Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und müssen nicht im Handelsregister eingetragen sein.
- Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden, unterliegen der Gewerbesteuer und ggf. der Handelsregisterpflicht.
Weiterführende Informationen
- Wer zählt zu den Freiberuflern?
- Versicherungen für Freiberufler
- Freiberufler Ausnahmeregelung
- Freiberufler Künstler
💡 Gewerbe bequem von Zuhause anmelden
Sparen Sie sich den Gang zum Amt — melden Sie Ihr Gewerbe in nur 10 Minuten online
an.