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Aktualisiert: 18.02.2026

Freiberufler – Abgrenzung zum Gewerbe

Freiberufler – Abgrenzung zum Gewerbe


Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler bilden eine Ausnahme und unterliegen besonderen Regelungen. Hier erfahren Sie, wer als Freiberufler gilt und was dies für die Selbstständigkeit bedeutet.

Wer zählt zu den Freiberuflern?


Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 Abs. 1 EStG definiert und umfassen unter anderem:

  • Heilberufe – Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Technisch-naturwissenschaftliche Berufe – Architekten, Ingenieure, Chemiker
  • Kulturelle und kreative Berufe – Journalisten, Übersetzer, Schriftsteller, Künstler
  • Lehr- und pädagogische Berufe – Dozenten, Erzieher, Lehrer

Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden


Der wesentliche Unterschied:

  • Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und müssen nicht im Handelsregister eingetragen sein.
  • Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden, unterliegen der Gewerbesteuer und ggf. der Handelsregisterpflicht.

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