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Stand: 14.09.2026

Krankenversicherung für Selbstständige: GKV oder PKV? (2026)

Kurz gesagt: Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich an Ihrer Krankenversicherung nur dann etwas, wenn die Selbstständigkeit Ihr Hauptberuf wird. Dann endet die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, und Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten entscheiden: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (Beitrag nach Einkommen, 2026 mindestens rund 260 bis 290 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung) oder in die private Krankenversicherung wechseln (Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif). Wer nebenberuflich gründet, bleibt über den Hauptjob, das Studium oder die Familienversicherung versichert – solange die Grenzen eingehalten werden. Ohne Krankenversicherung geht es nicht: Die Versicherungspflicht gilt für alle (§ 193 Abs. 3 VVG, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Was bei der Gewerbeanmeldung mit der Krankenversicherung passiert


Das Gewerbeamt meldet Ihre Anmeldung nicht an die Krankenkasse. Sie müssen sich selbst kümmern, und zwar abhängig davon, was die Selbstständigkeit für Sie ist:

Ihre SituationWas gilt
Hauptberuflich selbstständig (Sie kündigen den Job oder gründen aus der Arbeitslosigkeit)Die Pflichtmitgliedschaft in der GKV endet. Sie werden automatisch freiwilliges Mitglied, wenn Sie nichts tun (obligatorische Anschlussversicherung, § 188 Abs. 4 SGB V) – oder Sie wechseln innerhalb von drei Monaten in die PKV.
Nebenberuflich selbstständig neben einer AnstellungNichts ändert sich, Beiträge laufen weiter über das Gehalt. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe bleibt beitragsfrei, solange Sie nicht hauptberuflich selbstständig werden (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Familienversichert (über Ehepartner oder Eltern)Bleibt bestehen bis zu einem Gesamteinkommen von 565 Euro monatlich (2026); bei einem zusätzlichen Minijob 603 Euro. Darüber müssen Sie sich selbst versichern.
StudentDie studentische Krankenversicherung bleibt, solange das Studium im Vordergrund steht (in der Regel unter 20 Wochenstunden Selbstständigkeit).
Bezug von ALG I oder BürgergeldVersichert über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, solange die Selbstständigkeit unter 15 Wochenstunden bleibt.

Ob Sie als hauptberuflich gelten, entscheidet die Krankenkasse nach wirtschaftlicher Bedeutung und Zeitaufwand. Nach den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbands spricht dafür, wer mehr als 20 Stunden pro Woche selbstständig arbeitet und daraus mehr verdient als aus einer daneben bestehenden Beschäftigung; wer eigene Mitarbeiter über der Minijob-Grenze beschäftigt, gilt in der Regel immer als hauptberuflich. Melden Sie die Gründung Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Einstufung schriftlich bestätigen. Einzelheiten unter Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe als Angestellter und Krankenversicherung, wenn das Nebengewerbe die Haupteinnahme ist.

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GKV oder PKV: die Entscheidung im Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillig)Private Krankenversicherung
Beitrag richtet sich nachEinkommen: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag der Kasse (2026 im Schnitt 2,9 %) plus Pflegeversicherung 3,6 % (Kinderlose 4,2 %)Alter beim Eintritt, Gesundheitszustand, gewähltem Tarif; einkommensunabhängig
UntergrenzeMindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro monatlich (2026), also rund 260 bis 290 Euro Beitrag, auch bei geringem Gewinnkeine, günstige Einsteigertarife ab etwa 200 bis 300 Euro, dafür mit Selbstbehalt
ObergrenzeBeitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro monatlich (2026): Höchstbeitrag rund 1.100 Euro inklusive Pflegekeine Obergrenze, Beiträge steigen mit dem Alter und mit Beitragsanpassungen
FamilieEhepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichertjede Person eigener Vertrag und eigener Beitrag
Krankengeldnur mit Wahlerklärung (Beitragssatz dann 14,6 % statt 14,0 % ermäßigt) ab der 7. Woche, oder über WahltarifKrankentagegeld als Zusatzbaustein frei wählbar
Rückkehrjederzeit möglich, solange freiwillige Mitgliedschaft bestehtRückkehr in die GKV nur über eine versicherungspflichtige Beschäftigung und nur bis 55 Jahre (§ 6 Abs. 3a SGB V)
Passt fürschwankende oder niedrige Gewinne, Familien, Vorerkrankungen, unsichere Gründungsphasegute Gesundheit, dauerhaft hohes Einkommen, keine mitzuversichernden Angehörigen, Wunsch nach Wahlleistungen

Die Entscheidung ist in der Praxis selten umkehrbar: Wer in die PKV wechselt und später weniger verdient oder Familie gründet, kommt nur schwer zurück. Deshalb gilt: Wer sich nicht sicher ist, bleibt zunächst freiwillig in der GKV; der Wechsel in die PKV bleibt später möglich. Die Details beider Systeme: Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige und Private Krankenversicherung für Selbstständige.

So wird der GKV-Beitrag für Selbstständige berechnet


Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt: Gewinn aus dem Gewerbe, aber auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten. Grundlage ist zunächst der letzte Einkommensteuerbescheid; die Kasse setzt den Beitrag vorläufig fest und rechnet nach Vorlage des Bescheids für das jeweilige Jahr endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V). Sie zahlen also nach, wenn der Gewinn höher war, und bekommen zurück, wenn er niedriger war.

Beispiel 2026, Selbstständiger mit 3.000 Euro Gewinn im Monat, Kasse mit 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos: 14,6 % + 2,9 % = 17,5 % Krankenversicherung (525 Euro) plus 4,2 % Pflegeversicherung (126 Euro), zusammen 651 Euro monatlich – ohne Anspruch auf Krankengeld. Wer nur 800 Euro Gewinn hat, zahlt trotzdem auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro, also rund 286 Euro.

In der Gründungsphase lohnt der Blick auf Wahltarife mit Krankengeld ab dem 15. oder 22. Tag und auf den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch. Selbstständige mit Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten darin einen Pauschalbetrag von 300 Euro monatlich, der die Sozialversicherung abdecken soll.

Nebengewerbe, Familienversicherung, Studium: die Grenzen 2026

  • Familienversicherung: Gesamteinkommen bis 565 Euro monatlich (ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro), bei Minijob 603 Euro. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, nicht der Umsatz.
  • Hauptberuflich oder nebenberuflich: Faustregel 20 Wochenstunden und Einkommensvergleich mit dem Hauptjob; wer über 20 Stunden selbstständig arbeitet, aber deutlich weniger verdient als angestellt, kann trotzdem nebenberuflich bleiben – Einzelfallprüfung durch die Kasse.
  • Studenten: studentische Pflichtversicherung (2026 rund 140 bis 150 Euro monatlich inklusive Pflege) bleibt bis zum 30. Lebensjahr bestehen, solange das Studium überwiegt.
  • Rentner: Nebengewerbe berührt die Krankenversicherung der Rentner nicht, solange es nebenberuflich bleibt; hauptberuflich Selbstständige verlieren die KVdR und werden freiwillig versichert – siehe Gewerbe anmelden als Rentner.

Häufige Fragen

Muss ich die Gewerbeanmeldung meiner Krankenkasse melden?


Ja, sobald sich Ihre Situation ändert – vor allem beim Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Die Kasse erfährt es nicht vom Gewerbeamt. Wer die Meldung unterlässt und später als hauptberuflich eingestuft wird, zahlt Beiträge rückwirkend nach, in der Regel bis zu vier Jahre (§ 25 SGB IV).

Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige 2026?


Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei 1.318,33 Euro monatlich. Daraus ergeben sich je nach Zusatzbeitrag der Kasse und Kinderzahl etwa 260 bis 290 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung, auch wenn der tatsächliche Gewinn niedriger ist.

Kann ich mit einem Kleingewerbe in der Familienversicherung bleiben?


Ja, solange der Gewinn zusammen mit anderen Einkünften 565 Euro im Monat (2026) nicht regelmäßig übersteigt und die Tätigkeit nicht hauptberuflich ist. Die Kasse prüft das jährlich anhand des Steuerbescheids.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Gründer?


Nur bei stabil hohem Einkommen, guter Gesundheit und ohne mitzuversichernde Familie. In der unsicheren Anfangsphase ist die GKV meist die bessere Wahl, weil der Beitrag mit dem Gewinn fällt und der Weg in die PKV später offen bleibt. Der umgekehrte Weg ist nach dem 55. Lebensjahr praktisch versperrt.

Was passiert, wenn ich nach der Gründung nichts unternehme?


Die Kasse führt Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter (obligatorische Anschlussversicherung) und setzt den Beitrag fest – notfalls auf Basis des Höchstbeitrags, wenn Sie kein Einkommen nachweisen. Melden Sie die Gründung deshalb aktiv und reichen Sie den Steuerbescheid oder eine Gewinnschätzung ein.

Welche Versicherungen brauche ich außer der Krankenversicherung noch?


Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Rentenversicherung ist nur für bestimmte Selbstständige Pflicht (§ 2 SGB VI), Arbeitslosenversicherung freiwillig auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Gründung. Betriebshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung sind freiwillig, aber für die meisten Gründer sinnvoll – siehe Gewerbe, Kleingewerbe und die nötigen Versicherungen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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