Wer kann und darf ein Kleingewerbe anmelden?
Kleingewerbe anmelden
Ein Kleingewerbe anmelden ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Doch was muss dabei beachtet werden und darf jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden?
Wer schon länger mit dem Gedanken spielt sich selbstständig zu machen, kann zunächst ein Kleingewerbe anmelden, ohne sich davon finanziell komplett abhängig zu machen. So können Gründer zunächst einmal schauen, ob sich die Geschäftsidee rentiert.
Ein Kleingewerbe anmelden – das ist zu beachten
Ganz egal ob das Unternehmen generell als Kleingewerbe laufen oder ob das Kleinunternehmen nur der Start in die komplette Selbstständigkeit sein soll, bevor es losgehen soll, gibt es einiges zu beachten. Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, sollte zunächst prüfen, ob es im Arbeitsvertrag eine Regelung bezüglich einer Selbstständigkeit oder einem Nebenjob gibt. Auch wenn dies nicht der Fall ist, sollte das Vorhaben mit dem Chef besprochen werden, da ein Nebenverdienst nicht die Arbeit beeinflussen darf.
Um das Kleingewerbe problemlos anmelden zu können, sollten sich Gründer vorab informieren, ob es sich dabei um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, für welches bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Auch bezüglich der Bezeichnung des Kleingewerbes ist zu beachten, dass diese konkret ausfallen muss. Eine Jobbeschreibung wie Promotion wird vielerorts nicht anerkannt, besser ist die Beschreibung Kundenakquise oder Messehostess.
Das Kleingewerbe anmelden – so einfach geht es
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Anmelden von einem Kleingewerbe nichts mehr im Weg. Je nach Stadt, Region oder Bundesland kann das Kleinunternehmen entweder im direkt beim Gewerbeamt oder bequem online von zu Hause angemeldet werden. Wer die Kleingewerbeanmeldung persönlich erledigen möchte, kann meistens ohne Termin bei dem zuständigen Gewerbeamt vorsprechen. Das Gewerbeamt ist in der Regel im Bürgerbüro, im Ordnungsamt oder im Rathaus zu finden. Es ist ratsam sich vorab direkt beim Gewerbeamt zu informieren wann und wo das Kleingewerbe angemeldet werden kann. Mittlerweile ist es fast in jedem Bundesland möglich das Kleingewerbe online anmelden zu können. Auf der Internetseite der jeweiligen Stadt sind die Informationen zu finden.
Checkliste: Kleingewerbe anmelden
- Personalausweis oder Reisepass
- Bevollmächtige benötigen die Vollmacht und den eigenen Personalausweis
- Bei erlaubnis-, zulassungs- oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sind unter anderem Erlaubnisurkunden, Handelsregisternachweise oder ähnliches nötig
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Häufige Fragen
Darf jeder ein Kleingewerbe anmelden?
Grundsätzlich darf jede natürliche Person ein Kleingewerbe anmelden. Sind Sie bereits angestellt, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Regelungen bezüglich Nebentätigkeiten prüfen. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist zudem ratsam, da der Nebenverdienst die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen darf.
Wo melde ich ein Kleingewerbe an?
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dieses ist oft im Bürgerbüro, Ordnungsamt oder Rathaus untergebracht. Es empfiehlt sich, vorab auf der Internetseite Ihrer Kommune die genauen Zuständigkeiten und Öffnungszeiten zu prüfen.
Kann ich ein Kleingewerbe online anmelden?
Ja, die Online-Anmeldung eines Kleingewerbes ist in fast jedem Bundesland möglich. Die entsprechenden Informationen und digitalen Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Informieren Sie sich dort über die spezifischen Möglichkeiten für Ihren Standort.
Welche Dokumente benötige ich für die Gewerbeanmeldung?
Sie benötigen in der Regel Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisurkunden oder Nachweise erforderlich. Falls eine bevollmächtigte Person die Anmeldung vornimmt, benötigt diese die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis.
Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Kleingewerbe informieren?
Es ist dringend ratsam, Ihr Vorhaben mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Prüfen Sie zudem Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche Klauseln bezüglich Nebentätigkeiten oder einer Selbstständigkeit. Ihr Kleingewerbe darf die Arbeit im Angestelltenverhältnis nicht negativ beeinflussen.
Was ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe?
Ein erlaubnispflichtiges Gewerbe erfordert spezielle Genehmigungen, Qualifikationen oder Nachweise, bevor es angemeldet werden kann. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig beim Gewerbeamt, ob Ihre geplante Tätigkeit darunterfällt. Ohne die nötigen Erlaubnisse ist eine Anmeldung nicht möglich.
Wie muss ich die Tätigkeitsbeschreibung bei der Anmeldung formulieren?
Die Tätigkeitsbeschreibung muss konkret und präzise formuliert sein. Allgemeine oder vage Bezeichnungen wie "Promotion" sind oft nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Wählen Sie eine Beschreibung wie "Kundenakquise" oder "Messehostess", die Ihre Tätigkeit eindeutig benennt.