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Einzelunternehmen: Vor- und Nachteile

Sich selbstständig machen – aber nicht im Team, sondern eher alleine? In diesem Fall eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmen zu gründen hat jedoch nicht nur Vorteile – denn der Inhaber trägt auch die Risiken allein.

Die Bezeichnung Einzelunternehmen beschreibt das Unternehmen eines Einzelkaufmanns mit uneingeschränkter Haftung. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit Eröffnung eines Unternehmens durch eine einzelne Person beziehungsweise einen Nichtkaufmann als Gewerbetreibender oder auch Freiberufler. Umfasst das Einzelunternehmen eine kaufmännische Tätigkeit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), so bestehen für den juristisch als Kaufmann eingestuften Inhaber andere Vorschriften.

Ist das Unternehmen ein Kleingewerbe, das eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist kein Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig. Bei wachsenden Unternehmen mitwachsendem Umsatz und Betriebsvermögen sowie Erhöhung der Mitarbeiterzahl ist der Inhaber als Vollkaufmann jedoch zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet. Kleingewerbetreibende können sich auch freiwillig unter dem Zusatz „e.K.“ (eingetragener Kaufmann) ins Handelsregister eintragen, verlieren damit aber die Vorzüge des Kleingewerbes.

Vor- und Nachteile im Einzelunternehmen

Besondere Vorteile der Rechtsform Einzelunternehmen bestehen darin, dass kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gründung ohne Formalitäten, relativ kostengünstig und einfach möglich ist. Der Einzelunternehmer besitzt zudem die alleinige Entscheidungsfreiheit in geschäftlichen Fragen sowie die Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens. Jedoch trägt der Inhaber somit auch das komplette Geschäftsrisiko und haftet ohne Beschränkung mit seinem Privatvermögen. Weiterhin gestalten sich Verhandlungen mit Banken oder Gläubigern oft schwieriger, da weniger Kapital vorhanden ist.

Buchführung im Einzelunternehmen

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung in Einzelunternehmen. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder erzielt das Einzelunternehmen nur geringe Umsätze mit seinem Kleingewerbe, ist es ausreichend, lediglich eine Überschussrechnung durchzuführen, die Gewinn oder Verlust aufzeigt. Für einen Kaufmann nach dem HGB besteht neben der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht auch eine Publizitätspflicht.

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