Einzelunternehmen gründen — Rechtsform im Überblick
Einzelunternehmen: Vor- und Nachteile
Sich selbstständig machen – aber nicht im Team, sondern eher alleine? In diesem Fall eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmen zu gründen hat jedoch nicht nur Vorteile – denn der Inhaber trägt auch die Risiken allein.
Die Bezeichnung Einzelunternehmen beschreibt das Unternehmen eines Einzelkaufmanns mit uneingeschränkter Haftung. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit Eröffnung eines Unternehmens durch eine einzelne Person beziehungsweise einen Nichtkaufmann als Gewerbetreibender oder auch Freiberufler. Umfasst das Einzelunternehmen eine kaufmännische Tätigkeit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), so bestehen für den juristisch als Kaufmann eingestuften Inhaber andere Vorschriften.
Ist das Unternehmen ein Kleingewerbe, das eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist kein Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig. Bei wachsenden Unternehmen mitwachsendem Umsatz und Betriebsvermögen sowie Erhöhung der Mitarbeiterzahl ist der Inhaber als Vollkaufmann jedoch zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet. Kleingewerbetreibende können sich auch freiwillig unter dem Zusatz „e.K.“ (eingetragener Kaufmann) ins Handelsregister eintragen, verlieren damit aber die Vorzüge des Kleingewerbes.
Vor- und Nachteile im Einzelunternehmen
Besondere Vorteile der Rechtsform Einzelunternehmen bestehen darin, dass kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gründung ohne Formalitäten, relativ kostengünstig und einfach möglich ist. Der Einzelunternehmer besitzt zudem die alleinige Entscheidungsfreiheit in geschäftlichen Fragen sowie die Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens. Jedoch trägt der Inhaber somit auch das komplette Geschäftsrisiko und haftet ohne Beschränkung mit seinem Privatvermögen. Weiterhin gestalten sich Verhandlungen mit Banken oder Gläubigern oft schwieriger, da weniger Kapital vorhanden ist.
Buchführung im Einzelunternehmen
Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung in Einzelunternehmen. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder erzielt das Einzelunternehmen nur geringe Umsätze mit seinem Kleingewerbe, ist es ausreichend, lediglich eine Überschussrechnung durchzuführen, die Gewinn oder Verlust aufzeigt. Für einen Kaufmann nach dem HGB besteht neben der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht auch eine Publizitätspflicht.
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Häufige Fragen
Was ist ein Einzelunternehmen und wer kann es gründen?
Ein Einzelunternehmen ist die Rechtsform für eine einzelne Person, die sich selbstständig macht und die Risiken allein trägt. Es entsteht automatisch mit der Eröffnung eines Unternehmens durch einen Gewerbetreibenden oder Freiberufler, der nicht im Team agiert.
Welche Vorteile bietet die Gründung eines Einzelunternehmens?
Die Gründung eines Einzelunternehmens erfordert kein Mindestkapital und ist relativ kostengünstig sowie einfach durchführbar. Der Einzelunternehmer besitzt zudem die alleinige Entscheidungsfreiheit in geschäftlichen Fragen und die volle Verfügungsgewalt über das Unternehmensvermögen.
Welche Nachteile hat ein Einzelunternehmen insbesondere bei der Haftung?
Der Hauptnachteil ist die unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers mit seinem gesamten Privatvermögen für Geschäftsschulden. Dies kann Verhandlungen mit Banken oder Gläubigern erschweren, da oft weniger Kapital zur Absicherung vorhanden ist.
Ist für ein Einzelunternehmen ein Eintrag ins Handelsregister notwendig?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Einzelunternehmen, die als Kleingewerbe eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten, nicht zwingend.