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Aktualisiert: 18.02.2026

Gewerbeamt – Ihr Ansprechpartner vor Ort

Gewerbeamt – Ihr Ansprechpartner vor Ort


Das Gewerbeamt ist die zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem zuständigen Gewerbeamt, einschließlich Adressen, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten.

Welches Gewerbeamt ist zuständig?


Das zuständige Gewerbeamt richtet sich nach dem Sitz des Gewerbes. In der Regel ist das Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt zuständig, in der das Gewerbe betrieben werden soll. Bei einigen Gemeinden ist das Gewerbeamt direkt im Ordnungsamt oder Bürgeramt integriert.

Was erledigt das Gewerbeamt?


Das Gewerbeamt ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Gewerbeanmeldungen – Neuanmeldung eines Gewerbes
  • Gewerbeummeldungen – Änderungen des bestehenden Gewerbes (z.B. Umzug, Änderung der Tätigkeit)
  • Gewerbeabmeldungen – Aufgabe eines Gewerbes
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister – Informationen über eingetragene Gewerbetreibende
  • Erteilung von Erlaubnissen – Besondere Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten

Gewerbeamt in Ihrer Stadt


Wählen Sie Ihre Stadt aus der nachfolgenden Liste, um alle Informationen zum zuständigen Gewerbeamt zu erhalten:

Große Städte

Weitere Städte

  • Städte A-F – Augsburg, Bielefeld, Bochum, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen
  • Städte G-K – Hagen, Hannover, Heilbronn, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Krefeld
  • Städte L-R – Leipzig, Magdeburg, Mainz, München, Münster, Nürnberg
  • Städte S-Z – Solingen, Wiesbaden, Wuppertal, Würzburg

Was benötige ich beim Gewerbeamt?


Für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Anmeldeformular (GewA 1)
  • Ggf. Handelsregisterauszug
  • Ggf. Genehmigungen oder Konzessionen (z.B. Gaststättenerlaubnis, Handwerkskarte)
  • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Staatsangehörigen

Kosten der Gewerbeanmeldung


Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Zusätzliche Kosten können für besondere Genehmigungen anfallen.

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