Steuern für Gewerbetreibende: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (2026)
Kurz gesagt: Ein Gewerbebetrieb zahlt drei Steuern: Einkommensteuer auf den Gewinn (bei GmbH und UG stattdessen Körperschaftsteuer 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag), Umsatzsteuer auf die Umsätze (19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent, als Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Umsatz befreit) und Gewerbesteuer an die Gemeinde, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag und weitgehend auf die Einkommensteuer anrechenbar. Wer Mitarbeiter hat, führt zusätzlich Lohnsteuer ab. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt; über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten Sie Ihre Steuernummer und legen Kleinunternehmerregelung und Vorauszahlungen fest.
Die Steuerarten im Überblick
| Steuer | Bemessungsgrundlage | Satz | Wer zahlt | Freibetrag / Grenze |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Gewinn plus übrige Einkünfte | 14 bis 45 Prozent progressiv | Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbR, OHG, KG | Grundfreibetrag 12.348 Euro (2026) |
| Körperschaftsteuer | Gewinn der Gesellschaft | 15 Prozent plus 5,5 Prozent Soli darauf | GmbH, UG, AG | keiner |
| Umsatzsteuer | Nettoumsatz | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent (Steuersätze) | alle Unternehmer | Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz befreit |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag | 3,5 Prozent Messzahl × Hebesatz der Gemeinde (200 bis 490 Prozent) | alle Gewerbebetriebe | 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften |
| Lohnsteuer | Arbeitslohn der Mitarbeiter | nach Steuerklasse | Arbeitgeber führt ab | Minijob pauschal 2 Prozent |
| Kapitalertragsteuer | Gewinnausschüttung der GmbH an Gesellschafter | 25 Prozent plus Soli | GmbH behält ein | Sparerpauschbetrag 1.000 Euro |
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer; alle anderen Steuern gelten für sie ebenso.
Vom Gewerbeamt zum Finanzamt
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über Ihre Anmeldung. Sie füllen innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus: Angaben zur Person, zur Tätigkeit, geschätzter Umsatz und Gewinn, Wahl der Kleinunternehmerregelung, Antrag auf Umsatzsteuer-ID. Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer und, wenn beantragt, die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Gewinnschätzung bestimmt die Vorauszahlungen der ersten zwei Jahre; realistisch schätzen, nicht zu niedrig.
Was laufend zu tun ist
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (nur bei Regelbesteuerung): monatlich bei Vorjahressteuer über 9.000 Euro, vierteljährlich darunter, bis zum 10. des Folgemonats; bis 2.000 Euro Jahressteuer entfällt sie. Gründer geben im ersten Jahr nach der Vorjahresschätzung ab; die frühere Pflicht zur monatlichen Abgabe für Gründer ist seit 2021 ausgesetzt.
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember, ab 400 Euro Jahressteuer.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November, nur bei Gewerbesteuerpflicht.
- Lohnsteuer-Anmeldung bei Mitarbeitern: monatlich über 5.000 Euro Jahreslohnsteuer, vierteljährlich über 1.080 Euro, sonst jährlich.
- Jahreserklärungen (Steuererklärung): für 2025 bis zum 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis zum 30. April 2027.
Der Gewinn wird per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, solange Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro bleiben und kein Handelsregistereintrag besteht; sonst per Bilanz.
Rechtsform und Steuerlast
Beim Einzelunternehmen und der Personengesellschaft wird der Gewinn direkt bei den Inhabern mit dem persönlichen Steuersatz versteuert; die Gewerbesteuer wird angerechnet. Die GmbH zahlt auf einbehaltene Gewinne rund 30 Prozent (15 Prozent Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Anrechnung); Ausschüttungen kosten den Gesellschafter zusätzlich 25 Prozent Kapitalertragsteuer, Gehälter unterliegen der Lohnsteuer. Für kleine Gewinne ist das Einzelunternehmen fast immer günstiger; die GmbH lohnt steuerlich erst, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen. Vergleich: Welche Rechtsform?
Häufige Fragen
Welche Steuern zahle ich als Einzelunternehmer mit 30.000 Euro Gewinn?
Einkommensteuer nach dem Grundtarif (ohne weitere Einkünfte 2026 rund 4.500 Euro plus Kirchensteuer), Gewerbesteuer auf 5.500 Euro über dem Freibetrag, die aber fast vollständig angerechnet wird, und Umsatzsteuer nur, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind. Sozialversicherung kommt gesondert dazu.
Wann bekomme ich meine Steuernummer?
Zwei bis vier Wochen nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bis dahin können Sie Rechnungen mit dem Vermerk „Steuernummer beantragt“ stellen, besser aber abwarten.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer, Steuer-ID und Umsatzsteuer-ID?
Die Steuer-ID (11 Ziffern) haben Sie als Person lebenslang. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für Ihre Steuerakte, sie gehört auf Rechnungen. Die Umsatzsteuer-ID (DE plus 9 Ziffern) vergibt das Bundeszentralamt für Geschäfte mit EU-Unternehmen. Details: Steuernummer und USt-ID.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung lässt sich mit ELSTER oder einer Software selbst erklären. Bei Regelbesteuerung, Mitarbeitern, GmbH oder Umsätzen ab etwa 50.000 Euro spart der Berater meist mehr, als er kostet, und verlängert die Abgabefrist.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz, § 15, § 32a, § 35, § 37: gesetze-im-internet.de/estg
- Umsatzsteuergesetz, § 12 (Steuersätze), § 18 (Voranmeldung), § 19 (Kleinunternehmer): gesetze-im-internet.de/ustg_1980
- Gewerbesteuergesetz, § 11 (Freibetrag), § 16 (Hebesatz), § 19 (Vorauszahlungen): gesetze-im-internet.de/gewstg
- Körperschaftsteuergesetz, § 23 (Steuersatz 15 Prozent): gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__23.html
- Abgabenordnung, § 138 (Anzeige), § 141 (Buchführungspflicht), § 149 (Fristen): gesetze-im-internet.de/ao_1977
- § 41a EStG, Lohnsteuer-Anmeldung: gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html