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Stand: 14.09.2026

Amazon Gewerbeschein: Verkaufen auf Amazon ohne oder mit Gewerbe?

Kurz gesagt: Wer auf Amazon regelmäßig Waren verkauft, handelt gewerblich und braucht einen Gewerbeschein – anders als bei eBay gibt es auf Amazon praktisch keinen privaten Verkauf, weil Amazon Verkäuferkonten seit der Verifizierung nach dem Digital Services Act und dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz mit Unternehmensdaten prüft. Reihenfolge: erst Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt (15 bis 65 Euro), dann Steuernummer und bei Bedarf Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt, dann das Verkäuferkonto eröffnen. Der Tarif „Einzelanbieter“ kostet 0,99 Euro je verkauftem Artikel, „Professionell“ 39 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer; hinzu kommen Verkaufsgebühren je Kategorie von etwa 7 bis 15 %.

Warum auf Amazon fast immer ein Gewerbe nötig ist


Amazon ist kein Flohmarkt: Angeboten werden fast ausschließlich neue oder als gebraucht deklarierte Artikel gegen Festpreis, in unbegrenzter Wiederholung. Wer dort verkauft, kauft in der Regel ein, um weiterzuverkaufen, oder lässt produzieren – das ist Handel und damit ein Gewerbe nach § 14 GewO, unabhängig von Umsatz oder Stückzahl. Der einzige echte Privatverkauf wäre die gelegentliche Veräußerung eigener gebrauchter Sachen, wofür Amazon aber nicht gedacht ist; dafür eignen sich eBay oder Kleinanzeigen (siehe eBay Gewerbeschein).

Amazon selbst verlangt bei der Registrierung Unternehmensinformationen und prüft sie: Für Verkäufer in der EU sind seit 2023 Identitätsnachweis, Geschäftsadresse, Bankkonto und – bei umsatzsteuerpflichtigen Händlern – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflicht. Wer als Privatperson ohne Gewerbe ein Konto eröffnet, muss sich als „Privatperson“ deklarieren, wird aber spätestens bei regelmäßigen Verkäufen von Amazon zur Verifizierung als Unternehmen aufgefordert. Zudem meldet Amazon nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz alle Verkäufer mit mindestens 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Erlös im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern.

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Die Reihenfolge: Gewerbe, Finanzamt, Amazon-Konto

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihr Betrieb sitzt – auch bei einem Online-Handel vom Wohnzimmer aus ist das Ihr Wohnort. Tätigkeitsbezeichnung zum Beispiel „Onlinehandel mit Waren aller Art, insbesondere …“. Gebühr 15 bis 65 Euro; Anleitung unter Gewerbe anmelden, zuständige Stelle im Gewerbeamt-Verzeichnis. Für den Start als Einzelunternehmer reicht ein Kleingewerbe.
  2. Finanzamt: Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Beantragen Sie dabei gleich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Amazon verlangt sie von umsatzsteuerpflichtigen Händlern, und für Versand durch Amazon (FBA) mit Lagerung in anderen EU-Ländern brauchen Sie dort zusätzliche Registrierungen.
  3. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung entscheiden. Als Kleinunternehmer (bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz) weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer aus Wareneinkauf und Amazon-Gebühren ziehen. Amazon berechnet seine Gebühren dann mit Umsatzsteuer, die für Sie Kosten bleibt. Wer ernsthaft handelt, wählt meist von Anfang an die Regelbesteuerung. Details: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.
  4. Verkäuferkonto eröffnen auf sellercentral.amazon.de. Amazon fragt ab: Unternehmensform und -name (wie im Gewerbeschein), Betriebsanschrift, Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug, Ausweis der Kontaktperson, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (bei Gesellschaften: Inhaber mit mehr als 25 % Anteil), Bankkonto auf den Namen des Unternehmens oder Inhabers, Kreditkarte für Gebühren, Telefonnummer, Steuernummer bzw. USt-ID. Die Verifizierung dauert wenige Tage bis zwei Wochen.

Tarife und Gebühren

EinzelanbieterProfessionell
Grundgebührkeine39 Euro monatlich zzgl. USt
Gebühr je verkauftem Artikel0,99 Eurokeine
Verkaufsgebühr (Provision)je Kategorie meist 7 bis 15 % des Verkaufspreises, in einzelnen Kategorien mehrdieselbe
Sinnvoll abunter 40 Verkäufen im Monatab etwa 40 Verkäufen im Monat
FunktionenBasisangebotBuy-Box-Berechtigung, Werbung, Massen-Uploads, Berichte, eingeschränkte Kategorien

Hinzu kommen bei FBA Lager- und Versandgebühren je Artikelgröße. Gebühren ändern sich regelmäßig; die aktuellen Sätze stehen in der Gebührenübersicht von Amazon Seller Central.

Versand durch Amazon (FBA)


Bei „Fulfillment by Amazon“ lagert Amazon Ihre Ware, verpackt und versendet sie und übernimmt Retouren und Kundenservice. Das spart Logistik, hat aber steuerliche Folgen: Lagert Amazon Ihre Ware in Polen, Tschechien oder anderen EU-Ländern (Programm „Pan-EU“ oder „Mitteleuropa“), entsteht dort eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht, weil Verbringung und Verkauf aus dem ausländischen Lager dort steuerbar sind. Wer nur das Programm mit Lagerung in Deutschland nutzt, vermeidet das. Der ausführliche Leitfaden zu Sortiment, Kalkulation und Steuern: Gewerbe anmelden für Amazon FBA.

Pflichten als Amazon-Händler

  • Impressum und Widerrufsrecht: Amazon stellt Ihre Verkäuferseite dar, die Pflichtangaben nach § 5 DDG und die Widerrufsbelehrung müssen Sie selbst hinterlegen.
  • Verpackungsgesetz: Registrierung bei LUCID und Beteiligung an einem dualen System, auch für Versandverpackungen; Amazon sperrt unregistrierte Händler.
  • Produktsicherheit: Seit Dezember 2024 (Produktsicherheitsverordnung GPSR) muss für jedes Produkt ein in der EU ansässiger Verantwortlicher mit Anschrift genannt werden – bei Import aus Drittländern sind Sie das selbst.
  • Elektro- und Batteriegesetz: Für Elektrogeräte und Batterien ist die Registrierung bei der Stiftung ear bzw. im Batterieregister Pflicht.
  • Buchführung: Amazon-Abrechnungen sind Belege; die Gewinnermittlung läuft per EÜR, Aufbewahrung zehn Jahre.

Häufige Fragen

Kann ich auf Amazon ohne Gewerbe verkaufen?


Formal nur als Privatperson für gelegentliche Verkäufe eigener gebrauchter Sachen. Sobald Sie regelmäßig oder neu gekaufte Ware verkaufen, ist es Handel und damit gewerbepflichtig; Amazon verlangt dann Unternehmensdaten.

Welche Rechtsform brauche ich für den Amazon-Handel?


Für den Einstieg das Einzelunternehmen (Kleingewerbe). Bei höherem Warenrisiko oder mehreren Gründern eine GmbH oder UG; Amazon akzeptiert beide, verlangt dann aber den Handelsregisterauszug.

Brauche ich zwingend eine Umsatzsteuer-ID?


Als umsatzsteuerpflichtiger Händler ja, Amazon fordert sie bei der Verifizierung. Als Kleinunternehmer können Sie sich ohne USt-ID registrieren und müssen dann bestätigen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden. Beantragen lässt sich die ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.

Wie hoch sind die Kosten, bevor der erste Artikel verkauft ist?


Gewerbeanmeldung 15 bis 65 Euro, Professionell-Tarif 39 Euro monatlich (optional), LUCID-Registrierung kostenlos, Beteiligung an einem dualen System ab etwa 50 Euro im Jahr, Wareneinkauf nach Sortiment. Ein Einzelanbieter-Konto verursacht vor dem ersten Verkauf keine Amazon-Gebühren.

Muss ich meine Amazon-Umsätze dem Finanzamt melden?


Ja, über die Steuererklärung – und Amazon meldet sie ohnehin nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bei Regelbesteuerung monatlich oder vierteljährlich abzugeben.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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