§ 34c GewO: Maklererlaubnis beantragen – Voraussetzungen, Kosten, Ablauf
Wer Immobilien oder Darlehen vermitteln, als Bauträger auftreten oder Wohnimmobilien verwalten will, braucht mehr als die Gewerbeanmeldung: die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen – ohne sie ist jede Vermittlung illegal. Wir erklären, wer die Erlaubnis braucht, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
Für welche Tätigkeiten gilt § 34c GewO?
Die Erlaubnispflicht umfasst vier Tätigkeitsgruppen:
- Immobilienmakler: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnungen und gewerbliche Räume – auch die reine Nachweistätigkeit. Ausführlich zum Berufsbild: Immobilienmakler Gewerbe anmelden.
- Darlehensvermittler: Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliar-Verbraucherdarlehen, die unter § 34i GewO fallen).
- Bauträger und Baubetreuer: Wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt bzw. wirtschaftlich betreut.
- Wohnimmobilienverwalter: Die gewerbliche Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung) und Mietwohnungen.
Die Erlaubnis ist personen- bzw. unternehmensbezogen: Bei einer GmbH oder UG wird sie der Gesellschaft erteilt, geprüft werden die Geschäftsführer.
Die Voraussetzungen: Zuverlässigkeit und geordnete Finanzen
Anders als oft vermutet verlangt § 34c keine Sachkundeprüfung und keinen bestimmten Berufsabschluss. Geprüft werden zwei Punkte:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen Verurteilungen in den letzten fünf Jahren (u. a. Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten).
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis.
Für Wohnimmobilienverwalter kommt eine Berufshaftpflichtversicherung als Erlaubnisvoraussetzung hinzu.
Unterlagen und Ablauf des Antrags
Zuständig ist je nach Bundesland das Gewerbeamt, das Landratsamt oder die IHK. Üblicherweise einzureichen sind:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO
- Personalausweis, bei Gesellschaften Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister – wie Sie beide beantragen, zeigt unser Artikel Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauszug (→ Artikel C7 dieses Clusters)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bzw. Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- bei Wohnimmobilienverwaltern: Nachweis der Berufshaftpflicht
Die Bearbeitung dauert je nach Behörde einige Wochen. Erst mit der Erlaubnis in der Hand folgt die Gewerbeanmeldung – die Erlaubnis gehört zu den erforderlichen Unterlagen.
Kosten der § 34c-Erlaubnis
Die Gebühren variieren stark nach Bundesland und Umfang der beantragten Tätigkeiten: Für Makler liegen sie meist zwischen 300 und 1.000 Euro, für Bauträger teils darüber. Hinzu kommen rund 30 Euro für Führungszeugnis und Registerauszüge sowie die normale Anmeldegebühr des Gewerbes.
Nach der Erlaubnis: MaBV und Weiterbildungspflicht
Mit der Erlaubnis gelten die Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): u. a. Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, Informationspflichten und für Bauträger strenge Sicherungspflichten für Kundengelder. Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter trifft zudem eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, die auf Verlangen nachzuweisen ist.
Fazit
Die § 34c-Erlaubnis ist keine Wissensprüfung, sondern ein Zuverlässigkeits-Check: Wer ein sauberes Führungszeugnis und geordnete Finanzen vorweist, erhält sie ohne größere Hürden – muss aber Bearbeitungszeit und mehrere Hundert Euro Gebühren einplanen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Erlaubnis, dann Gewerbeanmeldung, dann der erste Kunde.
Häufige Fragen
Brauche ich für die § 34c-Erlaubnis eine Ausbildung oder Prüfung?
Nein, § 34c GewO verlangt keine Sachkundeprüfung und keinen bestimmten Abschluss. Geprüft werden nur die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich allerdings nach Erteilung regelmäßig weiterbilden – 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Was kostet die Erlaubnis nach § 34c GewO?
Die Gebühren legen die Länder und Behörden fest; für Makler liegen sie meist zwischen 300 und 1.000 Euro, für Bauträger und Kombinationen mehrerer Tätigkeiten auch darüber. Hinzu kommen kleinere Kosten für Führungszeugnis, Registerauszüge und Bescheinigungen.
Kann ich erst das Gewerbe anmelden und die Erlaubnis nachreichen?
Nein, die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und wird bei der Gewerbeanmeldung in der Regel verlangt. Wer ohne Erlaubnis vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern und riskiert zudem seinen Provisionsanspruch.
Bekomme ich die Erlaubnis trotz Schufa-Eintrag oder früherer Insolvenz?
Entscheidend sind geordnete Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags: Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Eintragungen im Schuldnerverzeichnis stehen der Erlaubnis entgegen. Eine abgeschlossene Insolvenz mit Restschuldbefreiung ist dagegen in der Regel kein Hindernis mehr. Negative Schufa-Merkmale allein sind nicht automatisch ein Ausschlussgrund.
Gilt die 34c-Erlaubnis auch für meine Mitarbeiter?
Die Erlaubnis benötigt der Gewerbetreibende beziehungsweise die Gesellschaft, nicht jeder Angestellte. Beschäftigte, die bei der Vermittlung mitwirken, müssen jedoch zuverlässig sein, und für Makler und Verwalter gilt die Weiterbildungspflicht auch für unmittelbar mitwirkende Mitarbeiter.
Brauche ich als Wohnungsverwalter zusätzlich eine Versicherung?
Ja, Wohnimmobilienverwalter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgegebenen Mindestdeckungssummen nachweisen – sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis. Für Makler ist die Vermögensschadenhaftpflicht keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen.