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Aktualisiert: 16.07.2026

§ 34d GewO: Versicherungsvermittler werden – Erlaubnis, Sachkundeprüfung, Vermittlerregister

Versicherungen vermitteln darf in Deutschland nur, wer eine Erlaubnis nach § 34d GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Anders als beim Immobilienmakler verlangt der Gesetzgeber hier eine echte Qualifikation: die IHK-Sachkundeprüfung. Wir zeigen den Weg von der Prüfung über den Antrag bis zur Registrierung – und erklären den wichtigen Unterschied zwischen Makler und Vertreter.

Makler oder Vertreter? Die Grundsatzentscheidung


Die Erlaubnis nach § 34d GewO gibt es in zwei Varianten, zwischen denen Sie sich entscheiden müssen:

  • Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 1 Nr. 1 GewO): Sie vermitteln im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer – im Lager der Versicherungsgesellschaft.
  • Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO): Sie stehen als „treuhänderähnlicher Sachwalter" im Lager des Kunden und vergleichen den Markt unabhängig.

Ein gleichzeitiges Auftreten als Makler und Vertreter ist unzulässig (Polarisationsprinzip). Die Wahl prägt Haftung, Vergütung und Marktauftritt – überlegen Sie sie vor dem Antrag gut.

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Die vier Erlaubnisvoraussetzungen


Zuständig für Erlaubnis und Registrierung ist die IHK. Sie prüft:

  1. Sachkunde: Nachweis durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK" – ein schriftlicher und ein praktischer Teil (simuliertes Kundengespräch). Befreit sind u. a. Versicherungskaufleute, Versicherungsfachwirte und einschlägige Hochschulabsolventen.
  2. Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen Verurteilungen in den letzten fünf Jahren – nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (→ Artikel C7 dieses Clusters).
  3. Geordnete Vermögensverhältnisse: Kein Insolvenzverfahren, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
  4. Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht): Mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen, die regelmäßig an die EU-Vorgaben angepasst werden – aktuell rund 1,5 Mio. Euro je Versicherungsfall.

Vermittlerregister und Gewerbeanmeldung


Mit der Erlaubnis erfolgt die Eintragung in das öffentliche Vermittlerregister (vermittlerregister.info) – Sie erhalten eine Registrierungsnummer, die auf Website, E-Mail-Signatur und Erstinformation anzugeben ist. Parallel läuft die normale Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt; die Erlaubnis gehört dabei zu den erforderlichen Unterlagen.

Die Ausnahme: Gebundene Vertreter nach § 34d Abs. 7


Wer ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelt und für den das Unternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt, kann sich als erlaubnisfreier gebundener Vertreter über den Versicherer registrieren lassen. Das senkt die Einstiegshürden erheblich – bindet Sie aber vollständig an eine Gesellschaft. Viele Vertriebler starten so und wechseln später mit eigener Erlaubnis in die Unabhängigkeit.

Kosten und laufende Pflichten

  • Sachkundeprüfung: je nach IHK ca. 300–400 Euro, Vorbereitungslehrgänge zusätzlich
  • Erlaubnis: ca. 200–500 Euro je nach Kammer
  • Registrierung: ca. 30–50 Euro
  • Vermögensschadenhaftpflicht: laufend ab ca. 300–800 Euro jährlich

Nach dem Start gilt die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr – auch für vertriebsnahe Mitarbeiter. Hinzu kommen die Beratungs- und Dokumentationspflichten des VVG (Erstinformation, Beratungsprotokoll). Steuerlich interessant: Umsätze aus der Versicherungsvermittlung sind nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei – Grundlagen dazu im Bereich Umsatzsteuer.

Fazit


Der Weg zum Versicherungsvermittler führt über vier Stationen: Sachkundeprüfung, Erlaubnis, Haftpflicht und Vermittlerregister. Die Hürden sind höher als bei der § 34c-Erlaubnis (→ Artikel C1), sichern der Branche aber ihr Qualitätsniveau. Wer die Einstiegskosten scheut, kann als gebundener Vertreter starten – die eigene Erlaubnis bleibt der Schlüssel zur Unabhängigkeit.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Ausbildung Versicherungsvermittler werden?


Ja, ein bestimmter Berufsabschluss ist nicht vorgeschrieben – die IHK-Sachkundeprüfung steht jedem offen. Wer allerdings eine einschlägige Qualifikation wie Versicherungskaufmann oder Versicherungsfachwirt mitbringt, ist von der Prüfung befreit und kann die Erlaubnis direkt beantragen.

Was kostet der Weg zum Versicherungsmakler insgesamt?


Für Sachkundeprüfung, Erlaubnis und Registrierung fallen zusammen meist 550 bis 950 Euro an, hinzu kommen Vorbereitungskurse sowie die laufende Vermögensschadenhaftpflicht ab etwa 300 bis 800 Euro pro Jahr. Insgesamt sollten Gründer mit vierstelligen Startkosten kalkulieren.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?


Der Vertreter vermittelt im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherer, der Makler steht vertraglich im Lager des Kunden und muss den Markt unabhängig vergleichen. Beide brauchen die Erlaubnis nach § 34d GewO, dürfen aber nicht gleichzeitig in beiden Rollen auftreten.

Geht es auch ohne eigene Erlaubnis?


Ja, als gebundener Vertreter nach § 34d Abs. 7 GewO: Sie vermitteln ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen, das die volle Haftung für Sie übernimmt und Ihre Registrierung veranlasst. Dafür entfällt die unternehmerische Unabhängigkeit – ein Wechsel zur eigenen Erlaubnis ist später jederzeit möglich.

Wie hoch muss die Berufshaftpflicht sein?


Die Vermögensschadenhaftpflicht muss die gesetzlichen Mindestsummen abdecken, die regelmäßig an EU-Vorgaben angepasst werden und aktuell bei rund 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall liegen. Der Nachweis der Versicherung ist zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis und muss dauerhaft aufrechterhalten werden.

Welche Pflichten gelten nach der Zulassung?


Neben den Beratungs- und Dokumentationspflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz gilt eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr, die auch unmittelbar in die Vermittlung eingebundene Mitarbeiter trifft. Zudem müssen Registrierungsnummer und Statusangaben in der Kundenkommunikation transparent gemacht werden.

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