Gewerbeschein verloren: Zweitschrift, Kosten und Dauer
Kurz gesagt: Ein verlorener Gewerbeschein ist kein Problem. Das Gewerbeamt, bei dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, stellt auf Antrag eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung aus. Sie brauchen dafür Ihren Personalausweis und je nach Stadt 8 bis 21 Euro. Persönlich vor Ort bekommen Sie die Zweitschrift meist sofort, per Post innerhalb von etwa einer Woche. Ihr Gewerbe bleibt in jedem Fall angemeldet; der Verlust des Papiers ändert daran nichts.
Was der Gewerbeschein rechtlich ist
Der „Gewerbeschein“ ist umgangssprachlich. Rechtlich handelt es sich um die Empfangsbescheinigung der Gewerbeanzeige nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung: Die Behörde bestätigt damit, dass Sie Ihr Gewerbe angezeigt haben. Meist ist das der abgestempelte Durchschlag Ihres Anmeldeformulars GewA 1 (wie Sie es ausfüllen, zeigt unsere Anleitung zum Gewerbeschein-Formular).
Das Dokument ist keine Erlaubnis und keine Lizenz. Es beweist nur, dass die Anmeldung erfolgt ist. Der Eintrag im Gewerberegister der Gemeinde bleibt bestehen, auch wenn das Papier verschwindet. Deshalb kann das Gewerbeamt jederzeit eine neue Bescheinigung aus dem Register drucken.
Zweitschrift beantragen: so geht es
- Zuständiges Gewerbeamt finden. Zuständig ist die Gemeinde, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat, also die Stelle, bei der Sie ursprünglich angemeldet haben. In Großstädten ist das meist das Ordnungsamt oder die Gewerbemeldestelle, in kleineren Gemeinden das Bürgerbüro. Adressen finden Sie in unserem Gewerbeamt-Verzeichnis.
- Antrag stellen. Möglich sind je nach Stadt drei Wege: persönlich mit Termin, schriftlich per Post mit unterschriebenem formlosem Antrag und Ausweiskopie, oder online über das Serviceportal (zum Beispiel München mit BayernID oder ELSTER-Zugang). Telefonisch oder per E-Mail geht es in der Regel nicht, weil die Behörde Ihre Unterschrift und Identität braucht.
- Ausweis vorlegen und Gebühr zahlen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Zweitschrift in der Regel direkt. Bei Postantrag kommt sie mit Gebührenbescheid nach Hause.
Was Sie mitbringen oder beilegen müssen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel)
- bei Gesellschaften wie GmbH oder UG: aktueller Handelsregisterauszug
- wenn jemand anderes für Sie beantragt: formlose Vollmacht plus Ausweiskopien beider Personen
- hilfreich, aber nicht Pflicht: Datum der ursprünglichen Anmeldung und Ihre Betriebsanschrift, damit die Behörde den Eintrag schnell findet
Was die Zweitschrift kostet
Die Gebühr legt jede Gemeinde nach ihrer Gebührenordnung fest. Beispiele aus den amtlichen Serviceportalen (Stand September 2026):
| Stadt | Gebühr | Antragsweg |
|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 8,00 Euro je Kopie | persönlich oder schriftlich |
| Hamburg | 15 Euro | persönlich oder schriftlich |
| Nürnberg | 15 Euro | persönlich mit Termin oder per Post |
| München | 15 bis 20 Euro | online (BayernID/ELSTER) oder persönlich mit Termin |
| Köln | 20 Euro | nur schriftlich per Post oder Fax, persönlich nur in Ausnahmen |
| Berlin | 4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite | persönlich beim Ordnungsamt des Bezirks |
In kleineren Gemeinden liegen die Gebühren meist zwischen 10 und 20 Euro, also in derselben Größenordnung wie die Kosten der Gewerbeanmeldung selbst. Manche Gemeinden stellen eine einfache Kopie aus dem Register auch kostenlos aus; fragen Sie nach.
Brauchen Sie wirklich die Zweitschrift?
Bevor Sie zum Amt gehen, lohnt ein Blick darauf, wer den Gewerbeschein verlangt und wofür. Häufig reicht eine Alternative:
- Banken, Mobilfunkanbieter, Großhändler, Leasinggeber wollen meist nur belegen, dass Sie gewerblich tätig sind. Eine eingescannte Kopie Ihrer Anmeldung genügt in vielen Fällen. Falls Sie keine Kopie haben: Auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Bescheid über Ihre Steuernummer oder die Beitragsrechnung der IHK belegen die gewerbliche Tätigkeit.
- Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse akzeptieren in der Regel nur die amtliche Bescheinigung. Hier brauchen Sie die Zweitschrift.
- Ausschreibungen und Behörden verlangen oft nicht den Gewerbeschein, sondern einen Gewerbezentralregisterauszug (beantragen Sie beim Bürgeramt, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz; Details unter Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug) oder einen Handelsregisterauszug. Das sind andere Dokumente.
Tipp für die Zukunft: Scannen Sie die neue Zweitschrift sofort und legen Sie die Datei an zwei Orten ab. Die meisten Stellen akzeptieren den Scan, und Sie sparen sich den nächsten Gang zum Amt.
Nicht verwechseln: ähnliche Dokumente
| Dokument | Wer stellt es aus | Wann Sie es brauchen |
|---|---|---|
| Gewerbeschein (Empfangsbescheinigung, § 15 GewO) | Gewerbeamt der Gemeinde | Nachweis der Gewerbeanmeldung |
| Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) | Gewerbeamt, Ersatz auf Antrag | Handel oder Dienstleistung ohne feste Betriebsstätte |
| Handwerkskarte | Handwerkskammer | Eintragung in die Handwerksrolle |
| Gewerbezentralregisterauszug | Bundesamt für Justiz | Zuverlässigkeitsnachweis, z. B. bei Erlaubnissen und Ausschreibungen |
| Erlaubnis nach § 34a, 34c, 34d GewO | Gewerbeamt oder IHK | erlaubnispflichtige Gewerbe |
Bei Verlust einer Reisegewerbekarte gilt derselbe Weg wie beim Gewerbeschein: Ersatz beim Gewerbeamt, in Berlin zum Beispiel über dieselbe Dienstleistung „Ersatzbescheinigung/Zweitschrift“. Eine verlorene Handwerkskarte ersetzt die Handwerkskammer.
Wenn sich seit der Anmeldung etwas geändert hat
Die Zweitschrift gibt den Stand des Registers wieder. Sind Sie inzwischen umgezogen, hat sich Ihre Tätigkeit erweitert oder Ihr Firmenname geändert, ist die alte Anmeldung nicht mehr korrekt. Dann brauchen Sie keine Zweitschrift, sondern eine Gewerbeummeldung. Die Bestätigung der Ummeldung ist Ihr neuer Gewerbeschein. Haben Sie das Gewerbe zwischenzeitlich abgemeldet, gibt es nur noch eine Bescheinigung über die Abmeldung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meinen Gewerbeschein verloren habe?
Nichts, was Ihr Gewerbe betrifft. Die Anmeldung ist im Gewerberegister Ihrer Gemeinde gespeichert und bleibt gültig. Sie beantragen beim Gewerbeamt eine Zweitschrift und haben damit wieder einen Nachweis in der Hand. Eine Meldepflicht für den Verlust gibt es nicht.
Was kostet eine Zweitschrift des Gewerbescheins?
Je nach Gemeinde etwa 8 bis 21 Euro. Frankfurt berechnet 8 Euro, Hamburg und Nürnberg 15 Euro, München 15 bis 20 Euro, Köln 20 Euro, Berlin 4,50 bis 21 Euro je Seite. Die Gebühr zahlen Sie vor Ort oder nach Erhalt eines Gebührenbescheids.
Kann ich die Zweitschrift online beantragen?
In einigen Städten ja, zum Beispiel in München über das Serviceportal mit BayernID oder ELSTER-Zugang. Viele Gemeinden verlangen dagegen einen unterschriebenen Antrag per Post oder eine persönliche Vorsprache, weil sie Ihre Identität prüfen müssen. Köln schließt E-Mail und Online-Formular ausdrücklich aus. Prüfen Sie das Serviceportal Ihrer Stadt oder das Landesportal Ihres Bundeslandes.
Wie lange dauert es, bis ich die Zweitschrift bekomme?
Bei persönlicher Vorsprache mit Termin meist sofort, das Dokument wird aus dem Register gedruckt. Per Post rechnen Sie mit etwa einer Woche; Berlin gibt circa eine Woche Bearbeitungszeit an.
Reicht eine Kopie des Gewerbescheins?
Für private Vertragspartner wie Banken, Händler oder Mobilfunkanbieter in der Regel ja. Behörden wie Agentur für Arbeit oder Jobcenter verlangen meist das amtliche Original oder eine amtliche Zweitschrift. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Form akzeptiert wird, bevor Sie die Gebühr zahlen.
Ich habe den Gewerbeschein bei einem anderen Gewerbeamt bekommen und bin umgezogen. Wer stellt die Zweitschrift aus?
Die Zweitschrift kommt immer aus dem Register der Gemeinde, bei der die Anmeldung erfolgte. Wenn Ihr Betrieb umgezogen ist, hätten Sie das Gewerbe am alten Ort ab- und am neuen Ort anmelden müssen (bei Umzug innerhalb der Gemeinde: ummelden). Die Bestätigung dieser Anmeldung am neuen Ort ist dann Ihr aktueller Gewerbeschein.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), Empfangsbescheinigung: gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html
- § 14 GewO, Gewerbeanzeige und Gewerberegister: gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- Stadt Köln, Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung: stadt-koeln.de
- Landeshauptstadt München, Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung: stadt.muenchen.de
- Land Berlin, Ersatzbescheinigung/Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen: service.berlin.de
- Stadt Nürnberg, Zweitschrift der Gewerbemeldung beantragen: nuernberg.de
- Stadt Frankfurt am Main, Gewerbeschein: frankfurt.de
- Freie und Hansestadt Hamburg, Gewerbe anmelden: hamburg.de