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Stand: 14.09.2026

Gewerbe abmelden: Formular GewA 3, Kosten, Fristen, Folgen (2026)

Kurz gesagt: Wer seinen Gewerbebetrieb aufgibt, meldet ihn mit dem Formular GewA 3 beim Gewerbeamt ab, bei dem er angemeldet ist; das ist Pflicht nach § 14 GewO und sollte zeitnah zum Aufgabedatum erfolgen. Die Abmeldung geht vor Ort, per Post oder in den meisten Gemeinden online, kostet je nach Gemeinde nichts bis etwa 25 Euro und kann rückwirkend erfolgen. Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft. Nicht automatisch erledigt sind die Löschung im Handelsregister (Notar), die letzte Steuererklärung und die Kündigung von Verträgen und Versicherungen.

Wann die Abmeldung Pflicht ist

AnlassAbmeldung?
Vollständige Aufgabe des Betriebsja
Umzug in eine andere Gemeindeja, am alten Ort abmelden, am neuen anmelden
Verkauf oder Übergabe an einen Nachfolgerja, der Nachfolger meldet neu an
Umwandlung des Einzelunternehmens in GmbH oder UGja, die Gesellschaft wird neu angemeldet
Tod des Inhabersja, durch die Erben
Wechsel der Tätigkeit, Umzug innerhalb der Gemeinde, neuer Namenein, Ummeldung
Vorübergehende Pause ohne Umsatznein, aber Kosten laufen weiter (Gewerbe ruhen lassen)
Ende der Kleinunternehmerregelungnein, nur das Finanzamt ist betroffen

Ohne Abmeldung laufen Beiträge zur Berufsgenossenschaft, IHK und Versicherungen weiter, das Finanzamt erwartet Erklärungen, und die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO).

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So melden Sie ab

  1. Formular GewA 3 ausfüllen: Betriebsdaten wie in der Anmeldung, Datum der Betriebsaufgabe, Grund (Aufgabe, Verlegung in eine andere Gemeinde, Rechtsformwechsel, Übergabe). Das Formular gibt es beim Gewerbeamt, als Download bei der Gemeinde oder im Online-Portal des Landes.
  2. Einreichen beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb angemeldet ist (Verzeichnis): persönlich mit Ausweis, per Post mit Ausweiskopie, online mit BundID und Online-Ausweis. Eine bevollmächtigte Person braucht die Vollmacht und den eigenen Ausweis.
  3. Gebühr: In vielen Städten kostenlos (Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt), sonst 10 bis 25 Euro (München 25 Euro). Eine zusätzliche Bescheinigung kostet teils extra.
  4. Bestätigung erhalten und aufbewahren. Das Amt leitet die Abmeldung an Finanzamt, IHK oder HWK, Berufsgenossenschaft und Statistikamt weiter.

Eine rückwirkende Abmeldung ist möglich, wenn der Betrieb tatsächlich früher eingestellt wurde; Ämter akzeptieren meist einige Monate, bei längeren Zeiträumen verlangen sie eine Begründung. Eine Abmeldung zu einem künftigen Datum nehmen viele Ämter bis zu wenigen Wochen im Voraus an.

Was danach zu tun bleibt

  • Handelsregister: Ein eingetragener Kaufmann, eine OHG, KG, GmbH oder UG wird nicht automatisch gelöscht. Beim e.K. beantragt der Inhaber die Löschung über einen Notar (rund 100 bis 200 Euro); Gesellschaften durchlaufen Auflösung, Liquidation mit Sperrjahr und Löschung.
  • Finanzamt: Anzeige der Betriebsaufgabe (§ 138 AO), meist über das Gewerbeamt erledigt, sicherheitshalber selbst mitteilen. Für das Aufgabejahr: letzte EÜR oder Bilanz, Anlage G, ggf. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Anlagegüter, die Sie privat behalten, gelten als Entnahme zum Zeitwert und erhöhen den Aufgabegewinn (§ 16 EStG); ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit gibt es dafür einen Freibetrag von 45.000 Euro.
  • IHK / HWK: Beitrag anteilig bis zum Abmeldedatum; Bescheid prüfen.
  • Berufsgenossenschaft: Betrieb abmelden, letzten Lohnnachweis abgeben.
  • Mitarbeiter: Kündigungen mit gesetzlichen oder tariflichen Fristen, Abmeldung bei Krankenkassen und Minijob-Zentrale, Betriebsnummer stilllegen.
  • Verträge: Betriebshaftpflicht (Sonderkündigungsrecht bei Betriebsaufgabe), Mietvertrag, Leasing, Telefon, Domain, Software, Geschäftskonto.
  • Aufbewahrung: Belege acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre, auch nach der Abmeldung (§ 147 AO).
  • Sozialversicherung: Wer hauptberuflich selbstständig war, klärt die Krankenversicherung neu; die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlt nach Abmeldung Arbeitslosengeld.

Häufige Fragen

Kann ich mein Gewerbe online abmelden?


In fast allen Bundesländern ja, über das Landesportal oder die Gemeinde, meist mit BundID. Wo das fehlt, genügt das Formular per Post mit Ausweiskopie.

Was kostet die Gewerbeabmeldung?


Je nach Gemeinde nichts bis etwa 25 Euro. Die Gebühr steht in der kommunalen Gebührensatzung; das Gewerbeamt nennt sie auf Nachfrage.

Muss ich das Gewerbe abmelden, wenn ich nur pausiere?


Nein. Ein Gewerbe darf ohne Umsatz bestehen bleiben. Bei längerer Pause ist die Abmeldung meist günstiger, weil Beiträge und Versicherungen wegfallen; eine spätere Neuanmeldung kostet nur die Gebühr.

Was passiert mit Schulden nach der Abmeldung?


Nichts. Die Abmeldung beendet nur die gewerberechtliche Anzeige, nicht die Haftung. Einzelunternehmer haften weiter persönlich; bei einer GmbH läuft die Liquidation, in der Gläubiger befriedigt werden.

Kann das Gewerbeamt die Abmeldung verweigern?


Nein. Die Abmeldung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Das Amt nimmt sie entgegen und bestätigt sie; offene Gebühren oder Steuern hindern die Abmeldung nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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