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Aktualisiert: 05.06.2026

Gewerbe richtig abmelden: Anleitung

Gewerbeabmeldung – wo und wann?


Wer seinen Gewerbebetrieb nicht weiter fortführen möchte, muss sein Gewerbe abmelden. Nach §14 der Gewerbeordnung, in dem die Anzeigepflicht für Gewerbe geregelt ist, muss nicht nur die Aufnahme eines selbstständigen Betriebes, sondern auch dessen Aufgabe bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Genau wie die Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes erfolgt auch die Gewerbeabmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Die Gewerbeabmeldung kann durch die Abgabe des entsprechenden ausgefüllten Formblatts (Abmeldeformular) erfolgen. Dieses ist in der Regel auf der Internetpräsenz der jeweiligen Behörde zu finden und kann bereits von zuhause aus vervollständigt werden. Alternativ ist das persönliche Vorsprechen beim zuständigen Amt möglich, um das Gewerbe abzumelden. Auch eine bevollmächtigte Person kann diesen Gang für einen übernehmen. Dabei zu beachten ist, dass die Abmeldung nicht vorab beantragt werden kann.

Das zuständige Finanzamt sowie weitere Stellen und Kammern, wie z.B. die Handelskammer oder die jeweilige Berufsgenossenschaft, werden von der Behörde über die Gewerbeabmeldung informiert.

Unterlagen für die Gewerbeabmeldung


Beim schriftlichen Einreichen der Gewerbeabmeldung wird das entsprechende Formblatt zur Gewerbeabmeldung ausgefüllt und unterschrieben benötigt. Je nach Ort und Art des Gewerbes können weitere Unterlagen erforderlich sein. Auch hierüber werden Interessierte auf der jeweiligen Internetpräsenz ausreichend informiert.
Beim persönlichen Vorsprechen ist ein Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung) vorzulegen. Dies gilt auch für mögliche schriftlich bevollmächtige Personen.

Kosten Gewerbeabmeldung


Wie hoch die Gebühr für die Abmeldung eines Gewerbes ist, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Stadt beziehungsweise Region ab. In einigen Städten ist zwar die Abmeldung kostenlos, für eine zusätzliche Bescheinigung fallen allerdings Gebühren an.

Löschung aus dem Handelsregister


Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgt nicht automatisch nach der Gewerbeabmeldung. Wie auch bei der Eintragung ins Handelsregister muss für die Löschung ein Notar beauftragt werden.

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Häufige Fragen

Wo melde ich mein Gewerbe ab?


Die Gewerbeabmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Dieses ist die primäre Anlaufstelle für die Bearbeitung Ihrer Abmeldung und leitet die Information an weitere Behörden weiter.

Wie kann ich mein Gewerbe abmelden?


Sie können Ihr Gewerbe durch das Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblatts abmelden. Dies ist in der Regel online auf der Website der Behörde, persönlich vor Ort oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeabmeldung?


Für die schriftliche Abmeldung benötigen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zur Gewerbeabmeldung. Bei persönlichem Vorsprechen ist zudem Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorzulegen.

Was kostet die Gewerbeabmeldung?


Die Gebühren für die Gewerbeabmeldung variieren je nach Stadt und Region. In einigen Kommunen ist die Abmeldung kostenlos, jedoch können für zusätzliche Bescheinigungen Gebühren anfallen.

Wird mein Unternehmen automatisch aus dem Handelsregister gelöscht?


Nein, die Löschung aus dem Handelsregister erfolgt nicht automatisch nach der Gewerbeabmeldung. Hierfür müssen Sie wie bei der Eintragung einen Notar beauftragen, um die Löschung zu veranlassen.

Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?


Nach der Abmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt sowie weitere relevante Stellen und Kammern. Dazu gehören beispielsweise die Handelskammer oder die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Kann ich die Gewerbeabmeldung vorab beantragen?


Nein, die Abmeldung kann nicht vorab beantragt werden. Sie muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe des Gewerbebetriebs eingereicht werden.

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