Gewerbeschein Formular: Was muss beachtet werden?
Gewerbeschein ausfüllen
Ein wichtiger Schritt beim Gewerbe anmelden ist das korrekte Ausfüllen von dem Gewerbeschein. Denn nur so kann die Gewerbeanmeldung erfolgreich durchgeführt werden.
Wer sich dazu entschlossen hat ein Gewerbe anzumelden, wird um die Gewerbeanmeldung nicht herumkommen. Dafür muss der Antrag also das Formular für den Gewerbeschein ordnungsgemäß ausgefüllt und beim Gewerbeamt abgegeben werden.
1. Angaben zum Betriebsinhaber
Das Feld 1 muss nur ausgefüllt werden, wenn das zukünftige Gewerbe bereits im Handelsregister beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist. Trifft dies zu, wird hier der Firmenname und die Rechtsform eingetragen.
Sofern ein solcher Registereintrag vorliegt, muss in Feld 2 der Ort und die Nummer des Registers eingetragen werden.
Handelt es sich bei dem Gewerbe um ein Kleinunternehmen, können die ersten beiden Felder ausgelassen werden.
2. Angaben zur Person
In den Feldern 3 bis 9 werden die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden abgefragt. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Die Angaben müssen denen des Lichtbildausweises übereinstimmen und dienen als Identifikation.
3. Angaben zum Betrieb
Handelt es sich bei dem Gewerbe um eine Personengesellschaft oder um juristische Personen, muss in Feld 10 die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter beziehungsweise die Zahl der gesetzlichen Vertreter eingetragen werden.
Eine Vertretungsberechtigte Person in Feld 11 muss nur ausgefüllt werden, wenn es sich um eine inländische Aktiengesellschaft oder um Zweigniederlassungen handelt.
Bei einem Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen müssen diese Felder nicht ausgefüllt werden.
4. Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
In Feld 12 wird nun die Adresse des Betriebes angegeben. Dabei kann es sich um die Hauptniederlassung, die Zweigniederlassung oder auch um eine unselbständige Zweigstelle handeln. Auch Klein- oder Einzelunternehmer müssen dieses Feld ausfüllen. Wird die Arbeit hauptsächlich von Zuhause ausgeführt, wird hier die Wohnanschrift eingetragen. Feld 13 muss nur ausgefüllt werden, wenn es sich bei dem anzumeldenden Gewerbe um eine unselbständige Zweigstelle oder eine Zweigniederlassung handelt. Sofern vorhanden wird in Feld 14 die Adresse der früheren Betriebsstätte eingetragen.
Wichtig ist Feld 15, dieses muss in jedem Fall ausgefüllt werden, da hier die angemeldete Tätigkeit beschrieben wird. Die Beschreibung sollte so exakt wie möglich erfolgen, da zu allgemeine Angaben, wie zum Beispiel „Handeln mit Waren“ nicht ausreicht und der Antrag somit unter Umständen nicht genehmigt ist. Besser wäre in diesem Fall „Großhandel mit Lebensmitteln“ oder ähnlichem. Werden mehrere Tätigkeiten in der Selbstständig ausgeübt, so können auch mehrere eingetragen werden, Z.B. „Herstellen von Textilprodukten, Webdesign, Hausarbeitshilfe“.
Weiter geht es mit den Feldern 16 bis 26, welche ebenfalls ausgefüllt werden müssen. In Feld 16 wird gefragt, ob es sich bei der Tätigkeit, um ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe handeln wird. Als nächstes muss in Feld 17 das Datum angegeben werden, an dem das Gewerbe starten soll. Bei der Art des angemeldeten Betriebes in Feld 18 geht es um die eventuelle Zugehörigkeit zur IHK oder HWK. Hier kann auch das Kästchen „Sonstige“ angekreuzt werden. Weiter geht es bei Feld 19 mit der Frage nach Mitarbeitern, welche bei Geschäftsaufnahme im Betrieb arbeiten werden. Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, kreuzen „Keine“ an. Bei den Feldern 20 bis 26 müssen ergänzende Angaben gemacht werden. Es wird zum Beispiel gefragt, ob es sich bei dem Gewerbe um eine Neugründung oder um eine Wiedereröffnung handelt.
5. Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist:
Die Felder 28 und 29 müssen nur ausgefüllt werden, wenn es sich bei dem Betrieb um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder um ein Gewerbe handelt, für das es gewisse Zulassungsvoraussetzungen gibt, wie zum Beispiel bei Gastronomen, Handwerkern oder auch Friseuren.
In den Feldern 30 und 31 wird nach einer möglichen Aufenthaltsgenehmigung gefragt. Liegt diese vor, müssen die Felder korrekt ausgefüllt werden.
6. Unterschrift, Datum und fertig!
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Häufige Fragen
Was muss ich beim Ausfüllen des Gewerbeschein-Formulars besonders beachten?
Beim Ausfüllen des Gewerbeschein-Formulars ist Präzision entscheidend, um eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung zu gewährleisten. Alle Angaben müssen korrekt und vollständig sein, insbesondere die persönlichen Daten und die detaillierte Beschreibung der Geschäftstätigkeit. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag beschleunigt den Prozess bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Wie genau muss ich meine Tätigkeit im Gewerbeschein-Formular beschreiben?
Die Beschreibung Ihrer Tätigkeit in Feld 15 muss so exakt wie möglich erfolgen, da zu allgemeine Angaben nicht ausreichen. Vermeiden Sie Formulierungen wie "Handeln mit Waren" und wählen Sie stattdessen präzise Beschreibungen wie "Großhandel mit Lebensmitteln". Bei mehreren Tätigkeiten können diese alle detailliert aufgeführt werden, beispielsweise "Herstellen von Textilprodukten, Webdesign".
Welche persönlichen Angaben sind im Gewerbeschein-Formular erforderlich?
In den Feldern 3 bis 9 des Gewerbeschein-Formulars werden Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer abgefragt. Diese Angaben müssen exakt mit denen Ihres Lichtbildausweises übereinstimmen. Sie dienen der eindeutigen Identifikation des Gewerbetreibenden.
Kann ich meine private Wohnanschrift als Betriebsstätte im Gewerbeschein angeben?
Ja, in Feld 12 des Gewerbeschein-Formulars tragen Sie die Adresse des Betriebes ein. Wenn die Arbeit hauptsächlich von Zuhause ausgeführt wird, ist es korrekt, hier die Wohnanschrift anzugeben. Dies gilt für Einzel- und Kleinunternehmer gleichermaßen, die keine separate Geschäftsadresse haben.
Gibt es spezielle Ausnahmen beim Ausfüllen des Gewerbescheins für Klein- oder Einzelunternehmen?
Ja, für Klein- oder Einzelunternehmen müssen die Felder 1 und 2, die sich auf Handelsregistereinträge beziehen, nicht ausgefüllt werden. Ebenso entfallen die Angaben in Feld 10 bezüglich der Anzahl geschäftsführender Gesellschafter und in Feld 11 für eine vertretungsberechtigte Person. Alle anderen relevanten Felder sind jedoch auszufüllen.
Wann muss ich Angaben zum Handelsregister im Gewerbeschein machen?
Angaben zum Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister sind in den Feldern 1 und 2 nur dann zu machen, wenn Ihr zukünftiges Gewerbe bereits dort eingetragen ist. In diesem Fall tragen Sie den Firmennamen, die Rechtsform, den Ort und die Nummer des Registers ein. Für Klein- und Einzelunternehmen entfallen diese Angaben in der Regel.
Ist es möglich, im Gewerbeschein-Formular mehrere unterschiedliche Tätigkeiten anzumelden?
Ja, es ist absolut möglich und sogar ratsam, alle geplanten gewerblichen Tätigkeiten im Gewerbeschein-Formular anzugeben. Sie können in Feld 15 mehrere Tätigkeiten detailliert beschreiben, beispielsweise "Herstellen von Textilprodukten, Webdesign, Hausarbeitshilfe". Dies stellt sicher, dass alle Ihre gewerblichen Aktivitäten ordnungsgemäß angemeldet sind.