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Gewerbeschein ausfüllen

Ein wichtiger Schritt beim Gewerbe anmelden ist das korrekte Ausfüllen von dem Gewerbeschein. Denn nur so kann die Gewerbeanmeldung erfolgreich durchgeführt werden.

Wer sich dazu entschlossen hat ein Gewerbe anzumelden, wird um die Gewerbeanmeldung nicht herumkommen. Dafür muss der Antrag also das Formular für den Gewerbeschein ordnungsgemäß ausgefüllt und beim Gewerbeamt abgegeben werden.

1. Angaben zum Betriebsinhaber

Das Feld 1 muss nur ausgefüllt werden, wenn das zukünftige Gewerbe bereits im Handelsregister beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist. Trifft dies zu, wird hier der Firmenname und die Rechtsform eingetragen.
Sofern ein solcher Registereintrag vorliegt, muss in Feld 2 der Ort und die Nummer des Registers eingetragen werden.
Handelt es sich bei dem Gewerbe um ein Kleinunternehmen, können die ersten beiden Felder ausgelassen werden.

2. Angaben zur Person

In den Feldern 3 bis 9 werden die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden abgefragt. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Die Angaben müssen denen des Lichtbildausweises übereinstimmen und dienen als Identifikation.

3. Angaben zum Betrieb

Handelt es sich bei dem Gewerbe um eine Personengesellschaft oder um juristische Personen, muss in Feld 10 die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter beziehungsweise die Zahl der gesetzlichen Vertreter eingetragen werden.
Eine Vertretungsberechtigte Person in Feld 11 muss nur ausgefüllt werden, wenn es sich um eine inländische Aktiengesellschaft oder um Zweigniederlassungen handelt.
Bei einem Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen müssen diese Felder nicht ausgefüllt werden.

4. Anschriften (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

In Feld 12 wird nun die Adresse des Betriebes angegeben. Dabei kann es sich um die Hauptniederlassung, die Zweigniederlassung oder auch um eine unselbständige Zweigstelle handeln. Auch Klein- oder Einzelunternehmer müssen dieses Feld ausfüllen. Wird die Arbeit hauptsächlich von Zuhause ausgeführt, wird hier die Wohnanschrift eingetragen. Feld 13 muss nur ausgefüllt werden, wenn es sich bei dem anzumeldenden Gewerbe um eine unselbständige Zweigstelle oder eine Zweigniederlassung handelt. Sofern vorhanden wird in Feld 14 die Adresse der früheren Betriebsstätte eingetragen.

Wichtig ist Feld 15, dieses muss in jedem Fall ausgefüllt werden, da hier die angemeldete Tätigkeit beschrieben wird. Die Beschreibung sollte so exakt wie möglich erfolgen, da zu allgemeine Angaben, wie zum Beispiel „Handeln mit Waren“ nicht ausreicht und der Antrag somit unter Umständen nicht genehmigt ist. Besser wäre in diesem Fall „Großhandel mit Lebensmitteln“ oder ähnlichem. Werden mehrere Tätigkeiten in der Selbstständig ausgeübt, so können auch mehrere eingetragen werden, Z.B. „Herstellen von Textilprodukten, Webdesign, Hausarbeitshilfe“.

Weiter geht es mit den Feldern 16 bis 26, welche ebenfalls ausgefüllt werden müssen. In Feld 16 wird gefragt, ob es sich bei der Tätigkeit, um ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe handeln wird. Als nächstes muss in Feld 17 das Datum angegeben werden, an dem das Gewerbe starten soll. Bei der Art des angemeldeten Betriebes in Feld 18 geht es um die eventuelle Zugehörigkeit zur IHK oder HWK. Hier kann auch das Kästchen „Sonstige“ angekreuzt werden. Weiter geht es bei Feld 19 mit der Frage nach Mitarbeitern, welche bei Geschäftsaufnahme im Betrieb arbeiten werden. Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, kreuzen „Keine“ an. Bei den Feldern 20 bis 26 müssen ergänzende Angaben gemacht werden. Es wird zum Beispiel gefragt, ob es sich bei dem Gewerbe um eine Neugründung oder um eine Wiedereröffnung handelt.

5. Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist:

Die Felder 28 und 29 müssen nur ausgefüllt werden, wenn es sich bei dem Betrieb um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder um ein Gewerbe handelt, für das es gewisse Zulassungsvoraussetzungen gibt, wie zum Beispiel bei Gastronomen, Handwerkern oder auch Friseuren.
In den Feldern 30 und 31 wird nach einer möglichen Aufenthaltsgenehmigung gefragt. Liegt diese vor, müssen die Felder korrekt ausgefüllt werden.

6. Unterschrift, Datum und fertig!

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