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Stand: 14.09.2026

Umsatzsteuersätze 2026: 19 Prozent, 7 Prozent und die Sonderfälle

Kurz gesagt: Deutschland kennt zwei Umsatzsteuersätze: den Regelsatz von 19 Prozent für die meisten Lieferungen und Leistungen und den ermäßigten Satz von 7 Prozent für die in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Waren (vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst, Pflanzen) sowie einige Leistungen (Personennahverkehr, Beherbergung, Kultur, seit 1. Januar 2026 wieder Speisen in Restaurants). Dazu kommen der Nullsatz für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, die Durchschnittssätze pauschalierender Land- und Forstwirte und die steuerfreien Umsätze nach § 4 UStG (Heilbehandlung, Vermietung, Finanzdienstleistungen, Ausfuhr). Kleinunternehmer berechnen gar keine Umsatzsteuer.

Die Steuersätze im Überblick

SatzGilt fürRechtsgrundlage
19 Prozentalle Lieferungen und Leistungen ohne Sonderregel: Dienstleistungen, Handwerk, Elektronik, Kleidung, Möbel, Getränke außer Milch und Wasser, Beratung, Software§ 12 Abs. 1 UStG
7 ProzentLebensmittel (auch Lieferung und Mitnahme), Speisen in Restaurants und Cafés (seit 1.1.2026 dauerhaft), Bücher, E-Books, Zeitungen, Zeitschriften, Kunstgegenstände, Schnittblumen, Pflanzen, Tiere, Tierfutter, Personennahverkehr bis 50 km, Bahnfernverkehr, Beherbergung (ohne Frühstück), Eintritt zu Theater, Konzert, Museum, Zirkus, Urheberrechte, Hilfsmittel wie Rollstühle, Damenhygieneprodukte§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2
0 ProzentLieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und Speicher auf Wohngebäuden (seit 2023)§ 12 Abs. 3 UStG
Durchschnittssatz (unter 8 Prozent, jährlich neu festgelegt)pauschalierende Land- und Forstwirte; Sägewerkserzeugnisse und Getränke davon abweichend§ 24 UStG
steuerfreiAusfuhr in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen, Vermietung von Wohnraum, Heilbehandlungen, Versicherungs- und Kreditvermittlung, Schulunterricht mit Bescheinigung, Umsätze von Kleinunternehmern§ 4, § 19 UStG
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Typische Zweifelsfälle

FallSatzWarum
Getränke im Restaurant19 ProzentGetränke sind von der 7-Prozent-Regel für Speisen ausgenommen (außer Milch, Milchmischgetränke ab 75 Prozent Milch, Leitungswasser)
Speisen im Restaurant, Café, Kantine7 Prozentseit 1. Januar 2026 dauerhaft ermäßigt; 2020 bis 2023 vorübergehend, 2024 und 2025 wieder 19 Prozent
Lieferdienst, Imbiss zum Mitnehmen7 ProzentLieferung von Lebensmitteln
Catering mit Service, Geschirr, Personal7 Prozent auf Speisen, 19 Prozent auf Getränke und reine Dienstleistungsanteileseit 2026
Hotelübernachtung7 ProzentFrühstück, Parkplatz, WLAN, Wellness: 19 Prozent
E-Book, Hörbuch, Online-Zeitung7 Prozentseit 2020 wie gedruckt; Ausnahme: überwiegend Werbung oder Video
Taxi bis 50 km7 Prozentüber 50 km 19 Prozent
Fotograf: Hochzeitsfotos19 ProzentAuftragsfotografie ist keine Kunst im umsatzsteuerlichen Sinn
Fotograf: Kunstwerk als Original7 Prozentnur bei Verkauf durch den Urheber
Autor: Honorar für Text7 ProzentÜbertragung von Urheberrechten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG)
Grafikdesign, Webdesign19 ProzentDienstleistung; auch bei Rechteübertragung, wenn die Gestaltung im Vordergrund steht
Blumenstrauß7 ProzentKränze und Gestecke mit hohem Zubehöranteil 19 Prozent
Hundefutter7 ProzentHundeleine 19 Prozent
Nachhilfe, Yoga, Fitnesskurs19 Prozent oder steuerfreisteuerfrei nur mit Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 UStG (berufsvorbereitend) oder als Heilbehandlung
Kosmetik, Massage zur Entspannung19 Prozentnur Heilbehandlungen durch Heilberufe sind steuerfrei

Steuersatz auf der Rechnung


Jede Rechnung nennt den anzuwendenden Steuersatz und den Steuerbetrag, bei gemischten Leistungen getrennt je Satz (§ 14 Abs. 4 UStG). Wer den falschen Satz ausweist, schuldet bei zu hohem Ausweis den ausgewiesenen Betrag (§ 14c UStG); bei zu niedrigem Ausweis schuldet er die Differenz aus eigener Tasche. Maßgeblich ist der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistung, nicht der Rechnung. Kleinunternehmer weisen keinen Steuersatz aus, sondern den Hinweis auf § 19 UStG.

Die Sätze in Österreich und der Schweiz


Wer auch dort verkauft: Österreich 20 Prozent (ermäßigt 10 und 13 Prozent), Schweiz 8,1 Prozent (ermäßigt 2,6 Prozent, Beherbergung 3,8 Prozent). Für Fernverkäufe an EU-Verbraucher über 10.000 Euro im Jahr gilt der Satz des Bestimmungslands, abgerechnet über den One-Stop-Shop.

Häufige Fragen

Gilt für Speisen im Restaurant 2026 wieder 7 Prozent?


Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft, ausgenommen Getränke. Von 2024 bis 2025 galten 19 Prozent.

Welcher Steuersatz gilt für Dienstleistungen?


Grundsätzlich 19 Prozent. Ausnahmen sind Personennahverkehr, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Urheberrechte und seit 2026 Restaurantspeisen; steuerfrei sind Heilbehandlungen, Unterricht mit Bescheinigung und Vermietung von Wohnraum.

Kann ich mir den Steuersatz aussuchen?


Nein. Der Satz folgt aus der Art der Leistung. Ein Wahlrecht gibt es nur für Landwirte (Pauschalierung oder Regelbesteuerung) und für Vermieter an Unternehmer (Option zur Steuerpflicht).

Was ist, wenn ich eine Leistung mit zwei Steuersätzen verkaufe?


Bei einer einheitlichen Leistung gilt der Satz der Hauptleistung (Menü mit Getränk: getrennt, weil Getränke ausgenommen sind; Buch mit CD: 7 Prozent, wenn die CD Nebensache ist). Bei getrennt bewerteten Leistungen wird nach Sätzen aufgeteilt und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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