Umsatzsteuersätze 2026: 19 Prozent, 7 Prozent und die Sonderfälle
Kurz gesagt: Deutschland kennt zwei Umsatzsteuersätze: den Regelsatz von 19 Prozent für die meisten Lieferungen und Leistungen und den ermäßigten Satz von 7 Prozent für die in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Waren (vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst, Pflanzen) sowie einige Leistungen (Personennahverkehr, Beherbergung, Kultur, seit 1. Januar 2026 wieder Speisen in Restaurants). Dazu kommen der Nullsatz für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, die Durchschnittssätze pauschalierender Land- und Forstwirte und die steuerfreien Umsätze nach § 4 UStG (Heilbehandlung, Vermietung, Finanzdienstleistungen, Ausfuhr). Kleinunternehmer berechnen gar keine Umsatzsteuer.
Die Steuersätze im Überblick
| Satz | Gilt für | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 19 Prozent | alle Lieferungen und Leistungen ohne Sonderregel: Dienstleistungen, Handwerk, Elektronik, Kleidung, Möbel, Getränke außer Milch und Wasser, Beratung, Software | § 12 Abs. 1 UStG |
| 7 Prozent | Lebensmittel (auch Lieferung und Mitnahme), Speisen in Restaurants und Cafés (seit 1.1.2026 dauerhaft), Bücher, E-Books, Zeitungen, Zeitschriften, Kunstgegenstände, Schnittblumen, Pflanzen, Tiere, Tierfutter, Personennahverkehr bis 50 km, Bahnfernverkehr, Beherbergung (ohne Frühstück), Eintritt zu Theater, Konzert, Museum, Zirkus, Urheberrechte, Hilfsmittel wie Rollstühle, Damenhygieneprodukte | § 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2 |
| 0 Prozent | Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und Speicher auf Wohngebäuden (seit 2023) | § 12 Abs. 3 UStG |
| Durchschnittssatz (unter 8 Prozent, jährlich neu festgelegt) | pauschalierende Land- und Forstwirte; Sägewerkserzeugnisse und Getränke davon abweichend | § 24 UStG |
| steuerfrei | Ausfuhr in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen, Vermietung von Wohnraum, Heilbehandlungen, Versicherungs- und Kreditvermittlung, Schulunterricht mit Bescheinigung, Umsätze von Kleinunternehmern | § 4, § 19 UStG |
Typische Zweifelsfälle
| Fall | Satz | Warum |
|---|---|---|
| Getränke im Restaurant | 19 Prozent | Getränke sind von der 7-Prozent-Regel für Speisen ausgenommen (außer Milch, Milchmischgetränke ab 75 Prozent Milch, Leitungswasser) |
| Speisen im Restaurant, Café, Kantine | 7 Prozent | seit 1. Januar 2026 dauerhaft ermäßigt; 2020 bis 2023 vorübergehend, 2024 und 2025 wieder 19 Prozent |
| Lieferdienst, Imbiss zum Mitnehmen | 7 Prozent | Lieferung von Lebensmitteln |
| Catering mit Service, Geschirr, Personal | 7 Prozent auf Speisen, 19 Prozent auf Getränke und reine Dienstleistungsanteile | seit 2026 |
| Hotelübernachtung | 7 Prozent | Frühstück, Parkplatz, WLAN, Wellness: 19 Prozent |
| E-Book, Hörbuch, Online-Zeitung | 7 Prozent | seit 2020 wie gedruckt; Ausnahme: überwiegend Werbung oder Video |
| Taxi bis 50 km | 7 Prozent | über 50 km 19 Prozent |
| Fotograf: Hochzeitsfotos | 19 Prozent | Auftragsfotografie ist keine Kunst im umsatzsteuerlichen Sinn |
| Fotograf: Kunstwerk als Original | 7 Prozent | nur bei Verkauf durch den Urheber |
| Autor: Honorar für Text | 7 Prozent | Übertragung von Urheberrechten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) |
| Grafikdesign, Webdesign | 19 Prozent | Dienstleistung; auch bei Rechteübertragung, wenn die Gestaltung im Vordergrund steht |
| Blumenstrauß | 7 Prozent | Kränze und Gestecke mit hohem Zubehöranteil 19 Prozent |
| Hundefutter | 7 Prozent | Hundeleine 19 Prozent |
| Nachhilfe, Yoga, Fitnesskurs | 19 Prozent oder steuerfrei | steuerfrei nur mit Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 UStG (berufsvorbereitend) oder als Heilbehandlung |
| Kosmetik, Massage zur Entspannung | 19 Prozent | nur Heilbehandlungen durch Heilberufe sind steuerfrei |
Steuersatz auf der Rechnung
Jede Rechnung nennt den anzuwendenden Steuersatz und den Steuerbetrag, bei gemischten Leistungen getrennt je Satz (§ 14 Abs. 4 UStG). Wer den falschen Satz ausweist, schuldet bei zu hohem Ausweis den ausgewiesenen Betrag (§ 14c UStG); bei zu niedrigem Ausweis schuldet er die Differenz aus eigener Tasche. Maßgeblich ist der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistung, nicht der Rechnung. Kleinunternehmer weisen keinen Steuersatz aus, sondern den Hinweis auf § 19 UStG.
Die Sätze in Österreich und der Schweiz
Wer auch dort verkauft: Österreich 20 Prozent (ermäßigt 10 und 13 Prozent), Schweiz 8,1 Prozent (ermäßigt 2,6 Prozent, Beherbergung 3,8 Prozent). Für Fernverkäufe an EU-Verbraucher über 10.000 Euro im Jahr gilt der Satz des Bestimmungslands, abgerechnet über den One-Stop-Shop.
Häufige Fragen
Gilt für Speisen im Restaurant 2026 wieder 7 Prozent?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft, ausgenommen Getränke. Von 2024 bis 2025 galten 19 Prozent.
Welcher Steuersatz gilt für Dienstleistungen?
Grundsätzlich 19 Prozent. Ausnahmen sind Personennahverkehr, Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Urheberrechte und seit 2026 Restaurantspeisen; steuerfrei sind Heilbehandlungen, Unterricht mit Bescheinigung und Vermietung von Wohnraum.
Kann ich mir den Steuersatz aussuchen?
Nein. Der Satz folgt aus der Art der Leistung. Ein Wahlrecht gibt es nur für Landwirte (Pauschalierung oder Regelbesteuerung) und für Vermieter an Unternehmer (Option zur Steuerpflicht).
Was ist, wenn ich eine Leistung mit zwei Steuersätzen verkaufe?
Bei einer einheitlichen Leistung gilt der Satz der Hauptleistung (Menü mit Getränk: getrennt, weil Getränke ausgenommen sind; Buch mit CD: 7 Prozent, wenn die CD Nebensache ist). Bei getrennt bewerteten Leistungen wird nach Sätzen aufgeteilt und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 12 UStG, Steuersätze, mit Anlage 2 (ermäßigt besteuerte Gegenstände): gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- § 4 UStG, Steuerbefreiungen: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
- § 24 UStG, Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
- § 14 und § 14c UStG, Rechnungsangaben und unrichtiger Steuerausweis: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1 ff. (Anwendung des ermäßigten Steuersatzes): bundesfinanzministerium.de
- Steueränderungsgesetz 2025, dauerhafte Ermäßigung für Restaurantspeisen ab 1.1.2026: bundesfinanzministerium.de