Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung
Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, wird an dem dem Thema Umsatzsteuer nicht vorbeikommen. Doch was hat es genau mit der Umsatzsteuer auf sich und was ist die Kleinunternehmerregelung?
Sobald die Gewerbeanmeldung erfolgt ist und das Kleingewerbe an den Start gehen soll, gibt es einige Dinge, die Gründer beachten sollten. Ein wichtiger Baustein ist das Thema Umsatzsteuer. Denn im Gegensatz zu einer UG oder GmbH gibt es ein paar Sonderregelungen.
Was genau ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die bis auf weinige Ausnahmen auf alle Produkte und Dienstleistungen, die in Deutschland verkauft werden, erhoben wird. Die Umsatzsteuer wird vom Verbraucher an das jeweilige Unternehmen gezahlt, welche diese wiederum an das Finanzamt abführen muss. Wie hoch der Umsatzsteuersatz ausfällt, ist im Umsatzsteuergesetz § 12 UStG festgelegt. Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer beläuft sich auf 19%. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bestimmte Produkte und Dienstleistungen werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% berechnet. Dazu zählen Milch und Milchprodukte, Lebensmittel, Bücher, Zeitungen bzw. Zeitschriften, Theater- und Konzerttickets sowie die Beherbergung von Gästen im Hotel, Hostel oder ähnlichem.
Eine weitere Sonderform gibt es bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Hier beläuft sich die Umsatzsteuer auf 10,7% und 5,5%. Umsatzsteuerbefreit hingegen sind Versicherungen, Kreditvermittlungen, Lieferungen ins Ausland sowie der Luft- und Seeverkehr.
Kleinunternehmerregelung: Muss ein Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen?
Eine weitere Ausnahme bezüglich der Umsatzsteuer gibt es beim Kleingewerbe. Wer sich dafür entscheidet ein Kleingewerbe zu gründen, kann von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen und muss keine Umsatzsteuer abführen. Was wiederum bedeutet, dass auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung erhoben werden darf. Damit das Finanzamt das Kleingewerbe als Kleinunternehmen einstuft, dürfen die Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro.
Ab wann muss das Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen?
Erwirtschaftet das Kleingewerbe im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro oder im darauffolgenden Jahr mehr als 50.000 Euro kann der Status des Kleinunternehmens nicht mehr erfüllt werden. Das eigene Unternehmen unterliegt somit der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. Wer von Vorneherein auf die Kleinunternehmerreglung verzichten möchte, kann beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. An diese Entscheidung sind Unternehmer nun fünf Jahre lang gebunden.
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