Gewerbe online anmelden: Portale aller 16 Bundesländer
Kurz gesagt: In allen 16 Bundesländern gibt es inzwischen Portale für die Online-Gewerbeanmeldung, in den meisten Ländern zentral über das Landesportal, in einigen über die Serviceportale der Gemeinden. Sie brauchen ein BundID-Konto oder eine BayernID beziehungsweise das Servicekonto des Landes, den Personalausweis (als Scan oder mit Online-Ausweisfunktion) und dieselben Angaben wie im Formular GewA 1. Die Gebühr ist dieselbe wie vor Ort oder niedriger; Berlin verlangt online 15 statt 26 Euro. Den Gewerbeschein erhalten Sie je nach Gemeinde sofort als PDF oder innerhalb weniger Tage per Post.
Wo Sie online anmelden können
| Bundesland | Portal | Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | service-bw.de | Online-Antrag über Servicekonto BW, gilt für fast alle Gemeinden |
| Bayern | BayernPortal | über 900 Gemeinden mit Online-Verfahren, Anmeldung mit BayernID |
| Berlin | service.berlin.de, Gewerbe anmelden | 15 Euro online statt 26 Euro persönlich; Zahlung nur per Kreditkarte; ohne BundID Bestätigung per Post |
| Brandenburg | service.brandenburg.de | Landesportal leitet zur Gemeinde weiter |
| Bremen | service.bremen.de | Serviceportal Bremen und Bremerhaven |
| Hamburg | hamburg.de, Gewerbe anmelden | Online-Dienst mit Servicekonto Hamburg |
| Hessen | Verwaltungsportal Hessen | Online-Verfahren je nach Gemeinde, Suche nach „Gewerbeanmeldung“ |
| Mecklenburg-Vorpommern | MV-Serviceportal | zentraler Online-Antrag für die angeschlossenen Gemeinden |
| Niedersachsen | Serviceportal Niedersachsen | Leistung „Gewerbeanmeldung“ mit Online-Antrag in vielen Kommunen |
| Nordrhein-Westfalen | Wirtschafts-Service-Portal.NRW | landesweit einheitlich, Gewerbeschein direkt nach Zahlung |
| Rheinland-Pfalz | Serviceportal Rheinland-Pfalz | Online-Antrag je nach Verbandsgemeinde; Starterzentrum von IHK und HWK hilft |
| Saarland | saarland.de | Online-Verfahren über das Landesportal, Suche „Gewerbeanmeldung“ |
| Sachsen | Amt24 | zentraler Online-Antrag mit Amt24-Servicekonto |
| Sachsen-Anhalt | sachsen-anhalt.de | Online-Verfahren über das Serviceportal des Landes |
| Schleswig-Holstein | Serviceportal Schleswig-Holstein, Gewerbeanmeldung | zentraler Online-Dienst für alle Gemeinden |
| Thüringen | Serviceportal Thüringen, Gewerbeanmeldung | Online-Antrag über das Antragssystem ThAVEL, Gemeinde auswählen |
Die Portale geprüft im September 2026. In Ländern, in denen das Landesportal nur zur Gemeinde weiterleitet, finden Sie den direkten Link auf der Seite Ihrer Gemeinde in unserem Gewerbeamt-Verzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 6c GewO, der die elektronische Anzeige über den Einheitlichen Ansprechpartner ausdrücklich zulässt.
So läuft die Online-Anmeldung ab
- Konto anlegen. Die meisten Portale verlangen ein Nutzerkonto: BundID (bundesweit), BayernID, Servicekonto des Landes oder ELSTER-Zertifikat für Unternehmen. Mit Online-Ausweisfunktion des Personalausweises geht die Identifizierung sofort, sonst per Ausweis-Upload und in Berlin per Bestätigung auf dem Postweg.
- Gemeinde auswählen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Das Portal ermittelt sie aus der Postleitzahl.
- Formular ausfüllen. Die Online-Maske entspricht dem Formular GewA 1 mit denselben Feldern: Person, Betriebsstätte, Tätigkeit, Nebenerwerb, Beginn, Art des Betriebes. Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Kleingewerbe-Formular ausfüllen.
- Unterlagen hochladen. Personalausweis oder Reisepass; je nach Fall Aufenthaltstitel, Handelsregisterauszug, Erlaubnis oder Handwerkskarte. Welche das sind, steht unter Erforderliche Unterlagen.
- Gebühr zahlen. Per Online-Bezahlung (Kreditkarte, giropay, PayPal, je nach Portal) oder Gebührenbescheid.
- Gewerbeschein erhalten. In NRW, Bayern und vielen Gemeinden sofort als PDF zum Download, sonst innerhalb weniger Tage per Post. Das PDF gilt als Gewerbeschein.
Ab dem angegebenen Beginn sind Sie angemeldet. Die Weiterleitung an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft erfolgt automatisch; was danach passiert, beschreibt Nach der Gewerbeanmeldung.
Wann die Online-Anmeldung nicht geht
- Erlaubnispflichtige Gewerbe (Gastronomie, Bewachung, Makler, Versicherungsvermittlung) können online angezeigt werden, die Erlaubnis selbst muss aber vorher bei der zuständigen Behörde vorliegen. Übersicht unter Erlaubnisse.
- Nicht-EU-Bürger müssen den Aufenthaltstitel mit erlaubter selbstständiger Tätigkeit hochladen; einige Gemeinden bestehen hier auf persönlicher Vorsprache. Details unter Gewerbe anmelden als Ausländer.
- Reisegewerbe braucht die Reisegewerbekarte, die in den meisten Ländern nicht online beantragt werden kann.
- Gemeinden ohne Anschluss: Vor allem kleine Gemeinden in Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bieten noch keine Online-Anzeige; dann bleiben Post oder Termin.
Kosten online und vor Ort
| Ort | Online | Persönlich |
|---|---|---|
| Berlin | 15 Euro | 26 Euro (31 Euro juristische Personen) |
| Hamburg | 20 Euro | 20 Euro |
| Köln | 26 Euro | 26 Euro |
| München | 50 bis 60 Euro | 50 bis 60 Euro |
| Frankfurt am Main | 30 Euro | 30 Euro |
| Dresden | 40 bis 50 Euro | 40 bis 50 Euro |
Außer in Berlin ist die Gebühr in den meisten Städten identisch; der Vorteil liegt in Zeit und Wegen. Alle Gebühren nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Behördenportale und private Anbieter
Neben den amtlichen Portalen gibt es private Dienstleister, die das Formular für Sie ausfüllen und an das Gewerbeamt weiterleiten. Sie berechnen dafür eine Servicegebühr zusätzlich zur Behördengebühr. Das kann sich lohnen, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen wollen oder die Anmeldung mit weiteren Anträgen (Finanzamt, IHK) bündeln möchten. Die Anmeldung selbst nimmt immer das Gewerbeamt vor; ein privater Anbieter kann nichts, was das amtliche Portal nicht auch kann. Auch die Links auf dieser Website zu einem solchen Anbieter sind als gesponsert gekennzeichnet.
Häufige Fragen
Kann ich mein Gewerbe in jedem Bundesland online anmelden?
Ja, alle 16 Länder haben Online-Verfahren. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen läuft es zentral über das Landesportal. In den übrigen Ländern hängt es von der Gemeinde ab; das Landesportal leitet dorthin weiter.
Was brauche ich für die Online-Gewerbeanmeldung?
Ein Nutzerkonto (BundID, BayernID oder Servicekonto des Landes), den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder als Scan, die Angaben zu Betriebsstätte, Tätigkeit und Beginn sowie je nach Fall Aufenthaltstitel, Erlaubnis, Handwerkskarte oder Handelsregisterauszug.
Ist die Online-Anmeldung günstiger?
In Berlin ja (15 statt 26 Euro). In den meisten anderen Gemeinden ist die Gebühr gleich. Sie sparen den Termin und den Weg, nicht die Gebühr.
Wie schnell bekomme ich den Gewerbeschein online?
In NRW, Bayern und vielen anderen Gemeinden sofort nach Zahlung als PDF. Wo die Gemeinde noch manuell prüft, innerhalb von wenigen Tagen per Post oder als Download im Portal.
Kann ich auch eine Ummeldung oder Abmeldung online machen?
Ja, die Portale bieten in der Regel alle drei Anzeigen: Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung. Die Abmeldung ist meist kostenlos.
Kann ich ein Kleingewerbe online anmelden?
Ja. Für ein Kleingewerbe gibt es kein eigenes Verfahren; Sie melden es wie jedes andere Gewerbe an und kreuzen bei Bedarf „Nebenerwerb“ an. Mehr unter Kleingewerbe online anmelden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), Anzeigepflicht, und § 6c GewO, elektronische Verfahrensabwicklung: gesetze-im-internet.de/gewo
- Land Berlin, Gewerbe anmelden (Gebühren online und persönlich): service.berlin.de
- Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Gewerbe online anmelden: service.wirtschaft.nrw
- BayernPortal, Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung: bayernportal.de
- Serviceportal Schleswig-Holstein, Gewerbeanmeldung: serviceportal.schleswig-holstein.de
- Portalangaben der übrigen Länder: siehe Tabelle, jeweils geprüft im September 2026