Gewerbeamt München: Adresse, Öffnungszeiten & Anmeldung
| 🏧 Behörde | Landeshauptstadt München, Gewerbeamt |
|---|---|
| 📍 Adresse | Implerstraße 11, 81371 München |
| 📞 Telefon | +49 89 233-96030 |
| 🌐 Website | stadt.muenchen.de |
| 💶 Gebühren | 50 bis 60 EUR (abhängig von der Rechtsform) |
| 🕒 Öffnungszeiten |
|
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- Gewerbe online anmelden – das Portal für Bayern und alle anderen Länder
- Gewerbeanmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten Schritt für Schritt
- Gewerbeschein – was er ist, was er kostet und wann Sie ihn brauchen
- Kleingewerbe anmelden – der einfache Start im Haupt- oder Nebenerwerb
Kurz gesagt: In München ist das Gewerbeamt der Landeshauptstadt in der Implerstraße 11 zuständig. Die Stadt empfiehlt die Online-Anmeldung mit BayernID; eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Gebühr liegt je nach Rechtsform bei 50 bis 60 Euro.
Zuständige Stelle in München
- Behörde: Landeshauptstadt München, Gewerbeamt
- Anschrift: Implerstraße 11, 81371 München
- Telefon: 089 233-96030
- Schriftlich: über das Kontaktformular auf der Dienstleistungsseite der Stadt
Zuständig ist das Gewerbeamt für alle gewerblichen Niederlassungen in München, ob Haupt- oder Filialbetrieb und ob im Haupt- oder Nebenberuf. Entscheidend ist die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ob tatsächlich Gewinn entsteht.
Öffnungszeiten und Termin
Sprechzeiten laut Stadt:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30–15:00 Uhr
Ins Gewerbeamt kommen Sie nur nach Terminvereinbarung. Den Termin buchen Sie online über die Dienstleistungsseite der Stadt. Die Stadt weist darauf hin, dass Termine vor Ort für Ausnahmefälle gedacht sind, und empfiehlt die Online-Anmeldung.
Gewerbe online anmelden
Die Online-Anmeldung läuft in vier Schritten:
- Mit der BayernID anmelden
- Unterlagen hochladen
- Online zahlen
- Gewerbeschein per Post erhalten
Für die BayernID genügt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort. Eine Identifizierung mit dem Online-Ausweis (eID), einer Ausweis-App oder einem Kartenlesegerät ist nicht erforderlich. Laut Stadt beschleunigt die Online-Anmeldung die Bearbeitung. Vollmachten und Aufenthaltstitel laden Sie im Meldevorgang hoch. Allgemeine Tipps finden Sie unter Gewerbe online anmelden.
Gebühren
| Vorgang | Angabe der Stadt |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 50 bis 60 Euro, abhängig von der Rechtsform |
| Zahlung vor Ort | bar an der Kasse |
| Zahlung online | PayPal, Wero, Kreditkarte (Visa, Mastercard) |
Unterlagen
Je nach Fall benötigen Sie:
- Registerauszug
- vorliegende Erlaubnisse
- vorliegende Handwerkskarten
- vorliegende Aufenthaltstitel
- vorliegende Vertretungsvollmacht
Bei persönlicher Vorsprache zeigen Sie zusätzlich Ihren Ausweis oder Reisepass vor. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten müssen Sie schon bei der Anmeldung mit der Erlaubnis belegen. Meisterpflichtige Handwerke können erst angemeldet werden, wenn der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO, etwa Kfz-Handel oder Schlüsseldienst, fordert das Gewerbeamt Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug für Sie an. Weitere Hinweise: Unterlagen für die Gewerbeanmeldung.
Beratung für Gründer in München
Die Stadt verweist auf ihrer Dienstleistungsseite auf folgende Ansprechpartner:
- Münchner Gründungsbüro: Beratungs- und Informationsangebot rund um die Existenzgründung
- Handwerkskammer für München und Oberbayern: Beratung zu Handwerk und Handwerksrolle
- Institut für Freie Berufe: Prüfung, ob Ihre Tätigkeit ein freier Beruf ist und deshalb keine Gewerbeanmeldung braucht
Häufige Fragen
Brauche ich für die Online-Anmeldung einen Online-Ausweis?
Nein. Eine einfache Registrierung bei der BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort reicht aus.
Kann ich persönlich ins Gewerbeamt kommen?
Ja, aber nur nach Terminvereinbarung. Die Stadt empfiehlt die Online-Anmeldung.
Darf jemand anderes mein Gewerbe anmelden?
Ja. Nötig sind eine formlose Vollmacht und der Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Online wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.
Kann ich als Minderjährige oder Minderjähriger ein Gewerbe anmelden?
Ja. Bei nebenberuflicher Tätigkeit genügt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Was gilt für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger?
Sie benötigen eine in Deutschland ausgestellte, gültige Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Wer meldet bei GbR oder GmbH an?
Bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter, bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel die Geschäftsführung einer GmbH.
Quellen
- Landeshauptstadt München: Gewerbe-Anmeldung, abgerufen am 26.10.2026
- Was kostet die Gewerbeanmeldung?
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Formular GewA 1 richtig ausfüllen
- Nebengewerbe anmelden
- Was nach der Anmeldung auf Sie zukommt
- Gewerbe nicht angemeldet: Bußgeld und Folgen
- Gewerbe ruhen lassen statt abmelden?