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Stand: 26.10.2026

Gewerbeamt München: Adresse, Öffnungszeiten & Anmeldung

🏢 Gewerbeamt München
🏧 BehördeLandeshauptstadt München, Gewerbeamt
📍 AdresseImplerstraße 11, 81371 München
📞 Telefon+49 89 233-96030
🌐 Websitestadt.muenchen.de
💶 Gebühren50 bis 60 EUR (abhängig von der Rechtsform)
🕒 Öffnungszeiten
  • Mo, Mi, Fr 07:30–12:00
  • Di 08:30–12:00 und 14:00–18:00
  • Do 08:30–15:00
  • Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
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Ratgeber zur Gewerbeanmeldung in München

Kurz gesagt: In München ist das Gewerbeamt der Landeshauptstadt in der Implerstraße 11 zuständig. Die Stadt empfiehlt die Online-Anmeldung mit BayernID; eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Gebühr liegt je nach Rechtsform bei 50 bis 60 Euro.

Zuständige Stelle in München

  • Behörde: Landeshauptstadt München, Gewerbeamt
  • Anschrift: Implerstraße 11, 81371 München
  • Telefon: 089 233-96030
  • Schriftlich: über das Kontaktformular auf der Dienstleistungsseite der Stadt

Zuständig ist das Gewerbeamt für alle gewerblichen Niederlassungen in München, ob Haupt- oder Filialbetrieb und ob im Haupt- oder Nebenberuf. Entscheidend ist die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ob tatsächlich Gewinn entsteht.

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Öffnungszeiten und Termin


Sprechzeiten laut Stadt:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30–15:00 Uhr

Ins Gewerbeamt kommen Sie nur nach Terminvereinbarung. Den Termin buchen Sie online über die Dienstleistungsseite der Stadt. Die Stadt weist darauf hin, dass Termine vor Ort für Ausnahmefälle gedacht sind, und empfiehlt die Online-Anmeldung.

Gewerbe online anmelden


Die Online-Anmeldung läuft in vier Schritten:

  1. Mit der BayernID anmelden
  2. Unterlagen hochladen
  3. Online zahlen
  4. Gewerbeschein per Post erhalten

Für die BayernID genügt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort. Eine Identifizierung mit dem Online-Ausweis (eID), einer Ausweis-App oder einem Kartenlesegerät ist nicht erforderlich. Laut Stadt beschleunigt die Online-Anmeldung die Bearbeitung. Vollmachten und Aufenthaltstitel laden Sie im Meldevorgang hoch. Allgemeine Tipps finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Gebühren

VorgangAngabe der Stadt
Gewerbeanmeldung50 bis 60 Euro, abhängig von der Rechtsform
Zahlung vor Ortbar an der Kasse
Zahlung onlinePayPal, Wero, Kreditkarte (Visa, Mastercard)

Unterlagen


Je nach Fall benötigen Sie:

  • Registerauszug
  • vorliegende Erlaubnisse
  • vorliegende Handwerkskarten
  • vorliegende Aufenthaltstitel
  • vorliegende Vertretungsvollmacht

Bei persönlicher Vorsprache zeigen Sie zusätzlich Ihren Ausweis oder Reisepass vor. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten müssen Sie schon bei der Anmeldung mit der Erlaubnis belegen. Meisterpflichtige Handwerke können erst angemeldet werden, wenn der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO, etwa Kfz-Handel oder Schlüsseldienst, fordert das Gewerbeamt Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug für Sie an. Weitere Hinweise: Unterlagen für die Gewerbeanmeldung.

Beratung für Gründer in München


Die Stadt verweist auf ihrer Dienstleistungsseite auf folgende Ansprechpartner:

  • Münchner Gründungsbüro: Beratungs- und Informationsangebot rund um die Existenzgründung
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern: Beratung zu Handwerk und Handwerksrolle
  • Institut für Freie Berufe: Prüfung, ob Ihre Tätigkeit ein freier Beruf ist und deshalb keine Gewerbeanmeldung braucht

Häufige Fragen

Brauche ich für die Online-Anmeldung einen Online-Ausweis?


Nein. Eine einfache Registrierung bei der BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort reicht aus.

Kann ich persönlich ins Gewerbeamt kommen?


Ja, aber nur nach Terminvereinbarung. Die Stadt empfiehlt die Online-Anmeldung.

Darf jemand anderes mein Gewerbe anmelden?


Ja. Nötig sind eine formlose Vollmacht und der Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Online wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.

Kann ich als Minderjährige oder Minderjähriger ein Gewerbe anmelden?


Ja. Bei nebenberuflicher Tätigkeit genügt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Was gilt für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger?


Sie benötigen eine in Deutschland ausgestellte, gültige Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

Wer meldet bei GbR oder GmbH an?


Bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter, bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel die Geschäftsführung einer GmbH.

Quellen

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