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Stand: 14.09.2026

Nebengewerbe anmelden: Ablauf, Kosten, Steuern und Regeln 2026

Kurz gesagt: Ein Nebengewerbe melden Sie genauso an wie ein Hauptgewerbe: beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde mit dem Formular GewA 1, ab dem ersten Tag der Tätigkeit (§ 14 GewO). Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde 15 bis 65 Euro, eine Genehmigung Ihres Arbeitgebers brauchen Sie in der Regel nicht, müssen ihn aber meist informieren. Steuerlich gilt: Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben, Umsatzsteuer entfällt bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz (Kleinunternehmerregelung), Gewerbesteuer erst ab 24.500 Euro Gewinn. In der Krankenversicherung bleiben Sie über den Hauptjob versichert, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt.

Was ein Nebengewerbe ist – und was nicht


Das Gewerberecht kennt den Begriff „Nebengewerbe“ nicht. Jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ist ein Gewerbe und muss angezeigt werden, egal ob Sie damit 200 oder 20.000 Euro im Jahr verdienen. „Nebengewerbe“ beschreibt nur, dass die Tätigkeit neben einer anderen Haupttätigkeit läuft: einer Anstellung, einem Studium, der Rente oder der Elternzeit.

Der Unterschied wird an drei Stellen relevant, die nichts mit dem Gewerbeamt zu tun haben: bei der Sozialversicherung (hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig), beim Arbeitgeber (Nebentätigkeit) und beim Finanzamt (Höhe der Einkünfte). Was das Nebengewerbe vom Kleingewerbe und vom umgangssprachlichen „Minigewerbe“ unterscheidet, erklärt Minigewerbe, Nebengewerbe oder Kleingewerbe.

Keine Gewerbeanmeldung brauchen Sie für freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG, etwa als nebenberuflicher Dozent, Journalist, Übersetzer oder Heilpraktiker. Dort genügt die Anmeldung beim Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit dazu zählt, zeigt Freiberufler oder Gewerbetreibender.

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Nebengewerbe anmelden: die vier Schritte

  1. Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb sitzt. Bei einem Nebengewerbe von zu Hause aus ist das Ihr Wohnort. Adresse, Öffnungszeiten und Online-Portal Ihrer Gemeinde finden Sie im Gewerbeamt-Verzeichnis.
  2. Formular GewA 1 ausfüllen. Es ist bundesweit einheitlich. Im Formular gibt es das Feld, ob die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben wird – das kreuzen Sie an. Es hat keine rechtliche Folge, hilft aber Statistik und Finanzamt bei der Einordnung. Was in die übrigen Felder gehört, erklärt GewA 1 Feld für Feld.
  3. Ausweis und gegebenenfalls Erlaubnisse vorlegen. Für die meisten Nebengewerbe reicht der Personalausweis. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten (zum Beispiel Bewachung, Immobilienvermittlung, Gaststätte) brauchen die Erlaubnis vorher, auch im Nebenerwerb – siehe Erlaubnisse und Genehmigungen.
  4. Gebühr zahlen, Gewerbeschein mitnehmen. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro; die Spannen je Bundesland stehen unter Gewerbeanmeldung Kosten. Die Empfangsbescheinigung („Gewerbeschein“) bekommen Sie sofort oder innerhalb weniger Tage.

In 14 Bundesländern geht die Anmeldung auch online über das Landesportal, meist mit Online-Ausweis oder BayernID/BundID – die Portale sind unter Gewerbe online anmelden aufgeführt.

Rückwirkend anmelden ist möglich, aber ein Ordnungswidrigkeit-Risiko: Wer die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig erstattet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 GewO). Bei wenigen Wochen Verspätung bleibt es in der Praxis meist bei der Nachmeldung; wie Sie dabei vorgehen, zeigt Gewerbe rückwirkend anmelden.

Arbeitgeber: informieren ja, Erlaubnis meist nein


Als Arbeitnehmer dürfen Sie grundsätzlich nebenberuflich selbstständig sein; das folgt aus der Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Ein generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Drei Grenzen gelten trotzdem:

  • Anzeigepflicht: Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel, dass Nebentätigkeiten anzuzeigen oder genehmigen zu lassen sind, müssen Sie das einhalten. Die Genehmigung darf der Arbeitgeber nur aus sachlichen Gründen verweigern.
  • Kein Wettbewerb: Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen (für kaufmännische Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB, für alle übrigen aus der Treuepflicht).
  • Keine Beeinträchtigung: Das Nebengewerbe darf Ihre Arbeitsleistung nicht spürbar mindern, etwa durch Übermüdung, und darf nicht während der Arbeitszeit oder mit Betriebsmitteln des Arbeitgebers betrieben werden. Im Urlaub gilt: Erholungszweck darf nicht vereitelt werden (§ 8 BUrlG).

Für Beamte gilt eine echte Genehmigungspflicht (§ 99 BBG bzw. die Landesbeamtengesetze), Details unter Nebengewerbe als Beamter. Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf höchstens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, sonst entfällt der Anspruch – siehe Gewerbe anmelden bei Arbeitslosigkeit.

Steuern im Nebengewerbe

SteuerWas gilt (Rechtsstand 2026)
EinkommensteuerDer Gewinn zählt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und wird mit Ihrem Gehalt zusammen versteuert – Anlage G plus Anlage EÜR. Bleiben alle Nebeneinkünfte unter 410 Euro im Jahr, entfällt die Veranlagung allein deshalb nicht, sie bleiben aber steuerfrei; zwischen 410 und 820 Euro gilt der Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV).
UmsatzsteuerKleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (seit 1. Januar 2025). Wird die 100.000-Euro-Grenze überschritten, gilt ab diesem Umsatz sofort die Regelbesteuerung. Details: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die meisten Nebengewerbe zahlen deshalb keine Gewerbesteuer, die Gewerbesteuererklärung ist trotzdem abzugeben, wenn das Finanzamt sie anfordert.
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungInnerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER einreichen (§ 138 Abs. 1b AO). Das Finanzamt erfährt von der Gewerbeanmeldung ohnehin, wartet aber auf den Fragebogen. Anleitung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ein Nebengewerbe, das dauerhaft nur Verluste macht, erkennt das Finanzamt irgendwann als „Liebhaberei“ nicht mehr an: Die Verluste können dann nicht mehr mit dem Gehalt verrechnet werden. Wer über mehrere Jahre rote Zahlen schreibt, sollte belegen können, dass die Tätigkeit auf Gewinn ausgerichtet ist.

Krankenversicherung und Rentenversicherung


Für Angestellte ändert sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nichts, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Hauptberuflich ist sie nach § 5 Abs. 5 SGB V, wenn sie nach wirtschaftlicher Bedeutung und Zeitaufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. Die Krankenkassen orientieren sich an der Faustregel des GKV-Spitzenverbands: mehr als 20 Wochenstunden Selbstständigkeit und ein Einkommen daraus über dem des Hauptjobs sprechen für hauptberuflich. Dann müssten Sie sich als Selbstständiger freiwillig versichern – mit Beiträgen auf das gesamte Einkommen. Wer sich unsicher ist, lässt den Status von der Kasse schriftlich einstufen.

Wer familienversichert ist (etwa über den Ehepartner), darf mit dem Nebengewerbe 2026 höchstens 565 Euro Gesamteinkommen im Monat erzielen (ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro, § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V); bei einem zusätzlichen Minijob gilt die Minijob-Grenze von 603 Euro. Darüber endet die beitragsfreie Mitversicherung.

Die Rentenversicherung bleibt vom Nebengewerbe meist unberührt. Ausnahmen sind die in § 2 SGB VI genannten Gruppen, unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber: Sie sind rentenversicherungspflichtig, es sei denn, die Tätigkeit ist geringfügig (Gewinn bis 603 Euro monatlich, 2026). Mehr dazu unter Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe als Angestellter.

Was nach der Anmeldung automatisch passiert


Das Gewerbeamt meldet Sie an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht weiter. Konkret bedeutet das:

  • IHK-Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes. Nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende zahlen keinen Grundbeitrag, solange der Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt (§ 3 Abs. 3 IHKG) – das trifft auf die meisten Nebengewerbe zu. Details: IHK-Mitgliedschaft.
  • Berufsgenossenschaft: Anmeldung innerhalb einer Woche (§ 192 SGB VII). Als Unternehmer ohne Beschäftigte sind Sie in vielen Branchen nicht pflichtversichert, die Anmeldung ist trotzdem Pflicht – siehe Berufsgenossenschaft.
  • Handwerk: Zulassungspflichtige Handwerke brauchen den Eintrag in die Handwerksrolle, auch im Nebenerwerb (Handwerkskammer und Handwerksrolle).

Den vollständigen Ablauf beschreibt Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Häufige Fragen

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?


Ja. Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO hängt nicht von der Höhe der Einnahmen ab, sondern davon, ob Sie selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Eine Bagatellgrenze gibt es im Gewerberecht nicht. Wer gelegentlich Privatgegenstände verkauft, betreibt allerdings kein Gewerbe.

Wie viel darf ich im Nebengewerbe verdienen?


Nach oben gibt es keine Grenze. Relevant sind Schwellen an anderer Stelle: 25.000 Euro Vorjahresumsatz für die Kleinunternehmerregelung, 24.500 Euro Gewinn für die Gewerbesteuer, 565 Euro monatlich für die Familienversicherung und die Einstufung als hauptberuflich selbstständig durch die Krankenkasse, wenn Zeit und Einkommen den Hauptjob übersteigen.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?


Nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Genehmigungspflicht vorsieht, und auch dann darf er die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern, etwa bei Konkurrenz oder Beeinträchtigung der Arbeit. Ohne Klausel reicht es, die Grenzen Wettbewerbsverbot, Arbeitsleistung und Arbeitszeit einzuhalten. Informieren ist trotzdem ratsam.

Was kostet die Anmeldung eines Nebengewerbes?


Dieselbe Gebühr wie für jedes andere Gewerbe: je nach Gemeinde 15 bis 65 Euro, in Bayern beispielsweise meist 26 bis 56 Euro, in Berlin 15 Euro online. Laufende Kosten entstehen durch das Nebengewerbe selbst nicht; IHK-Grundbeitrag und Berufsgenossenschaft entfallen bei kleinen Nebengewerben in der Regel.

Kann ich das Nebengewerbe später zum Hauptgewerbe machen?


Ja, dafür ist keine neue Anmeldung nötig. Sie melden dem Finanzamt die geänderten Verhältnisse und klären mit der Krankenkasse den Wechsel in die freiwillige Versicherung als Selbstständiger. Beim Gewerbeamt ändern Sie nur etwas, wenn sich Tätigkeit oder Betriebsanschrift ändern (Gewerbe ummelden).

Wie melde ich ein Nebengewerbe wieder ab?


Mit dem Formular GewA 3 beim selben Gewerbeamt, kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr. Wer nur pausieren will, kann das Gewerbe auch ruhen lassen. Zur Abmeldung: Kleingewerbe abmelden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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