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Stand: 14.09.2026

Steuererklärung für Gewerbetreibende: Voranmeldungen, Jahreserklärungen, Fristen 2026

Kurz gesagt: Gewerbetreibende geben zwei Arten von Erklärungen ab: unterjährige Voranmeldungen (Umsatzsteuer und, bei Mitarbeitern, Lohnsteuer, jeweils bis zum 10. des Folgemonats bzw. Folgequartals) und Jahreserklärungen: Einkommensteuer mit Anlage G und Anlage EÜR (oder Bilanz), Umsatzsteuererklärung und, bei Gewerbeertrag über 24.500 Euro, die Gewerbesteuererklärung. Alles läuft elektronisch über ELSTER. Frist für das Steuerjahr 2025: 31. Juli 2026, mit Steuerberater 30. April 2027. Kleinunternehmer sind von Voranmeldungen und seit 2024 auch von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit, außer das Finanzamt fordert sie an.

Unterjährig: Voranmeldungen

ErklärungWerRhythmusFrist
Umsatzsteuer-Voranmeldungregelbesteuerte Unternehmermonatlich bei Vorjahres-Umsatzsteuer über 9.000 Euro; vierteljährlich bei 2.000 bis 9.000 Euro; keine bis 2.000 Euro10. des Folgemonats bzw. des Monats nach Quartalsende; mit Dauerfristverlängerung (Antrag, bei Monatszahlern 1/11 Sondervorauszahlung) einen Monat später
Lohnsteuer-AnmeldungArbeitgebermonatlich bei Vorjahres-Lohnsteuer über 5.000 Euro; vierteljährlich bei 1.080 bis 5.000 Euro; jährlich darunter10. des Folgemonats / Folgequartals / 10. Januar
Zusammenfassende Meldungbei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an EU-Unternehmenmonatlich oder vierteljährlich25. des Folgemonats
One-Stop-Shop-Erklärungbei Fernverkäufen an EU-Verbraucher über 10.000 EurovierteljährlichEnde des Folgemonats

Gründer schätzen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Umsatzsteuer des ersten Jahres; danach richtet sich der Rhythmus. Die frühere Pflicht, im Gründungsjahr und Folgejahr immer monatlich abzugeben, ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Die Zahlung ist mit der Voranmeldung fällig; bei verspäteter Zahlung fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat an, bei verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag.

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Jährlich: die Jahreserklärungen

RechtsformErklärungenAnlagen
EinzelunternehmenEinkommensteuer, Umsatzsteuer (nicht als Kleinunternehmer), Gewerbesteuer (ab 24.500 Euro Gewerbeertrag oder auf Anforderung)Anlage G, Anlage EÜR (mit AVEÜR) oder E-Bilanz, Anlage Vorsorgeaufwand
GbR, OHG, KGgesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer; jeder Gesellschafter zusätzlich seine EinkommensteuerAnlage FE, EÜR oder E-Bilanz
GmbH, UGKörperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, dazu E-Bilanz und Offenlegung im Unternehmensregister; Geschäftsführer verantwortlichAnlage GK, WA, ZVE
FreiberuflerEinkommensteuer, UmsatzsteuerAnlage S, Anlage EÜR

Alle Erklärungen mit Gewinneinkünften sind elektronisch abzugeben (§ 25 Abs. 4 EStG, § 18 Abs. 3 UStG); Papier nur in Härtefällen. ELSTER ist kostenlos; Steuersoftware und Buchhaltungsprogramme übermitteln ebenfalls direkt.

Fristen 2026 und 2027

SteuerjahrOhne BeraterMit Steuerberater
202531. Juli 202630. April 2027
202631. Juli 202728. Februar 2028

Die Fristen gelten für alle Jahreserklärungen. Eine Verlängerung ist auf Antrag mit Begründung möglich. Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro pro Monat (§ 152 AO); bei Steuern unter dem Vorauszahlungsbetrag liegt er im Ermessen. Nach Ablauf der Frist kann das Finanzamt auch schätzen (§ 162 AO), was regelmäßig zu höheren Steuern führt.

Zahlungen und Rücklagen


Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, Juni, September und Dezember fällig, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, Mai, August und November. Nachzahlungen sind einen Monat nach dem Bescheid fällig. Weil im zweiten Geschäftsjahr Nachzahlung für das erste Jahr und angehobene Vorauszahlungen zusammenfallen, sollten Sie 25 bis 35 Prozent des Gewinns laufend zurücklegen. Der Bescheid ist innerhalb eines Monats mit Einspruch anfechtbar.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?


Seit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr, außer das Finanzamt fordert sie an oder Sie schulden Umsatzsteuer aus besonderen Fällen (Bezug von Leistungen aus dem EU-Ausland, innergemeinschaftlicher Erwerb). Voranmeldungen entfallen ebenfalls.

Wann muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben?


Wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, wenn das Finanzamt sie anfordert oder wenn Sie als GmbH oder UG organisiert sind (dort immer). Bei kleinen Gewinnen verzichtet das Finanzamt meist stillschweigend.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?


Verspätungszuschlag ab dem ersten Tag nach Fristablauf, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat, und nach Erinnerung eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Reichen Sie die Erklärung trotzdem nach; die Schätzung wird dann korrigiert.

Kann ich die Steuererklärung noch ändern, nachdem ich sie abgeschickt habe?


Ja, bis zur Bestandskraft des Bescheids per berichtigter Erklärung oder Einspruch (ein Monat nach Bekanntgabe). Danach nur noch bei neuen Tatsachen (§ 173 AO) oder offenbaren Unrichtigkeiten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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