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Aktualisiert: 05.06.2026

Erklärung und Infos zur Gründung und der Vor

Unternehmergesellschaft UG


Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Variante der GmbH, für die jedoch ein deutlich geringeres Stammkapital von nur 1 Euro nötig ist.

Die UG ist keine eigenständige Rechtform, sondern eine GmbH mit besonderem Rechtsformzusatz. Die UG eignet sich damit besonders für Existenzgründer kleinerer Unternehmen, die mit einem geringeren Kapital auskommen und ihre Haftung beschränken wollen. Sie stellt auch eine Alternative zur britischen Limited dar, deren Gründungen seit Einführung der UG deutlich zurückgegangen sind.

Gründung einer UG


Die UG wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet. Das Mindeststammkapital muss in bar in voller Höhe aufgebracht werden, bevor die UG im Handelsregister angemeldet wird. Das Stammkapital für die UG muss mindestens einen Euro betragen.

Die Unternehmensbezeichnung für das gegründete Unternehmen darf in Form eines Personen-, Sach-, aber auch eines Phantasienamens gewählt werden, während der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. die Abkürzung davon „UG (haftungsbeschränkt)” verpflichtend ist. Das „haftungsbeschränkt“ darf weder weggelassen noch abgekürzt werden. Dieser Zusatz soll Geschäftspartnern anzeigen, dass es sich bei dem Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung der Kreditwürdigkeit nicht um eine klassische GmbH mit entsprechendem Stammkapital handelt.

Bei der Gründung der UG gelten die gleichen Vorschriften und Gebühren wie für die Anmeldung einer gewöhnlichen GmbH. Die Satzung der UG muss, wie bei der GmbH auch, notariell beurkundet werden. Die Notarkosten sind abhängig von der Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft. Bezüglich der Gebühren ist zu erwähnen, dass die Gründung einer UG nicht grundsätzlich günstiger als die einer GmbH ist. Lediglich die Verwendung eines Musterprotokolls kann sich bei der Gründung einer UG gebührenreduzierend auswirken, da das tatsächliche Stammkapital zur Berechnung herangezogen wird. Auf ein solches Musterprotoll, die eine vereinfachte Mustersatzung darstellt, kann zurückgegriffen werden, wenn das Unternehmen von maximal 3 Gesellschaftern gegründet wird. Die Mustersatzung darf weder ergänzt noch verändert werden. Zwar kann die UG durch die Verwendung eines solchen Musterprotokolls kostengünstiger gegründet werden, jedoch enthält die Mustersatzung lediglich ein Mindestmaß an Regelungen und viele wichtige Punkte sind nicht enthalten. Ein Musterprotokoll ist darum nur zu empfehlen, wenn es sich um lediglich einen Gesellschafter handelt, der auch die Position des Geschäftsführers übernimmt. Bei mehreren Gesellschaftern ist die Vereinbarung eines individuellen Gesellschaftsvertrags sinnvoll.

Pflichten einer UG


Die UG unterscheidet sich in den Pflichten nicht von einer gewöhnlichen GmbH: Die UG ist buchführungspflichtig, was bedeutet, dass alle Geldein- und ausgänge durch Belege verbucht werden müssen. Beim Jahresabschluss muss eine Bilanz erstellt und die Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Des Weiteren muss die UG Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag entrichten. Im Falle von Kapitalausschüttungen an Anteilseigner kommt die Kapitalertragsteuer hinzu. Außerdem besteht die Pflicht zur Rücklagenbildung, bei der 25 Prozent des Gewinns in das Stammkapital fließen müssen, bis dieses eine Höhe von 25.000 Euro erreicht.

Vorteile einer UG


Der Vorteil einer UG liegt in der Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH, für die jedoch nicht so ein hohes Stammkapital aufgebracht werden muss. Bei einer Zahlungsunfähigkeit wird also nicht mit dem Privatvermögen gehaftet. Obgleich das Stammkapital nur 1 Euro betragen muss. So können auch kleine Unternehmen mit einem geringen Stammkapital, z.B. Dienstleister, ihre Haftung beschränken. Die UG eignet sich also vor allem dann, wenn eine Haftungsbeschränkung benötigt wird, aber das Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 Euro für eine GmbH nicht aufgebracht werden kann. Es ist auch möglich, die UG später bei ausreichendem Stammkapital in eine GmbH umzufirmieren.

Nachteile einer UG


Da eine UG nicht über ein so hohes Stammkapital wie eine GmbH verfügt, könnten Kunden aber auch Banken die Kreditwürdigkeit der Unternehmensgesellschaft in Frage stellen. Aus diesem Grund kann es für eine UG schwieriger werden, bei einer Bank einen Kredit zu erhalten, so dass häufig doch noch eine persönliche Haftung übernommen werden muss.
Im Vergleich zu einer Einzelfirma ist die Buchhaltung und der Jahresabschluss bei einer UG aufwendiger und damit auch kostenintensiver.
Eine UG darf ihre Gewinne nicht in voller Höhe ausschütten, sondern muss 25 Prozent aller Gewinne in die gesetzliche Rücklage fließen lassen, bis das Mindeststammkapital 25.000 Euro beträgt.

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Häufige Fragen

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?


Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, umgangssprachlich auch Mini-GmbH genannt. Sie ermöglicht Existenzgründern, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung und geringem Stammkapital zu gründen. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine GmbH mit einem besonderen Rechtsformzusatz.

Welches Mindeststammkapital ist für die Gründung einer UG erforderlich?


Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist ein Mindeststammkapital von lediglich einem Euro erforderlich. Dieses Kapital muss in bar und in voller Höhe eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft im Handelsregister angemeldet wird. Dies macht die UG besonders attraktiv für Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Kann ich eine UG günstiger gründen als eine klassische GmbH?


Die Gründung einer UG ist nicht grundsätzlich günstiger als die einer GmbH, da gleiche Vorschriften und Gebühren gelten. Kosten können jedoch durch die Verwendung eines Musterprotokolls reduziert werden. Dies ist eine vereinfachte Mustersatzung, die Notarkosten basierend auf dem geringeren Stammkapital berechnet.

Wann kann ein Musterprotokoll bei der UG-Gründung verwendet werden?


Ein Musterprotokoll kann verwendet werden, wenn die UG von maximal drei Gesellschaftern gegründet wird und die Mustersatzung unverändert bleibt. Es ist besonders empfehlenswert für Einzelgründer, die gleichzeitig Geschäftsführer sind. Bei mehreren Gesellschaftern ist ein individueller Gesellschaftsvertrag meist sinnvoller.

Welche Pflichten hat eine UG (haftungsbeschränkt) nach der Gründung?


Eine UG (haftungsbeschränkt) hat die gleichen Pflichten wie eine gewöhnliche GmbH. Dazu gehört die umfassende Buchführungspflicht, bei der alle Geldein- und -ausgänge durch Belege dokumentiert werden müssen. Diese Pflichten sind essenziell für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die transparente Unternehmensführung.

Was bedeutet der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Namen der UG?


Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Namen der UG ist verpflichtend und darf weder weggelassen noch abgekürzt werden. Er signalisiert Geschäftspartnern, dass die Kreditwürdigkeit des Unternehmens nicht mit der einer klassischen GmbH mit höherem Stammkapital vergleichbar ist. Dieser Hinweis dient dem Gläubigerschutz und der Transparenz im Geschäftsverkehr.

Wer kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?


Eine UG (haftungsbeschränkt) kann von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden. Sie eignet sich besonders für Existenzgründer kleinerer Unternehmen, die ihre Haftung beschränken möchten. Dies bietet eine attraktive Option für den Start in die Selbstständigkeit mit überschaubarem Risiko.

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