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Aktualisiert: 05.06.2026

Steuernummer beantragen — Infos für Gewerbetreibende

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.)


Bequem und einfach – die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Was früher noch zwingend einen Behördengang erforderte, kann heute auch bequem von zu Hause aus online erledigt werden.

Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) zu erhalten. Im Zuge der Firmengründung muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausgefüllt werden, wer hier ein entsprechendes Kreuzchen setzt, kann die Ausstellung der Ust.-IdNr direkt mitbeantragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Antragstellung über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern. Als dritte Option können Existenzgründer einen schriftlichen Antrag per Post an das Bundeszentralamt für Steuern schicken.

Erforderliche Angaben


Antragssteller benötigen lediglich die Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist oder bei Einzelunternehmen Name und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmers. Die Bekanntgabe der USt-IdNr. erfolgt anschließend per Post an die von angegebene Adresse.

Voraussetzungen


Jeder der als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, benötigt diese USt-IdNr. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §27 UStG.
Somit können alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer auf Antrag eine eigene USt-IdNr. erhalten.

  • Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen
  • Kleinunternehmer, die §19 Abs. 1 UStG anwenden
  • juristische Personen, die nicht Unternehmer sind
  • Land- und Forstwirte, die der Besteuerung nach §24 Abs. 1 bis 3 UStG unterliegen.

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Häufige Fragen

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.)?


Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) ist eine eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt. Sie wird benötigt, um den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU abzuwickeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Wie beantrage ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) in Deutschland?


Sie können die Ust-IdNr. auf drei Wegen beantragen. Im Zuge der Firmengründung kann sie direkt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitbeantragt werden. Alternativ ist eine Online-Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Als dritte Option steht ein schriftlicher Antrag per Post an das BZSt zur Verfügung.

Welche Angaben benötige ich für den Antrag der Ust-IdNr.?


Für den Antrag benötigen Sie entweder die Steuernummer Ihres Unternehmens, unter der es umsatzsteuerpflichtig ist. Bei Einzelunternehmen sind der vollständige Name und das Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmers ausreichend. Diese Angaben sind für eine korrekte Zuordnung unerlässlich.

Welches Amt ist für die Vergabe der Ust-IdNr. zuständig?


Für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Dort können Sie Ihren Antrag online oder schriftlich einreichen. Das BZSt bearbeitet die Anträge und versendet die erteilten Nummern.

Wer muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?


Jeder Unternehmer, der am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, benötigt eine Ust-IdNr. Dies betrifft alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer. Die Nummer dient der korrekten Abwicklung von Geschäften über die deutschen Grenzen hinweg innerhalb der Europäischen Union.

Können Kleinunternehmer ebenfalls eine Ust-IdNr. beantragen?


Ja, auch Kleinunternehmer, die §19 Abs. 1 UStG anwenden, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dies ist notwendig, wenn sie am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchten, beispielsweise beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern. Die Beantragung erfolgt wie für andere Unternehmer über das Bundeszentralamt für Steuern.

Wie lange dauert die Zustellung der Ust-IdNr. nach dem Antrag?


Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags. Die Zustellung der Ust-IdNr. erfolgt anschließend per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine genaue Bearbeitungsdauer ist nicht pauschal festgelegt, aber die Zusendung erfolgt zeitnah nach der Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern.

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