Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.)
Bequem und einfach – die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Was früher noch zwingend einen Behördengang erforderte, kann heute auch bequem von zu Hause aus online erledigt werden.
Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) zu erhalten. Im Zuge der Firmengründung muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausgefüllt werden, wer hier ein entsprechendes Kreuzchen setzt, kann die Ausstellung der Ust.-IdNr direkt mitbeantragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Antragstellung über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern. Als dritte Option können Existenzgründer einen schriftlichen Antrag per Post an das Bundeszentralamt für Steuern schicken.
Erforderliche Angaben
Antragssteller benötigen lediglich die Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist oder bei Einzelunternehmen Name und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmers. Die Bekanntgabe der USt-IdNr. erfolgt anschließend per Post an die von angegebene Adresse.
Voraussetzungen
Jeder der als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, benötigt diese USt-IdNr. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §27 UStG.
Somit können alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer auf Antrag eine eigene USt-IdNr. erhalten.
- Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen
- Kleinunternehmer, die §19 Abs. 1 UStG anwenden
- juristische Personen, die nicht Unternehmer sind
- Land- und Forstwirte, die der Besteuerung nach §24 Abs. 1 bis 3 UStG unterliegen.
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